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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Keox <piratkeox AT googlemail.com>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Hinführung zu meinem Positionspapier Kreditzinsen (in progress)
- Date: Mon, 18 Jun 2012 19:25:06 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
Am 18.06.2012 18:24, schrieb Axel Grimm:
Keox schrieb:
das ist aber kein bedeutender Unterschied. Die Konsequenzen wären die
gleichen. Welchen vorteil hätte denn Dein System konkret im Vergleich
zu einem 100%-Reservesystem bei dem die ganze Geldmenge M durch
Reserven gedeckt wäre und nur öffentlich-rechtliche Banken ein
Zentralbankkonto hätten und sich obendrein je nach Bedarf zinslose
ZB-Kredite besorgen könnten. Ich kann keinen Unterschied erkennen.
In einem System, bei M selbst das Geld ist und zwar Vollgeld, werden
weder "Refinanzierungen", Referenzen oder "Reserven" (was immer das auch
für Reserven sein mögen) oder sonstige künstliche Aufblähungen benötigt.
Alles was auf der Passivseite von Banken steht IST das Vollgeld.
Bei Vollgeld nach Huber wäre das unbare liquide Geld ausnahmslos auf der Passivseite der Zentralbank. Auch das unbare Geld im Bankenbesitz.
Die Art der Banken spielt kein Rolle, ob privat oder öffentlich-rechlich
(wobei ich die reinen öffentlich-rechtlichen als sinnvoller erachte)
Da bin ich anderer Meinung, wenn man tatsächlich ein 100%-Reservesystem oder Vollgeld für die gesamte Geldmenge M einführen möchte, müssten die Banken ja ihre gesamte Aktivseite der ZB als Sicherheit übergeben. Ein gigantischer Aktivtausch wäre die Folge: Forderungen aller Art gegen Forderungen gegenüber der ZB. Damit würde die ZB das gesamte Risiko dieser Forderungen übernehmen. Warum sollte sie das tun, wenn sie dann nicht auch bestimmen dürfte, an wen die Banken Kredite vergeben.
Da Sparen nicht mehr sinnvoll ist, es ist nun direkt sichtbar das
Einfrieren von Geld, kann nur noch ein Geldverleih oder ein "Horten"
einsetzen. Gegen die Hortungspläne des Publikums kann man wohl kaum
etwas machen, man kann aber das Hortungsvolumen durch neues Geld
ersetzen, das ist Aufgabe der Gemeinschaft = Aufgabe vom Staat.
Ja, aber dann fängt wieder die zentrale Steuerung an. Die wäre also auch in Deinem System notwendig.
Das Geld ist immer sicher und zwar zu 100%. Es hat zwei Quellen: Die
Staatsverschuldung (die nun kostenneutral erfolgt) und die Wünschen des
Publikums, statt sich Geld auszuleihen Geld per Kredit zu erzeugen. Das
Kreditgeld steht unter dem Tilgungszwang. Nun kann es trotzdem dazu
kommen, das einer Bank Kreditforderungen platzen, dazu ist im Kreditzins
erst mal der Risikoanteil enthalten. Ist es noch schlimmer, dann werden
die Sicherheiten der Kredite versteigert. Bei der Bezahlung der
versteigerten Gegenstände wird die Tilgung mit der Reduzierung der
Geldmenge durchgeführt = der Kreditplatzer wird ausgeglichen.
Ok, dann müssten aber auch vorgeschrieben werden, welche Sicherheiten solche öffentlich-rechtlichen Banken annehmen dürften. Un des müsste vermieden werden, dass Sicherheiten zu hoch bewertet werden.
Die Konstrukte mit einem "Reserve-System" oder einem doppeltem
Geldsystem nach der Monetative haben imho den Konstruktionsfehler beim
Sparen. Über diesen Machanismus entstehen Guthaben/Schuldenpaare in
Banken, die nicht wie beim direkten Geldverleih gekoppelt sind.
Das gilt nur, wenn bei Vollgeld oder dem 100%-Reservesystem nur die Giralgeldmenge berücksichtigt wird. Sobald die gesamte Geldmenge M betroffen wäre, gäbe es in Banken keine Sparguthaben mehr, unter der Vorausetzung, dass die Banken wie in Deinem System vorgesehen unbegrenzt Kredite (bei Vollgeld und 100% über ZB-Kredite) mit neu geschöpftem Geld vergeben könnten.
Das Volumen wird wie in der Vergangeheit weit über die "zentralisitich
gesteuerte Geldmenge hinauswachsen. Das erste Misstrauen, das die
Spargelder nicht mehr sicher sind, führt zum Entsparen und jetzt wird
die 1:1 Kopplung oder das Vollgeld nach der Monetative gestört. Das
Referenzgeld (Die "Reserve") muss entsprechend angehoben werden oder die
Bank muss nun Spare suchen.
Bei einem Vollgeldsystem ohne die Referenzen, Reserve, ... ist M das
Geld. Es muss zu keinem Zeitpunkt irgendetwas nachträglich geschaffen
werden. Banken können nie mehr Liquiditätsschwierigkeiten haben, da M
das Vollgeld ist.
ich würde da zwischen öffentlich-rechtlichen Banken und privaten Banken (die sollten sich dann aber nicht mehr Bank nennen dürfen, da sie keine banklizenz mehr hätten) unterschieden. Die privaten hätten dann in einem Vollgeldssytem (Geldmenge M) immer noch das Problem, dass sie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten könnten.
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Für eine 3:1 Kopplung werden nicht 3mal so viel Sicherheiten benötigt,
es ist ein reine Festlegung, das 1 hier 3 dort erzeugen.
versthee ich nicht ganz.
Um die Finanzprodukte als auch den Kauf von Grund und Boden bei Banken
zu unterbinden, genügt eine EK-Vorschrift, das alle Finanzprodukte mit
150% des Nennwerts des Produktes eine EK-Reduzierung bei der Bank zur
Folge haben, gekoppelt mit einer Nichteinklagbarkeit sollte dem Spuk
endgültig der Garaus gemacht sein.
ja, das kommt dann noch dazu.
Es geht um die reibungslose Geldversorgung mit Hortungsausgleich, das
ist in einem Bankensystem mit Banksparen nicht dauerhaft möglich sein.
Sehr zum Leidwesen der Horterseele, die jetzt dem vollen Risiko
ausgesetzt wird bei dem Geldverleihen
Das sollte aber so geschehen, wer Zinsen kassieren will, sollte das Risiko eines Teil- oder Totalverlusts eingehen müssen. Also nicht mehr auf die Staatsgarantie vertrauen dürfen.
Gruß Keox
--
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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