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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Mal wieder ein Feedback der BuBa

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Mal wieder ein Feedback der BuBa


Chronologisch Thread 
  • From: Piratos <piratos.aka.tobias AT egomatrix.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-GOuFP] Mal wieder ein Feedback der BuBa
  • Date: Fri, 23 Mar 2012 13:36:36 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Liebe Bundesbank,

 

ich habe mir Gedanken zu Staatsanleihen gemacht, meine Frage dazu:

 

Wie lang wirkt das Geld in der Wirtschaft, das durch Staatsanleihen erzeugt wird, bis diese Geld wieder „vernichtet“ wird, indem eine Nichtbank (z.B.

Lebensversicherung) die Staatsanleihe von einer Bank kauft.

 

Gibt es da Informationen oder Statistiken, wie lang M1 durch Staatsanleihen im Mittel erhöht wird?

 

Wenn ja, gibt es ein Unterschied zwischen der (ich nenne es mal) Umlaufzeit von M1, das durch Staatsanleihen erzeugt wurde, zu M1 das durch Kredite der Nichtbanken erzeugt wurde?

 

Über eine erhellende Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank vorab!!

 

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Deiters



Sehr geehrter Herr Deiters,

 

vielen Dank für Ihre Nachfragen, die wir Ihnen nachfolgend beantworten.

 Wenn eine Geschäftsbank („Bieterbank“) die vom Staat erworbenen Anleihen an

 eine Nichtbank weiterverkauft, entzieht sie der Volkswirtschaft für sich

 genommen Buchgeld. In diesem Sinne neutralisiert der Weiterverkauf an eine

 Nichtbank die zuvor im Zuge der Primärmarktauktion (als die Geschäftsbank

 gewissermaßen stellvertretend für Nichtbanken die Staatsanleihen zeichnete)

 erhöhte Geldmenge wieder. Solange die Geschäftsbank also lediglich der

 eigentlichen Transaktion (zwischen Nichtbank und Staat) zwischengeschaltet

 ist, ändert sich die Geldmenge nicht.

 Eine isolierte Betrachtung dieses Kanals wird jedoch der inhärenten Dynamik

 und Komplexität des gesamten Geldschöpfungsprozesses nicht gerecht. Darüber

 hinaus liegen keine Daten vor, die es erlauben, den von Ihnen genannten

 Kanal zu quantifizieren.

 Diese kurzen Ausführungen können kein Ersatz für eine eingehende Befassung

 mit der Materie sein. An dieser Stelle könnte daher das folgende Lehrbuch

 für Sie hilfreich sein:

 

 Issing, Otmar (2006), Einführung in die Geldtheorie, 14. Auflage, Vahlen,

 München.

 

 Als Hausbank des Staates (Fiscal Agent) führt die Deutsche Bundesbank auf

 Basis der Regelungen des Bundesbankgesetzes auch Geschäfte mit der

 öffentlichen Verwaltung aus (u.a. Kontoführung und

 Dispositionsunterstützung) und unterstützt den Bund bei der Begebung von

 Wertpapieren. Allerdings darf sie wegen des Verbots der monetären

 Staatsfinanzierung (Artikel 123, Vertrag über die Arbeitsweise der

 Europäischen Union) öffentlichen Stellen keine Kredite, auch keine

 Überziehungskredite, gewähren. Gleichwohl ist Innertageskredit öffentlicher

 Stellen erlaubt. Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung dient zur

Absicherung des vorrangigen Ziels der Preisstabilität (Artikel 127, Vertrag

über die Arbeitsweise der Europäischen Union), dem die Deutsche Bundesbank

als nationale Notenbank im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB)

verpflichtet ist.

 

 

Privatpersonen oder Unternehmen haben grundsätzlich bei Geschäftsbanken

Konten. Gemäß den AGBs der Deutschen Bundesbank können bei der Bundesbank

Konten haben: Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, öffentliche Verwaltungen

sowie in Ausnahmefällen auch Wirtschaftsunternehmen (z.B.

Finanzintermediäre wie Börsen) und Private. Als Zentralbank ist die

Deutsche Bundesbank verpflichtet neutral zu sein. Daher ist das Ziel, zu

den Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken nicht in
Konkurrenz zu treten.

 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank finden Sie im

Internet unter:
http://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/agb_gueltig_2012_03_01.pdf

 

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kommunikation

Wilhelm-Epstein-Strasse 14

60431 Frankfurt am Main

 

Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512

Fax: +49 69 9566 - 3077

 

http://www.bundesbank.de




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Liebe Grüße

Piratos aka. Tobias



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