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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Ein basisinformativer Artikel

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Ein basisinformativer Artikel


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Ein basisinformativer Artikel
  • Date: Mon, 15 Dec 2014 08:40:19 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Exile,

bin mir nicht sicher, ob Du die Auflistung derEinschränkungen bei der Giralgeldschöpfung nicht alle gelesen hast oder ob Du bewusst nur die beiden, in meinen Augen unwichtigsten Argumente, erwähnst.
Am 14.12.2014 um 20:01 schrieb Exile (O.Herzig):
Protest: Ihr wollt mich in eine argumentative Ecke stellen, in die ich garnicht wollte.

Rudi2 schrieb:
"... Die Kreditschöpfungskapazität einer Bank auf die Mindestreserve zu beschränken, ist mE deshalb in mehrfacher Hinsicht nicht tragfähig."

D`accord. Ich schreib ja auch: "zu lachhaften Konditionen" ... im Gegensatz zu dir, habe ich halt nur ein Beispiel angeführt. Ob jetzt die 1% Mindestreserve oder die vom Gesetzgeber geforderte Eigenkapitalquote (Basel X) .... es bleiben "lachhafte Konditionen" (Bedingungen wie: Genug Geld für das laufende Bargeldgeschäft vorzuhalten, ist jetzt für mich erstmal administrativ - aber gut, das sollte man bei einer vollständigen Aufführung natürlich mit reinnehmen).
Wenn die Bargeldhaltung nur administrativ zu sehen ist, was ist dann mit den Überschussreserven, den Eigenkapital- und Liquiditätsforderungen. Auch nur administrativ?

Zur Erinnerung:
Welche Faktoren haben nun einen Einfluss auf die Höhe der von einer Geschäftsbank schöpfbaren Kreditmenge?
  • Forderung einer Mindestreserve durch die Zentralbank (nur noch theoretisch)
  • Kassenbestand zur Aufrechterhaltung des baren Zahlungsverkehrs
  • Überschussreserven zur Durchführung von Überweisungen
  • Anforderungen an das Eigenkapital der Bank gemäß KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__10.html)
  • Anforderungen an die Liquidität der Banken gemäß KWG (Kreditwesengesetz KWG) § 11 Liquidität (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__11.html)

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Genügend verschuldungsbereite Kreditnehmer (Schuldner) müssen gefunden werden
  • Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers muss vorhanden sein oder
  • der Kreditnehmer muss beleihungsfähige Sicherheiten bieten, d.h. Eigentum muss vorhanden sein und der Kreditnehmer muss bereit sein dieses zu verpfänden
  •  Um sich für Kredit-Auszahlungen Bargeld bei der Zentralbank zu beschaffen, benötigt die Bank "notenbankfähige Sicherheiten"

Der Kassenbestand laut konsolidierter Bankenbilanz in Deutschland beträgt etwa 15 Milliarden € und ist damit sicher nicht der wesentliche Faktor bei der Geldschöpfung, verglichen mit dem Volumen an Sichtguthaben in Höhe von 4.700 Milliarden €. Die Liquiditätsforderungen stellen mE den gewichtigsten Faktor, beinhalten sie doch auch indirekt die Gleichschrittsystemforderungen. In der Liquiditätsverordnung (LiqV) sind sowohl Bilanzposten wie die "Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber anderen Banken" wie auch außerbilanzielle Faktoren wie z.B. "unwiderrufliche Kreditzusagen" von anderen Banken enthalten. Während die "Wicksellsche Idealbank" in ihrer Geldschöpfungskapazität noch unbeschränkt war, ist dies bei zwei Banken in einem Land schon nicht mehr gegeben. Zumindest dann nicht, wenn zwischen den Banken auch Kundenzahlungen verrechnet werden. Die grenzenlose Geldschöpfungsmöglichkeit bei zwei Banken könnte nur  dann aufrecht erhalten werden, wenn sie sich untereinander absprechen und ihre Kredite und Aktivakäufe im Gleichschritt ausdehnen. Hier setzt der Wettbewerb bei mehreren Banken positive Regelmechanismen, auch wenn dies vor Missbrauch nicht schützt, siehe Euribor-Manipulation.
Details siehe:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Wicksellsche_Idealbank
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Mehrbankensystem

Beste Grüße
Rudi2




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