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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: Alexander Barth <alex.barth AT barth-ic.net>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Tilgung durch Inflation
  • Date: Mon, 10 Sep 2012 18:41:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Wenn, dann bist du der Soziopath und wirr :-)

 

Zur Situation des Kreditnehmers:

1.      10 Kinder bekommen je ein Stück Schokoladenkuchen.  Einer bekommt es als erstes, und futtert es auch gleich weg.  Du hast Mitleid mit Ihm, weil er den letzten 3 jetzt beim Essen zugucken muss.


Hat nichts mit dem Kreditnehmer zu tun.
=> Kuchen war nicht auf Kredit
=> Kuchen sind keine Zahlungsmittel
 

2.      Sein Recht in Ehren, aber was ist mit den Rechten der anderen?

Der Kreditgeber hat bei Ausfall des Kreditnehmers Anspruch auf die hinterlegten Sicherheiten und ansonsten Anspruch auf Tilgung des Kredites und eventuelle Zinszahlungen. Das bleibt so bestehen wie es ist.

Haben die jetzt eine Pflicht?

Ja, sie haben eine Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, nämlich die Bezahlung der kostenpflichtigen Fremdvermögenshaltung welche Grundlage für die Kreditvergabe ist.
 

Die Rechte des Einzelnen können gegenüber anderen einen Anspruch auf Unterlassung bedingen, nicht aber auf eine konkrete Handlung.

Natürlich. Die Geldordnung ist ein gesellschaftlicher Vertrag.
In Verträgen kann man Rechte und Pflichten festlegen.

 

3.      Der Kreditaufnahmeprozess als solcher wird ja bei einer Bank getätigt.  Ich erläutere hier mal, wie es sein muss, also fang nicht an mir die kriminellen Machenschaften der heutigen Banker als Gegenargument vorzuwerfen, sie sind es nämlich nicht.  

Ich werfe niemandem kriminelle Machenschaften vor.

Die Bank weiß, daß Sie für den Kredit haftet.  Sie wird also schauen, daß der Kreditnehmer erstens ausreichend Einkommen hat (also ein gefragtes Talent) um den Kredit zu tilgen, und daß zur Not Sicherheiten da sind.  Der Kreditnehmer willigt ein, als Ausweg aus der Schuldensklaverei, sein Haus zu verkaufen.

Ja, ist doch vollkommen legitim und ok.

Das ist alles ein sehr freiwilliger Prozess. 

ja.
 

Der KN bekommt also seinen Vorschuss, und bietet damit beispielsweise Küchenmöbel an (hat sich ne Schreinerei gekauft).  Haben wir jetzt die Pflicht, bei Ihm Küchenmöbel zu kaufen?

Das kommt darauf an wen du mit "WIR" meinst.
Eine PFLICHT zu kaufen gibt es nicht.
Alles was ich sage ist, dass man nicht NICHT KAUFEN kann. So wie man nicht NICHT KOMMUNIZIEREN kann :-)
Wer nicht kauft, der entscheidt sich dafür sich das potential kaufen zu können aufzuheben und muss die kostenpflichtige FREMDVERMÖGENSHALTUNG bezahlen.
 

Das kann nicht sein.  Wenn sich also herausstellt, daß er kein guter Möbeldesigner ist, hat er die Möglichkeit, zu seinem ursprünglichen Talent zurückzukehren.

Niemand wird gezwungen Möbel zu kaufen. Wenn keiner die Möbel will geht der Möbeldesigner eben Pleite und verliert seine Sicherheit. So what?

 

Dafür besteht ja Nachfrage, sonst hätte er den Vorschuss von der Bank nicht bekommen.

Wäre man Spitzfindig, so könnte man hier aber auch behaupten, dass Geschäftsbanken im Falle der Pleite mitschuldig sind, denn sie haben gegenüber ihren Sparern und Aktionären die Aufgabe zu entscheiden welche Kredite sie vergeben und welche nicht. Die Bank muss also eigentlich an das Konzept "Möbeldesigner" geglaubt haben.

 

Alternativ hat er noch die Möglichkeit, etwas zu verkaufen, wofür die Bank sogar eine Abnahmeverpflichtung eingegangen ist, nämlich seine Sicherheit.  Da nennt man im Volksmund „Pleite machen“.  Nicht angenehm, aber er hat ja versagt.   Pleite gehen bedeutet ja nur wirtschaftlichen Misserfolg, und den hat er eingefahren..

Möglicherweise hat er versagt, möglicherweise wurde er aber über die von der Geldordnung erlaubten allgemeinen Wirtschaftsspielzüge absichtlich bzw. gezielt in die Pleite geführt. :-)

Wie schwierig es ist einen Kredit zurückzuzahlen hängt nicht alleine von der eigenen Leistungsfähigkeit ab und auch nicht alleine von der Konkurrenz, sondern vorallem auch von der effektiv umlaufenden Zahlungsmittelmenge und auf die man man nicht so richtig viel Einfluss.
Wird diese extrem verknappt und mit etwas Geschick auch noch in dem Bereich der Wirtschaft in dem der Möbeldesigner sein Glück versucht, kann es heftig erschwert werden.
Das ist natürlich im Falle eines Möbeldesigner unwahrscheinlich, da muss es größere und wichtigere Projekte betreffen.

 

Er muss also keineswegs in die Schuldensklaverei fallen, er muss nur den Vorschuss mit etwas begleichen, daß ein anderer tatsächlich haben will, also was neues, oder das was er vorher gemacht hat.  Die Bank will zwar nicht unbedingt sein Haus, aber um Ihm einen Ausweg zu liefern, muss sie es Ihm „abkaufen“ (nichts anderes passiert ja, auch wenn es keine hübsche Transaktion ist).  Jetzt ist der Kreditnehmer frei, und die Bank muss zusehen, daß sie das Haus für genug Geld wieder loswird.   

Naja, frei ist er niemals wirklich. Immerhin muss er ja noch Steuern bezahlen und Preise in denen Schulden miteinberechnet sind.
Ein "Schuldensklave" ist er somit sowieso immer. Aber er hat zumindest keine persönlichen Schulden.
Aber wie oben bereits gesagt, ich habe daran nichts auszusetzen.
Alles was du sagst ist im großen und ganzen ok.
Mein gesagtes bleibt davon unberührt :-)

Eine kostenpflichtige Fremdvermögenshaltung ist eine Vorleistung die nur unter dem gesellschaftlichen Vertrag "Geldordnung" möglich ist und Voraussetzung für weiter ausdehnbare Kreditvergabe ist.
Diese Vorleistung soll bezahlt werden. Auf Zinsen, Kreditvergabe und Sicherheiten hat das keinen direkten Einfluss.
Der Möbeldesigner soll ruhig genau so Pleite gehen wie du beschreibst und es gibt keinerlei Pflicht seine Möbel zu kaufen.
 

Jeder Druck auf die Geldhalter, sei’s durch Bereitschaftsdienstkosten oder Schwundgeld, oder sonst was, bedeutet, daß der KN mit einer tendenziell schlechteren Investition durchkommt.  Massenhaft Fehlinvestitionen und Verschwendung wäre die Folge.  

Das ist jetzt aber streitbar und EXTREM an den Haaren herbeigezogen.
Wenn es ok ist führe das mal weiter aus oder nimms wenigstens zurück. Also die Aussage ist schon fast Lächerlich ;-)
...also bist doch nicht ganz tadellos davongekommen :P





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