ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
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- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation
- Date: Mon, 10 Sep 2012 18:41:09 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Zur Situation des Kreditnehmers:
1. 10 Kinder bekommen je ein Stück Schokoladenkuchen. Einer bekommt es als erstes, und futtert es auch gleich weg. Du hast Mitleid mit Ihm, weil er den letzten 3 jetzt beim Essen zugucken muss.
Hat nichts mit dem Kreditnehmer zu tun.
=> Kuchen war nicht auf Kredit
=> Kuchen sind keine Zahlungsmittel
2. Sein Recht in Ehren, aber was ist mit den Rechten der anderen?
Haben die jetzt eine Pflicht?
Die Rechte des Einzelnen können gegenüber anderen einen Anspruch auf Unterlassung bedingen, nicht aber auf eine konkrete Handlung.
In Verträgen kann man Rechte und Pflichten festlegen.
3. Der Kreditaufnahmeprozess als solcher wird ja bei einer Bank getätigt. Ich erläutere hier mal, wie es sein muss, also fang nicht an mir die kriminellen Machenschaften der heutigen Banker als Gegenargument vorzuwerfen, sie sind es nämlich nicht.
Die Bank weiß, daß Sie für den Kredit haftet. Sie wird also schauen, daß der Kreditnehmer erstens ausreichend Einkommen hat (also ein gefragtes Talent) um den Kredit zu tilgen, und daß zur Not Sicherheiten da sind. Der Kreditnehmer willigt ein, als Ausweg aus der Schuldensklaverei, sein Haus zu verkaufen.
Das ist alles ein sehr freiwilliger Prozess.
Der KN bekommt also seinen Vorschuss, und bietet damit beispielsweise Küchenmöbel an (hat sich ne Schreinerei gekauft). Haben wir jetzt die Pflicht, bei Ihm Küchenmöbel zu kaufen?
Alles was ich sage ist, dass man nicht NICHT KAUFEN kann. So wie man nicht NICHT KOMMUNIZIEREN kann :-)
Wer nicht kauft, der entscheidt sich dafür sich das potential kaufen zu können aufzuheben und muss die kostenpflichtige FREMDVERMÖGENSHALTUNG bezahlen.
Das kann nicht sein. Wenn sich also herausstellt, daß er kein guter Möbeldesigner ist, hat er die Möglichkeit, zu seinem ursprünglichen Talent zurückzukehren.
Dafür besteht ja Nachfrage, sonst hätte er den Vorschuss von der Bank nicht bekommen.
Alternativ hat er noch die Möglichkeit, etwas zu verkaufen, wofür die Bank sogar eine Abnahmeverpflichtung eingegangen ist, nämlich seine Sicherheit. Da nennt man im Volksmund „Pleite machen“. Nicht angenehm, aber er hat ja versagt. Pleite gehen bedeutet ja nur wirtschaftlichen Misserfolg, und den hat er eingefahren..
Wird diese extrem verknappt und mit etwas Geschick auch noch in dem Bereich der Wirtschaft in dem der Möbeldesigner sein Glück versucht, kann es heftig erschwert werden.
Das ist natürlich im Falle eines Möbeldesigner unwahrscheinlich, da muss es größere und wichtigere Projekte betreffen.
Er muss also keineswegs in die Schuldensklaverei fallen, er muss nur den Vorschuss mit etwas begleichen, daß ein anderer tatsächlich haben will, also was neues, oder das was er vorher gemacht hat. Die Bank will zwar nicht unbedingt sein Haus, aber um Ihm einen Ausweg zu liefern, muss sie es Ihm „abkaufen“ (nichts anderes passiert ja, auch wenn es keine hübsche Transaktion ist). Jetzt ist der Kreditnehmer frei, und die Bank muss zusehen, daß sie das Haus für genug Geld wieder loswird.
Ein "Schuldensklave" ist er somit sowieso immer. Aber er hat zumindest keine persönlichen Schulden.
Aber wie oben bereits gesagt, ich habe daran nichts auszusetzen.
Alles was du sagst ist im großen und ganzen ok.
Eine kostenpflichtige Fremdvermögenshaltung ist eine Vorleistung die nur unter dem gesellschaftlichen Vertrag "Geldordnung" möglich ist und Voraussetzung für weiter ausdehnbare Kreditvergabe ist.
Diese Vorleistung soll bezahlt werden. Auf Zinsen, Kreditvergabe und Sicherheiten hat das keinen direkten Einfluss.
Der Möbeldesigner soll ruhig genau so Pleite gehen wie du beschreibst und es gibt keinerlei Pflicht seine Möbel zu kaufen.
Jeder Druck auf die Geldhalter, sei’s durch Bereitschaftsdienstkosten oder Schwundgeld, oder sonst was, bedeutet, daß der KN mit einer tendenziell schlechteren Investition durchkommt. Massenhaft Fehlinvestitionen und Verschwendung wäre die Folge.
Wenn es ok ist führe das mal weiter aus oder nimms wenigstens zurück. Also die Aussage ist schon fast Lächerlich ;-)
...also bist doch nicht ganz tadellos davongekommen :P
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Patrik Pekrul, 10.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 10.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 10.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Patrik Pekrul, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Keox, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Alexander Barth, 09.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 09.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Alexander Barth, 10.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 10.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Alexander Barth, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Rudi, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, alex, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Gerhard, 11.09.2012
- Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation, Patrik Pekrul, 11.09.2012
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