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Re: [AG-GOuFP] AK Geldordnung 2.0: neue Version Währungssystem in öffentlicher Hand + Termin 1
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- From: alex AT twister11.de
- To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] AK Geldordnung 2.0: neue Version Währungssystem in öffentlicher Hand + Termin 1
- Date: Mon, 6 Aug 2012 16:27:28 +0200
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2012/8/6 Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
+1
Ja, ich bin dafür, das man ein "default Zahlungsmittel" definiert, welches dann verwendet wird oder werden muss oder soll, wenn Vertragsparteien nicht explizit oder durch konkludentes Handeln eines angegeben haben und sie anfangen über das Zahlungsmittel zu streiten.
Ich bin dafür Kriterien festzulegen ab welchem Umfang in welchen Regionen oder Märkten etwas als Zahlungsmittel zählt oder nicht.
Ich frage ganz konkret.
Eine Person A hat auf 5 Arten jeweils 197 Euro, gesamt 985 Euro.
Alle sagen, sie hätten 197 Euro, alle sagen, die haben Geld in Höhe von 197 Euro.
(1) 197 als Bargeld in der Hand
(2) 197 auf dem Girokonto
(3) 197 auf dem Kreditkartenkonto
(4) 197 bei Paypal
(5) 197 auf der Geldkarte
Jede Erscheinungsform hat einen eingeschränkten Akeptanzbereich.
Welche Erscheinungsform von 1 bis 5 ist Geld und welche ist kein Geld.
Wenn alles Geld ist, dann ist der Begriff Geld nicht präzise genug und muss ersetzt werden.
Präzise Beschreibung mit dem Begriff "monetäres Zahlungsmittel".
1 bis 5 sind Zahlungsmittel (ugs:Geld)
1 hat eine zusätzliche Eigenschaft: es ist gesetzliches Zahlungsmittel
+1
Ja, ich bin dafür, das man ein "default Zahlungsmittel" definiert, welches dann verwendet wird oder werden muss oder soll, wenn Vertragsparteien nicht explizit oder durch konkludentes Handeln eines angegeben haben und sie anfangen über das Zahlungsmittel zu streiten.
Ich bin dafür Kriterien festzulegen ab welchem Umfang in welchen Regionen oder Märkten etwas als Zahlungsmittel zählt oder nicht.
Irgendwelche Kriterien über Verbreitungsgrad und Umfang des Zahlungsmittelgebrauchs in der Praxis...
Geld als Begriff an sich scheint mir überflüssig, allerdings ist GELD ein Wort welches man mit präziser Bedeutung belegen könnte.
Dann sollte man das meinetwegen tun, es sei denn man hat schon für alle Funktionen die man benennen will ein anderes Wort.
Geld als Begriff an sich scheint mir überflüssig, allerdings ist GELD ein Wort welches man mit präziser Bedeutung belegen könnte.
Dann sollte man das meinetwegen tun, es sei denn man hat schon für alle Funktionen die man benennen will ein anderes Wort.
Man könnte sich zb. auf "Geld" statt "Zahlungsmittel" einigen, einfach weil das Wort KÜRZER ist :-)
Andererseits wird in der Buchführung "Zahlungsmittel" bereits verwendet und die Buchführung verwendet auch "Geldvermögen".
Ich bin mir bisher noch unsicher worum es beim aufstellen der Definition überhaupt geht. Was ist der Zweck.
Andererseits wird in der Buchführung "Zahlungsmittel" bereits verwendet und die Buchführung verwendet auch "Geldvermögen".
Ich bin mir bisher noch unsicher worum es beim aufstellen der Definition überhaupt geht. Was ist der Zweck.
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- [AG-GOuFP] AK Geldordnung 2.0: neue Version Währungssystem in öffentlicher Hand + Termin 14.8., Arne Pfeilsticker, 03.08.2012
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