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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld


Chronologisch Thread 
  • From: "Winrich Prenk" <info AT high-end-studio.de>
  • To: <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Fw: Heutiges Geld ist Schuldgeld
  • Date: Fri, 12 May 2017 21:43:03 +0200
  • Importance: Normal


... in der Zeit vom 21.06.48 (Einführung der DM) bis zum 01.01.2002 (Einführung des Euro) hat es in Deutschland keinen Bank Run gegeben (auch nicht zum Zeitpunkt der Herstatt-Bank-Pleite), es stellt sich die Frage, warum in der Zukunft Menschen das Vertrauen ins bestehende Geldsystem verlieren, weil Geschäftsbanken irgendetwas schöpfen oder weil sich wegen einer falschen Umlaufsicherung Guthaben und Schulden exponentiell aufgebläht haben, den Guthaben nun keine ausreichenden Werte mehr gegenüberstehen und damit auch das Zentralbankgeld bei Vertrauensverlust vollständig in Mitliedenschaft gezogen wird.

LG Winnie


-----Ursprüngliche Nachricht-----
From: moneymind
Sent: Wednesday, May 10, 2017 9:21 PM
To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Subject: Re: [AG-GOuFP] Heutiges Geld ist Schuldgeld

Hallo Winnie,

… derart falsche Ableitungen ergeben sich, wenn man die
Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken, die auf der Passivseite einer
Bankbilanz verbucht werden, als Geld bezeichnet. Dabei heißt es doch
eindeutig „Verbindlichkeit“, weil jederzeit der Einleger kommen und
Zentralbankgeld fordern kann.

Ja. Allerdings kann der "Einleger" (Gläubiger der Bank, dessen Forderung gegenüber der Bank in seinem jederzeit ("auf Sicht") fälligen "Sichtguthaben" besteht, auch dauerhaft darauf verzichten, eine Aus-Zahlung in ZBG zu verlangen. Er wird das in dem Ausmaß tun, indem er darauf vertrauen kann, daß die Bank im Zweifelsfall in der Lage sein wird, sein Guthaben auszuzahlen. In dem Maß in dem er befürchten muß, daß die Bank dazu NICHT in der Lage sein wird, wird er die Auszahlung fordern (Extremfall: er befürchtet, seine Bank könnte insolvent werden - spricht sich das herum und befürchten das alle Einleger, kommt es zum Bank Run, wie 1931 (Bankenkrise) und auch sonst oft in der Geschichte (auch 2008, wo wir knapp daran vorbeigeschrammt sind).

Ich denke, am besten formuliert man es vielleicht etwas präziser so:

(1) Guthaben bei Geschäftsbanken stellen Zahlungsmittel für Nichtbanken dar, aber nicht für die Geschäftsbanken selbst.

(2) Geschäftsbanken brauchen zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten ein ZM, das sie selbst nicht schaffen können (d.h. Forderungen gegen einen Dritten, z.B. eine Girozentrale - "Clearinghouse" - oder die Zentralbank).

(3) Zentralbanken können lediglich Verbindlichkeiten in Eigenwährung in einem Zahlungsmittel erfüllen, das sie selbst herstellen können (Gutschrift an den Schuldner = Verbindlichkeit der ZB, oder Noten der ZB = Verbindlichkeit der ZB). Für Fremdwährungsverbindlichkeiten brauchen ZBen ein ZM, das sie selbst nicht herstellen können (Devisen).

(4) Generell: Definitiv zahlen können alle Wi-Subjekte immer nur mit einer zahlungsmitteltauglichen Teilmenge ihrer AKTIVA, niemals mit Passiva. Einzige Ausnahme: Zentralbanken können in ihrer eigenen Währung mit Passiva definitiv zahlen, also in ihrer eigenen Währung niemals illiquide werden (qua staatlich garantiertem Währungsmonopol).

(5) Wer glaubt, jemand anders könne mit Passiva definitiv bezahlen, verwechselt Kredit und Zahlungsmittel, d.h. die Entstehung einer Forderung
(Kredit) mit ihrer Erfüllung (Zahlung und Vernichtung der Forderung).

Gruß
Wolfgang

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