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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [AG-GOuFP] Mal wieder ein Feedback der BuBa
- Date: Fri, 23 Mar 2012 13:36:36 +0100
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Liebe Bundesbank,
ich habe mir Gedanken zu Staatsanleihen gemacht, meine Frage dazu:
Wie lang wirkt das Geld in der Wirtschaft, das durch Staatsanleihen erzeugt wird, bis diese Geld wieder „vernichtet“ wird, indem eine Nichtbank (z.B. Lebensversicherung) die Staatsanleihe von einer Bank kauft.
Gibt es da Informationen oder Statistiken, wie lang M1 durch Staatsanleihen im Mittel erhöht wird?
Wenn ja, gibt es ein Unterschied zwischen der (ich nenne es mal) Umlaufzeit von M1, das durch Staatsanleihen erzeugt wurde, zu M1 das durch Kredite der Nichtbanken erzeugt wurde?
Über eine erhellende Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank vorab!!
Mit freundlichen Grüßen Tobias Deiters Sehr geehrter Herr Deiters,
vielen Dank für Ihre Nachfragen, die wir Ihnen nachfolgend beantworten. Wenn eine Geschäftsbank („Bieterbank“) die vom Staat erworbenen Anleihen an eine Nichtbank weiterverkauft, entzieht sie der Volkswirtschaft für sich genommen Buchgeld. In diesem Sinne neutralisiert der Weiterverkauf an eine Nichtbank die zuvor im Zuge der Primärmarktauktion (als die Geschäftsbank gewissermaßen stellvertretend für Nichtbanken die Staatsanleihen zeichnete) erhöhte Geldmenge wieder. Solange die Geschäftsbank also lediglich der eigentlichen Transaktion (zwischen Nichtbank und Staat) zwischengeschaltet ist, ändert sich die Geldmenge nicht. Eine isolierte Betrachtung dieses Kanals wird jedoch der inhärenten Dynamik und Komplexität des gesamten Geldschöpfungsprozesses nicht gerecht. Darüber hinaus liegen keine Daten vor, die es erlauben, den von Ihnen genannten Kanal zu quantifizieren. Diese kurzen Ausführungen können kein Ersatz für eine eingehende Befassung mit der Materie sein. An dieser Stelle könnte daher das folgende Lehrbuch für Sie hilfreich sein:
Issing, Otmar (2006), Einführung in die Geldtheorie, 14. Auflage, Vahlen, München.
Als Hausbank des Staates (Fiscal Agent) führt die Deutsche Bundesbank auf Basis der Regelungen des Bundesbankgesetzes auch Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung aus (u.a. Kontoführung und Dispositionsunterstützung) und unterstützt den Bund bei der Begebung von Wertpapieren. Allerdings darf sie wegen des Verbots der monetären Staatsfinanzierung (Artikel 123, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) öffentlichen Stellen keine Kredite, auch keine Überziehungskredite, gewähren. Gleichwohl ist Innertageskredit öffentlicher Stellen erlaubt. Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung dient zur Absicherung des vorrangigen Ziels der Preisstabilität (Artikel 127, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), dem die Deutsche Bundesbank als nationale Notenbank im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) verpflichtet ist.
Privatpersonen oder Unternehmen haben grundsätzlich bei Geschäftsbanken Konten. Gemäß den AGBs der Deutschen Bundesbank können bei der Bundesbank Konten haben: Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, öffentliche Verwaltungen sowie in Ausnahmefällen auch Wirtschaftsunternehmen (z.B. Finanzintermediäre wie Börsen) und Private. Als Zentralbank ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet neutral zu sein. Daher ist das Ziel, zu den Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken nicht inKonkurrenz zu treten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank finden Sie im Internet unter:http://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/agb_gueltig_2012_03_01.pdf Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHE BUNDESBANK Kommunikation Wilhelm-Epstein-Strasse 14 60431 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077
-- Liebe Grüße Piratos aka. Tobias |
- [AG-GOuFP] Mal wieder ein Feedback der BuBa, Piratos, 23.03.2012
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