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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem


Chronologisch Thread 
  • From: Peter Wittfeld <peter.wittfeld AT gmail.com>
  • To: GeorgeDorgan <geoorgge AT gmail.com>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] EZB mit negativem Eigenkapital? kein Problem
  • Date: Tue, 23 Oct 2012 14:13:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Moin,

wer nach der Lektüre der folgenden Darstellung noch an die offiziell veröffentlichen Zahlen glaubt....

Herzliche und noch sonnige Grüße,

Peter
Erstelldatum: 06.02.2012

Arbeitsmarktdaten Januar 2012

Letzten Mittwoch saßen sie wieder zusammen, die "Experten" und Frau Will. Interessant dazu ein Artikel aus dem Feuilleton der FAZ. Dazu muss vielleicht einmal gesagt werden, dass das Feuilleton der FAZ in letzter Zeit auch durchaus mal kritische Artikel schreibt, die oft in krassem Gegensatz zu den üblichen FAZ-Artikeln stehen. Dieses Mal war es eben Anne Will, die unter den sporadischen Wahrheitsberichten der FAZ zu leiden hatte. Ein Auszug aus dem Bericht mit der Aufzählung der Teilnehmer:

    Darüber stritt bei Anne Will jenes erwähnte halbe Dutzend Fernseh-Nachtschichtler, bestehend aus der ehemaligen SPD-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, der Betriebsrätin der insolventen Schlecker-Ladengruppe, Mona Frias, dem Einzelhandelslobbyisten Nils Busch-Petersen, dem Publizisten, Kabarettisten und Kapitalismuskritiker Peter Zudeick, dem Mittelstandspropagandisten Oswald Metzger (CDU, ehedem Grüne) und aus Michael Hüther, dem Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft.

    Zu etwas konnte sich der Autor offenbar dennoch nicht durchringen. Dass das Institut der Deutschen Wirtschaft ist das Wirtschaftsinstitut der INSM ist und dass die Herren Hüther und Oswald Botschafter der INSM sind, wird nach wie vor von der Presse zumeist unterschlagen. Da ich die Sendung mangels Fernseher nicht gesehen habe, kann ich natürlich auch nicht wissen, ob vielleicht Anne Will diese Information bei der Vorstellung ihrer Gäste weitergegeben hat, aber ich glaube, eher nicht.

    Wie auch immer, zumindest wird mal mit recht deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass die so rosig verbreiteten Zahlen so allerlei Schönfärbereien unterliegen. Auch die stets klatschenden Zuschauer bekamen ihr Fett weg. Wie gesagt, es gab etliche kritische Anmerkungen, aber dennoch fehlte, so zumindest meine Sicht, der wirkliche Biss. Aber vielleicht ist es auch zu viel erwartet, wenn man von der heutigen Presse erwartet, dass sie zuvor einmal recherchiert, was denn nun wirklich dran ist, an diesen Zahlen und wo die wirklichen Problemfelder sind.

    Folglich habe ich mal wieder nachgeschaut. So einfach, wie man noch vor gut 2 Jahren die statistischen Tabellen mit den Monatsberichten bei der BA fand, ist das heute nicht mehr. Inzwischen sind sie so zwischen langatmigen Selbstbeweihräucherungs-Files im PDF-Format versteckt, dass man schon ein wenig Zeit investieren muss, wenn man nicht regelmäßig danach sucht. Aber schließlich wurde ich fündig. Man muss unter diesem Lnk das Zip-File öffnen, dann hat man die EXCEL-Datei mit den aufgeschlüsselten Daten.

    Wie üblich erstreckt sich diese EXCEL-Tabelle über insgesamt 36 Mappen und 2 Definitionslisten. Ich habe die Mappen 1 und 4 hier eingeschränkt dargestellt. Eingeschränkt dahingehend, dass ich nur die ersten 4 Spalten dargestellt habe, weil mich die Vergleiche zu den Vormonaten bzw. Vorjahren nur insoweit interessieren, wie sie aktuelle Vergleicht zur letzten Veröffentlichung ermöglichen. Werte aus anderen Mappen werde ich lediglich einzeln anführen, mit Hinweis auf die Mappe, in der sie dargestellt wird. Verlinkt habe ich hier die Definitionsliste Iund Definitionsliste II

    1.1 Eckwerte des Arbeitsmarktes
    Deutschland
    Berichtsmonat: Januar 2012
    Merkmal20122011
    JanuarDezemberNovember
    123
    Erwerbstätigkeit
    Erwerbstätige (Monatsdurchschnitt; Inland) 1)
    -
    41.469.000
    41.647.000
    Soz.-Verspfl. Beschäftigte (Bestand, geschätzt)
    -
    -
    28.998.000
    Arbeitslosigkeit registriert nach $ 16 SGB III
    - Bestand
    3.081.706
    2.780.206
    2.713.054
    dar.: 54,8%    Männer
    1.688.479
    1.476.465
    1.416.554
       45,2%    Frauen
    1.393.227
    1.303.741
    1.296.500
       8,9%    15 bis unter 25 Jahre
    275.019
    239.767
    234.073
       1,4%    dar.:    15 bis unter 20 Jahre
    44.214
    41.282
    41.218
       31,7%    50 bis unter 65 Jahre
    976.377
    886.720
    865.955
       18,5%    dar.:   55 bis unter 65 Jahre
    571.398
    523.718
    514.483
       15,7%    Ausländer
    485.142
    449.883
    443.026
       84,1%    Deutsche
    2.592.736
    2.326.852
    2.266.557
       5,9%    schwerbehinderte Menschen
    182.390
    173.929
    172.847
    Arbeitslosenquoten bezogen auf
    - alle zivilen Erwerbspersonen insgesamt
    7,3
    6,6
    6,4
       Männer
    7,5
    6,6
    6,3
       Frauen
    7,0
    6,6
    6,5
       15 bis unter 25 Jahre
    5,9
    5,1
    5,0
       15 bis unter 20 Jahre
    3,3
    3,1
    3,1
       50 bis unter 65 Jahre
    8,4
    7,6
    7,5
       55 bis unter 65 Jahre
    8,9
    8,2
    8,0
       Ausländer
    15,0
    14,0
    13,7
       Deutsche
    6,7
    6,0
    5,8
    - abhängige zivile Erwerbspersonen insgesamt
    8,2
    7,4
    7,2
    Unterbeschäftigung 2)
    Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne
    3.316.456
    3.028.540
    2.968.760
    Unterbeschäftigung im engeren Sinne
    3.899.783
    3.671.034
    3.634.612
    Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit
    4.113.346
    3.891.497
    3.858.487
    Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit)
    9,6
    9,1
    9,0
    Leistungsempfänger 3)
    - Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
    937.194
    776.573
    718.912
    - erwerbsfähige Leistungsberechtigte
    4.456.870
    4.433.930
    4.442.750
    - nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
    1.698.119
    1.695.982
    1.699.736
    Gemeldete Arbeitsstellen 4)
    - Zugang im Monat
    135.958
    165.447
    192.994
        dar.: sozialversicherungspflichtige Stellen
    126.290
    153.172
    178.722
    - Zugang seit Jahresbeginn
    135.958
    2.232.506
    2.067.059
       dar.: sozialversicherungspflichtige Stellen
    126.290
    2.059.053
    1.905.881
    - Bestand 5)
    451.619
    466.619
    491.656
        dar.: sozialversicherungspflichtige Stellen
    422.624
    436.010
    458.266
          sofort zu besetzen
    404.606
    415.084
    448.901
    Teilnehmer an ausgewählten Maßnahmen
    aktiver Arbeitsmarktpolitik 3)
    - Bestand insgesamt
    1.075.004
    1.155.697
    1.208.569
     dar.: Qualifizierung
    155.087
    166.837
    175.578
       Förderung d. Berufsausbildung
    327.125
    338.292
    338.677
       Beschäftigungsbegleitende Leistungen
    266.662
    279.572
    289.767
       Beschäftigung schaffende Maßnahmen
    155.577
    181.966
    200.045
    Saisonbereinigte Entwicklung
    Veränderung gegenüber Vormonat
    Jan 12Dez 11Nov 11
    Erwerbstätige (Inland) 1)
    -
    50.000
    47.000
    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
    -
    -
    60.000
    Arbeitslose
    -34.000
    -25.000
    -24.000
    Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
    -11.000
    -24.000
    -34.000
    gemeldete Arbeitsstellen 4)
    6.000
    7.000
    10.000
    - sozialversicherungspflichtige Stellen
    5.000
    6.000
    11.000
    Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen EP
    6,7
    6,8
    6,9
    ILO Erwerbslosenquote 1)
    -
    5,5
    5,6

    Datenstand:  Januar  2012                                                                                                                                                ©Statistik  der  Bundesagentur  für  Arbeit
    Zum Berichtsmonat Januar 2012 wurden die Arbeitslosenzahlen rückwirkend ab Januar 2007 geringfügig revidiert.
    1) Quelle: Statistisches Bundesamt
    2) Detaillierte Daten zur Unterbeschäftigung siehe Tabellen 1.2; weitergehende Informationen im Methodenbericht „Umfassende Arbeitsmarktstatistik“ im Internet unter
    http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Methodenberichte-Nav.html
    3) Endgültige Werte stehen erst nach einer Wartezeit fest. Am aktuellen Rand können die Daten aufgrund von Erfahrungswerten überwiegend hochgerechnet werden.
    Im Deutschlandwert ist auch die Anzahl der Leistungsempfänger enthalten, die die Alg-Leistung im Ausland beziehen.
    4) Weitergehende Informationen im Methodenbericht „Umstellung der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen“ im Internet unter
    http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Methodenberichte-Nav.html
    5) Den Arbeitsagenturen waren im 3. Quartal 2011 laut Umfrage bei Betrieben 54% des gesamten Stellenangebotes am 1. Arbeitsmarkt gemeldet.

    Häufigkeitsverteilung der einzelnen Laufbahngruppen im Jahre 2004

    Höherer DienstGehobener DienstMittlerer Dienst Einfacher Dienst
    InsgesamtAbsolut: 394 700
    Relativ: 24,0 %
    Absolut: 883 600
    Relativ: 53,7 %
    Absolut: 354 400
    Relativ: 21,6 %
    Absolut: 12 300
    Relativ: 0,7 %
    BundAbsolut: 18 400
    Relativ: 13,9 %
    Absolut: 43 800
    Relativ: 33,1 %
    Absolut: 66 900
    Relativ: 50,6 %
    Absolut: 3 200
    Relativ: 2,4 %
    LänderAbsolut: 332 100
    Relativ: 26,2 %
    Absolut: 704 700
    Relativ: 55,6 %
    Absolut: 223 300
    Relativ: 17,6 %
    Absolut: 8 300
    Relativ: 0,7 %
    Gemeinden,
    Samtgemeinden
    Absolut: 27 200
    Relativ: 15,1 %
    Absolut: 92 600
    Relativ: 51,4 %
    Absolut: 59 700
    Relativ: 33,2 %
    Absolut: 500
    Relativ: 0,3 %
    sonstige jur. Personen
    des öffentlichen Rechts
    Absolut: 17 000
    Relativ: 26,4 %
    Absolut: 42 400
    Relativ: 65,9 %
    Absolut: 4 600
    Relativ: 7,2 %
    Absolut: 300
    Relativ: 0,5 %

    Nicht zum ersten Mal fällt mir auf, dass die Diskrepanz zwischen den Beschäftigten und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf. Im Dezember 2011 waren das lt. BA 41.469.000 Personen, während die Zahl der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer nur 28.998.000 Personen umfasst. Somit gibt es 12.471.000 Personen, die arbeiten, aber nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, also gut 30% aller beschäftigten Personen. Wer sind sie? Ich spekuliere, dass dazu zunächst einmal die Selbständigen gehören. Kürzlich habe ich gelesen, davon gäbe es ca. 6.000.000. Verbleiben immer noch knapp 6,5 Millionen. Da keine weitere Aufgliederung durch die BA erfolgt, vermute ich, dass es sich dabei um Beamte handelt, die ja bekanntlich nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Aber die Zahl der Beamten in Deutschland herauszufinden, ist nicht so einfach. Die in der nebenstehenden Tabelle aufgelisteten Zahlen sind aus dem Jahr 2004, also wohl nicht mehr repräsentativ, Auch das stat. Bundesamt hält sich auffallend zurück, wenn es um die Veröffentlichung von Zahlenwerten über den öffentlichen Dienst geht.

    In der Wikipedia-Tabelle komme ich insgesamt auf ein Zahl von 1.645.000 Beamten. Beim Stat. Bundesamt wurde in einer Veröffentlichung von 2010 die Zahl der Beamten im öffentlichen Dienst mit 1,9 Millionen angegeben. Rechne ich die von den noch verbliebenen 6.471.000 Personen ab, verbleiben immer noch 4.571.000 Personen, die angeblich arbeiten, allerdings nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Jetzt kann man noch die Politiker nennen, doch deren Gesamtzahl fällt aus meiner Sicht nicht ins Gewicht. Wo also finde ich diese noch rund 4,5 Millionen Personen, die nicht als Selbständige und nicht als Beamte geführt werden, aber als Teil der Beschäftigten lt. BA-Statistik gilt?

    Mir fallen in diesem Zusammenhang nur die Leute ein, die entweder nur stundenweise arbeiten, teilweise aber auch schamlos ausgebeutet werden, also Praktikanten, 400-Euro-Jobber, Zeitungsausträger, Nebenverdienste von Rentnern, aber auch die Saisonarbeiter, die man aus dem Heer der Arbeitslosen für Versandhäuser wie Amazon, Quelle, Otto-Versand, Weltbild usw. so kurz vor Weihnachten zwangsrekrutiert, um schnelle Auslieferung der Pakete zu gewährleisten, die dann aber einen Teil dieser begrenzten Anstellung ohne Entgelt arbeiten müssen, wie es 2001 durch die Presse ging. Ich nenne ds staatlich erzwungene Ausbeutung zur Subventionierung milliardenschwerer Handelsketten. Viele der Letztgenanntnen gehören wohl zu der Gruppe, die das deutsche Kriterium der Arbeitslosigkeit von mindestens 15 Wochenstunden Arbeit unterschreiten.

    In Tabelle 4 unter Fußnote 13 finde ich den lapidaren Satz:
    "Aufgrund der Neuorganisation der SGB II Träger zum 1. Januar 2012 gibt es 41 neue zugelassene kommunale Träger. Deren erstmals zum Berichtsmonat Januar 2012 übermittelten Daten konnten nur teilweise als plausibel angesehen werden. Um die unvollständige Datenlage auszugleichen ab der Landesebene aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt."(Der letzte - unvollständige - Satz steht so in der Fußnote von Mappe 4)

    Daraus entnehme ich, dass es weitere 41 Optionskommunen gibt, deren Daten gar nicht oder nur "ohne Gewähr" in die aktuellen Bestandsdaten einfließen, zumeist aber auf Basis von Hochrechnungen eingetragen werden. Anders gesagt, die aktuellen Werte der BA-Veröffentlichungen sind eigentlich keinen Schuss Pulver wert, weil zu viele Daten auf Schätzungen und Hochrechnungen beruhen. In Tabelle 1 wird unter Fußnote 2 ein Link angeboten, der auf Methodenberichte der BA verweist. Der ursprüngliche Link führt zu einer Masse weiterer Berichte, deshalb habe ich ihn abgeändert auf den direkten Link zum angesprochenen Methodenbericht, weil ich aus diesem Methodenbericht einige Zeilen anführen möchte, die ein wenig erhellen, wie man Statistiken schönt.

    Auf Seite 8 im Methodenbericht lese ich:

      Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III sinngemäß Anwendung. Im SGB II gibt es folgende typische Fallkonstellationen, in denen erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht als arbeits-los geführt werden:
      (1) Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosen-Geld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.
      (2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, denen Arbeit nach § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Hilfebedürftige, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen.

      An einer Stelle wurde allerdings die Definition der Arbeitslosigkeit im SGB II verändert, und zwar durch den § 53a Abs. 2 im SGB II, der am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Nach Absatz 2 gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezog-gen haben dann nicht als arbeitslos, wenn ihnen in diesem Zeitraum keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist. Auswirkungen hat diese Neuregelung ab Januar 2009 (vgl. Kapitel 4). Die Zielgruppe dieser Regelung ist der gleiche Personenkreis, der bisher die vorruhestandsähnliche Regelung der § 65 Abs. 4 SGB II i.V.m. § 428 SGB III in Anspruch nehmen konnte; sie wird deshalb im Rahmen der Entlastungs- und Unterbeschäftigungsrechnung unter den Regelungen zum Vorruhestand subsumiert (vgl. Kapitel 3). Während aber die Regelung des § 428 SGB III die Definition von Arbeitslosigkeit Methodenbericht der Statistik der BA Umfassende Arbeitsmarktstatistik Seite 9 unberührt ließ und bei Inanspruchnahme die Arbeitslosigkeit mittelbar über die fehlende Verfügbarkeit beendete, führt der § 53a einen Ausnahmetatbestand für ältere Arbeitslose im Geltungsbereich des SGB II ein, der festlegt, dass die Zählung als Arbeitsloser endet, wenn dem älteren Arbeitslosen innerhalb eines Jahres kein Vermittlungsvorschlag gemacht wer-den kann, und zwar auch dann, wenn alle anderen Kriterien der Arbeitslosigkeit erfüllt sind.

      Es gibt viele Arbeitslose, die länger als 1 Jahr kein Vermittlungsangebot von der BA erhalten haben und ich schätze mal, dass vor allem Personen über 58 Jahre keine Angebote mehr bekommen, schon alleine deshalb, weil sich das dann nach einem Jahr so schön auf die Statistik auswirkt. Aber sie sind nicht nur arbeitslos, sondern werden es zu einem überwiegenden Teil auch bleiben, es sei denn, ihre persönlichen Bemühungen habe Erfolg, was bei den Einstellungspraktiken der Unternehmen wohl nicht allzu häufig der Fall sein wird.

      Auf Seite 9 des Methodenberichtes wird der $ 16 SGB III näher erläutert. Dort steht:

        2.1.2 Erweiterung des § 16 SGB III um einen zweiten Absatz Im vorherigen Absatz wurde die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem § 16 Abs. 1 SGB III erläutert. Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 wurde der § 16 SGB III um einen zweiten Absatz erweitert. Der neue Absatz 2 hat folgenden Wortlaut: "Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos." Für den Arbeitslosenbegriff hatte das die Konsequenz, dass der Eintritt in eine Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Arbeitslosigkeit immer beendet, und zwar unabhängig davon, ob die in § 16 Abs. 1 SGB III beschriebenen Merkmale der Arbeitslosigkeit - also Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitsuche - noch erfüllt sind. Die Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik schließt somit als eigenes Tatbestandsmerkmal den Arbeitslosenstatus in jedem Falle aus
        Damit liegt Arbeitslosigkeit nach dem § 16 SGB III vor, wenn die in Übersicht 1 aufgeführten Tatbestandsmerkmale kumulativ erfüllt sind.

        Ich übersetze das mal in eine wahrhaftige Aussage: Man steckt Arbeitslose in Maßnahme, deren Sinn in vielen Fällen sinnlos ist und damit wird er statistisch nicht mehr als Arbeitsloser geführt, obwohl er weiter arbeitslos ist. Maßgeblich dabei ist, dass seine Möglichkeiten während der Zeit der Maßnahme, sich um einen regulär bezahlten Job zu bemühen, stark eingeschränkt sind, die BA aber in dieser Zeit ihre Vermittlungsbemühungen (falls es die überhaupt gibt) einstellt. Man könnte auch sagen, dass die Methoden, die seinerzeit Jagoda angewendet hat, um Statistiken zu schönen, nun in Gesetze übernommen wurden und damit nun ungehindert weiter angewendet dürfen.

        Auf Seite 10 lese ich:
          Durch die Ergänzung des § 16 um den Absatz 2 wurde der Arbeitslosenbegriff faktisch zwei-geteilt: in den statistischen Arbeitslosenbegriff im Sinne des § 16 SGB III und in den leistungsrechtlichen Arbeitslosenbegriff im Sinne der §§ 118 ff SGB III. So haben nach dem § 118 SGB III Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie arbeitslos gemäß den Kriterien des § 119 SGB III sind; der Abs. 2 des § 16 SGB III hat hier keine Rele-vanz. Das führt dazu, dass für den leistungsrechtlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld die Arbeitslosigkeit nach § 119 SGB III maßgeblich ist (leistungsrechtlicher Arbeitslosenbegriff), während für die statistische Zählung als Arbeitsloser nach § 16 SGB III noch ergänzend der Absatz 2 zum Tragen kommt (statistischer Arbeitslosenbegriff). Im Jahr 2004 hatte das z.B. für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen folgende Auswirkung: im leistungsrechtlichen Sinne galten sie weiterhin als arbeitslos, im statistischen Sinne nicht mehr. In Mappe 1 unter der Zeile Arbeitslosigkeit registriert nach $ 16 SGB III lese ich 15,7% Ausländer und 84,1% Deutsche. Die Addition ergibt 99,8%. Wo sind die fehlenden 0,2% geblieben? Mit der nächsten Rubrik (grau unterlegt, Arbeitslosenquoten bezogen auf) kann ich zunächst nichts anfangen. Auch im PDF-File (Methoden) taucht der Begriff der Arbeitslosenquote nur einmal auf, ohne erhellende Aussagen (zumindest für mich). Bei Wikipedia werde ich allerdings dann fündig. Die Quote errechnet sich aus einer Formel:

          Arbeitslosenquote in Prozent
          Zahl der registrierten Arbeitslosen . 100

          Zahl der zivilen Erwerbstätigen  +  Arbeitslose

          Welchen Sinn die Quote haben soll, erschließt sich mir nicht so richtig, denn zu den zivilen Erwerbspersonen zählen auch Beamte und, wenn ich das richtig verstanden habe, werden "nicht beschäftigte Beamte" auch in der Rubrik Unterbeschäftigung geführt. Nicht beschäftigte Beamte sind die, die "geparkt" wurden, also weder arbeitslos noch ohne Einkommen sind, aber für die man momentan (oder auch auf Dauer) keine Planstellen hat. Das passiert vor allem bei Privatisierungen regelmäßig und oft in erschreckendem Umfang (Post, Telekom). Auch die Vergleichszahlen mit der von der ILO (International Labour Organization) ist für die Breitendarstellung völlig verfehlt, weil die ILO völlig andere Kriterien bei Arbeitslosigkeit verfolgt. Für die zur BA gehörende IAB mag das nützlich sein. In der Breitendarstellung kann das nur der Verschleierung der echten Arbeitslosigkeit dienen, indem man die Menge der bereitgestellten Daten derart aufbläht, dass der normale Bürger schließlich nur verwirrt und nicht informiert wird.

          Interessant ist die Rubrik Leistungsempfänger in Mappe 1. Dort werden 937.194 Empfänger von Arbeitslosengeld aufgeführt. Die tauchen normal in den jeweils verkündeten Arbeitslosenzahlen nicht auf, weil sie ALG I beziehen und somit noch nicht zu den Langzeitarbeitslosen zählen. Würde ich sie zu den offiziell gemeldeten 3.081.706 Arbeitslosen hinzuzählen, käme ich auf die Zahl 4.018.900, eine Zahl, die Frau von der Leyen so gar nicht in den Kram passt, würde es doch die Jubelmeldungen arg verwässern.

          Danach folgen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Hier werden 4.456.870 gemeldet. Ob darin die ALG I-Empfänger enthalten sind, kann ich nicht sagen. Auch im Methoden-File habe ich dazu nichts gefunden, denn dort taucht dieser Begriff nicht auf. In der dritten Zeile dieser Rubrik folgen die "nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten", , insgesamt 1.698.119 Personen. Nicht erwerbsfähig gilt, wer krank ist, wer im Alter von 58 Jahren und älter seit einem Jahr kein Vermittlungsangebot mehr bekommen hat (§ 53a Abs. 2 SGB III), wer sich in Ausbildungsmaßnahmen oder in Arbeitsgelegenheiten befindet oder wer eine Arbeit hat, die von der BA bezuschusst wird und diese Arbeit gleich wieder verliert, wenn der Zuschuss entfällt. Dazu gehören auch die, die in einer Ausbildungsmaßnahme und einer Berufsausbildungsmaßnahme befinden.

          Da ist man ja richtig froh, wenn man mal Zahlen, die unterhalb der Millionengrenze liegen und die findet man bei den gemeldeten offenen Stellen, insgesamt 451.619, davon versicherungspflichtig 422.624 stellen, davon gleich zu besetzen sind 404.606 Stellen. Für mich bedeutet das, dass die Zahl der freien Stellen nicht einmal 10% der erforderlichen Stellen beträgt, die man benötigen würde, um die Arbeitslosigkeit wieder zu beenden. Um diese Sicht zu komplettieren, habe ich mir die Mappe 30 angeschaut. Dort sind die Zahlen der geringfügig Entlohnten aufgeführt, einmal die ausschließlich geringfügig Entlohnten(4.879.800), einmal die im Nebenjob geringfügig Entlohnten (2.622.300) und einmal die gesamte Zahl der geringfügig Entlohnten (7.502.100).

          Darunter dürften sich natürlich auch die Leute befinden, die gar nicht voll arbeiten wollen und deshalb auch nur ein geringes Einkommen aufweisen. Aber ganz sicher befinden sich darunter auch die eine oder andere Million der Arbeitnehmer, die von der BA in solche Jobs gepresst wurde und teils nicht einmal ein Einkommen hat, dass die Höhe der Grundsicherung erreicht.

          Die nachfolgende Tabelle werde ich nicht mehr kommentieren. Sie ist in Mappe 4 zu finden, wurde von mir, wie auch Mappe 1, auf 4 Spalten reduziert und wer sich mit dieser Tabelle auseinandersetzen möchte, muss dazu das Kapitel 3 der verlinkten Methoden-Statistik lesen.

          Mein Fazit? Es gibt eine alte Volksweisheit, die lautet: "Viele Köche verderben den Brei!". Wie schlimm wird das erst, wenn diese Köche nicht die mindeste Ahnung vom kochen haben? Und das trifft hier zu, denn die "Köche der Arbeitslosenstatistik" sind Beamte, Politiker, Statistiker, Juristen und wohl noch einige andere, die vom Arbeitsmarkt im produktiven und Dienstleistungsgewerbe keine Ahnung haben, ebenso wenig ihre Erfüllungsgehilfen in den ARGEn und Optionskommunen. Und die haben einen wirklich ungenießbaren Brei mit gesundheitsschädigender Wirkung "gekocht", dessen oberste Prämisse es ist, ihre Unfähigkeit zu verschleiern und wie in der Werbung ihre schön gemalten Ergebnisse zu präsentieren. Wer mal gesehen hat, wie Werbefirmen die schönen Filmchen der Produktdarstellung erstellen und welche Mittel sie dafür verwenden, erkennt schnell die Parallele zu den monatlichen BA-Statistiken. Und die Erfüllungsgehilfen in den ARGEn und Optionskommunen zwingen ihre "Kunden", diesen Brei zu schlucken.

          Und die Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände? Die haben natürlich Ahnung von der Materie. Aber gerade die großen unter ihnen begrüßen das Prozedere, weil es ihnen und ihrer Gier nutzt. Sie haben damit die Mittel in der Hand, Ihre Arbeiter und Angestellten regelrecht zu erpressen, auch wenn sie das weit von sich weisen werden. Denn sie haben ja zwei Argumente, den Markt und die Globalisierung. Aber schaut man genauer hin, haben sie sich längst selbst entmannt, weil sie sich Mechanismen unterwerfen, die auch für sie schädlich sind. Das Label "Made in Germany"hat bereits viel von seinem Glanz verloren, denn wo "Made in Germany" draufsteht, ist in den meisten Fällen nur noch wenig Germany enthalten, weil man sich dem "Markt" unterordnet und nur noch billig, auf Kosten der Qualität produziert. Dabei hat man das, was Made in Germany mal so berühmt gemacht hat, völlig aus den Augen verloren, weil man auf Masse statt auf Qualität setzt. Damit wird auch das, was die Deutschen mal auszeichnete, der Ideenreichtum und Erfindungsgeist, dem kurzfristigen Gewinnstreben geopfert. Und mit jedem Entlassenen wird ein potentieller Kunde aufgegeben. Das aber, denke ich, ist vor allem eine Folge des Shareholder Value. Aktionäre haben völlig andere Vorstellungen von einem funktionieren Unternehmen, weil sie keine langfristigen Interessen haben, sondern nur auf die schnelle Rendite aus sind. Und daran krankt der Markt und die Globalisierung. Billig und Massenproduktion beschleunigt die Marktsättigung, Qualitätseinbußen reduzieren den Kundenkreis und fehlende Innovation verhindert die Weiter- und Neuentwicklung.

          Komponenten der UnterbeschäftigungBestandsdatenvorläufig
          Januar
          2012
          Dezember
          2011
          November
          2011
          123
          Arbeitslosigkeit (§ 16 SGB III12)
          3.081.7062.780.2062.713.054
            + Personen, die allein wegen § 16 SGB III Abs. 2 und
          § 53a Abs. 2 SGB II nicht arbeitslos sind
          234.750248.334255.706
          dav.: Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 46 SGB III1) 13)
          127.742142.046151.074
          Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (Restabwicklung) 1) 2) 3) 4)
          354044
          Vorruhestandsähnliche Regelung (Sonderstatus § 53a SGB II5) 6)
          106.973106.248104.588
          = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne
          3.316.4563.028.5402.968.760
          + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus
          nach § 16 Abs. 1 SGB III sind
          583.327642.494 665.852
          dar.: Berufliche Weiterbildung 1) 4) 13)
          154.648166.435175.023
                Arbeitsgelegenheiten 1) 13)
          133.298162.116181.632
                
          Fremdförderung 5)
          72.51368.79369.197
                
          Beschäftigungsphase Bürgerarbeit 2) 13)
          21.82319.29417.681
                
          Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1) 13)
          456556732
                Beschäftigungszuschuss 1) 13)9.53310.03810.888
                § 428 SGB III / § 65 Abs. 4 SGB II / § 252 Abs. 8 SGB VI 5) 7) 122.854127.508131.783
          Arbeitsunfähigkeit (§ 126 SGB III )
          -
          -
          -
                kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 5) 7)
          68.202
          87.754
          78.916
          = Unterbeschäftigung im engeren Sinne
          3.899.783 3.671.0343.634.612
          + Personen in Arbeitsmarktpolitik fern vom
          Arbeitslosenstatus nach § 16 Abs. 1 SGB III
          213.563220.463223.875
                dar.: Gründungszuschuss 1)
          121.119127.800129.893
                Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit 1) 13)
          6.6536.872 7.083
                Altersteilzeit 8)
          85.79185.79186.899
          nachr.: Kurzarbeiter (Beschäftigtenäquivalent) 9) 10) 11)
          ...
          ...
          22.357
          = Unterbeschäftigung (einschl. Kurzarbeit)x x3.880.843
          = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
          4.113.3463.891.4973.858.487
          Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit)
          vorläufig
          Januar
          2012
          Dezember
          2011
          November
          2011
          123
          Unterbeschäftigungsquote
          9,69,19,0
          Anteile der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung
          Vorläufig
          Januar
          2012
          Dezember
          2011
          November
          2011
          123
          Anteil an der Unterbeschäftigung insgesamt
          xx69,9
          Anteil an der Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit
          74,971,470,3

          Aufgrund von Revisionen kann es zu geringfügigen Abweichungen zu bisher veröffentlichten Daten kommen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.

          1) Die Daten zur Förderung sind am aktuellen Rand untererfasst. Um Vergleichbarkeit zu Vormonats- und Vorjahresergebnissen herzustellen, werden die aktuellen Ergebnisse aufgrund von Erfahrungswerten hochgerechnet. Dies gilt jedoch nicht für die Daten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT), was ebenso den Vorjahresvergleich einschränkt wie die unterschiedliche Vollständigkeit der von den zkT übermittelten Daten. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
          2) Die Hochrechnung am aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungswerte oder technisch nicht realisierbar, darum ist der Vergleich mit Vorjahresergebnissen nur eingeschränkt möglich.
          3) Die Zuweisung der Teilnehmer mit Beginn ab 01.01.2009 erfolgt auf der Grundlage des zum 01.01.2009 eingeführten § 46 SGB III. Wegen der ausschließlichen Restabwicklung noch laufender Maßnahmen ist eine Hochrechnung aktueller Ergebnisse auf Basis von Erfahrungswerten methodisch nicht mehr sinnvoll.
          4) Daten einschließlich Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
          5) Die Daten der zugelassenen kommunalen Träger sind noch nicht enthalten. Die Untererfassung in Deutschland liegt für den § 53a Abs. 2 SGB II bei etwas 15.000 und für den § 428 SGB III bei etwa 10.000 Personen
          6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
          7) Zeitreihenvergleiche mit den Jahren 2005 bis 2007 eingeschränkt. Bis Ende 2004 alle Leistungsempfänger (einschl. Arbeitslosenhilfeempfänger),ab 2005 bis 2007 nur noch Bezieher von Arbeitslosengeld, ab 2008 Wechsel auf gemeldete erwerbsfähige Person, die unabhängig davon, ob sie Leistungen in der Arbeitslosenversicherung oder Grundsicherung beziehen, vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruche nehmen oder kurzfristik arbeitsunfähig sind.
          8) Daten zur geförderten Altersteilzeit liegen mit einem Monat Wartezeit vor. Für den aktuellen Berichtsmonat wird der letzte verfügbare Wert fortgeschrieben. Daten liegen nicht auf Kreisebene vor. Deshalb kann Altersteilzeit nicht in die Unterbeschäftigung auf Kreisebene aufgenommen werden.
          9) Auf Kreisebene kann Kurzarbeit nicht in die Unterbeschäftigung aufgenommen werden, weil Kurzarbeiter nicht dem Wohnort sondern nur dem Arbeitsort zugeordnet werden können.
          10) Ab Januar 2009 werden revidierte Werte auf Basis von Abrechnungslisten berichtet, bis Dezember 2008 erfolgt die Ermittlung der Werte auf Basis von Betriebsmeldungen.
          11) Endgültige Daten zur Kurzarbeit liegen erst mit 5-monatiger Wartezeit vor. Für aktuellere Monate können nur vorläufig hochgerechnete Daten veröffentlicht werden.
          12) Eine Revision der Statistik über Arbeitslose führt ab Berichtsmonat Januar 2012 zu kleineren rückwirkenden Änderungen ab Januar 2007.
          13) Aufgrund der Neuorganisation der SGB II Träger zum 1. Januar 2012 gibt es 41 neue zugelassene kommunale Träger. Deren erstmals zum Berichtsmonat Januar 2012 übermittelten Daten konnten nur teilweise als plausibel angesehen werden. Um die unvollständige Datenlage auszugleichen ab der Landesebene aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt.



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