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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: "Georg v. Boroviczeny" <georg AT von-boroviczeny.de>
  • To: "'Mendoza'" <mendoza AT piratenpartei-nrw.de>, "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Sat, 31 Mar 2012 17:17:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Mendoza,
jetzt direkt an dich:
fahre einen etwas ruhigeren und weniger aggressiven Ton, das bringt unnötige
Schärfe in die Debatte.
Nicht nur ich bin davon ein wenig genervt, andere auch.
Ich würde ungern moderieren...
Grüße
Georg
Administrator

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Mendoza
Gesendet: Samstag, 31. März 2012 14:07
An: Mailingliste der AG Drogen
Betreff: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch /
Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

Natürlich müssen wir das BtMG ändern.
Alles andere ist nur fauler Zauber.


Es gibt genau zwei Probleme mit der Gesetzgebung.
1. Zum einen ist es das BtMG was dringend geändert werden muß.

Der Grund dafür, dass wir in Deutschland zwischen legalen und illegalen Drogen
unterscheiden müssen, liegt in der Gesetzgebung. Das Opiumgesetz
<http://de.wikipedia.org/wiki/Opiumgesetz> vom 10. Dezember 1929 wurde
eingeführt, nachdem 1909 die internationale Opiumkonferenz
<http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Opiumkonferenz> in Shanghai
stattfand. Auf Initiative der USA und Großbritanniens wurde dort über die
Einführung einer Opium-Prohibition debattiert. Deutschland nahm an dieser
Konferenz nicht teil. Das Opiumgesetz galt bis zum 10. Januar 1972 und regelte
den Umgang mit Betäubungsmitteln. Danach wurde es durch das
Betäubungsmittelgesetz <http://de.wikipedia.org/wiki/BtMG> (BtMG) ersetzt.
Demnach kann auch nur hier angesetzt werden um wirksam Änderungen zu bewirken.
Die Bundesgesetze schlagen wie üblich Landesgesetzgebungen. Somit wird in
letzter Instanz immer das Bundesgesetz ausschlaggebend sein.





2. Zum anderen ist es die Art und Weise wie das BtMG geändert werden darf.

Bundesgesetze, zu denen das BtMG zählt, können nur von der Legislative, also
dem
Bundestag geändert werden. Dieser ermächtigte jedoch, in § 1 Abs. 2 bis 6
BtMG,
die Exekutive, also die Bundesregierung durch Rechtsverordnung, nach Anhörung
von Sachverständigen und mit Zustimmung des Bundesrates, weitere Stoffe den
betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen, die Anlagen 1 bis 3
zu
ändern, sowie seit 1982 Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren ahnden zu
können.


Und genau bei diesem Punkt sollte imho nach der Änderung des BtMG angesetzt
werden.
Denn nicht die Bundesregierung sollte Gesetze wie das BtMG ändern können,
sondern einzig und allein der Bundestag.



Klarmachen zum Ändern

Mendoza ☠





Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de> hat am 31. März 2012 um 13:43
geschrieben:

> Am 31.03.2012 08:57, schrieb Maximilian Plenert:
> > Ähm, ich habe genug Visionen und auch konkrete Reformvorschläge, aber ich
> > dachte
> > bei dieser Diskussion gehts es um den Rahmen des heutigen BtMG, der ist
> > eng
> > und
> > wird durch den Körner recht gut beschrieben.
> >
> > Änderungen müssen meiner Ansicht nach beim BtMG selbst ansetzen. Die
> > Länder
> > haben nur wenig Möglichkeiten etwas zu machen - auch weil die Polizei nur
> > sehr
> > wenig Interesse an der Nutzung an juristischen Grauzonen hat, weil ihnen
> > ggf.
> > gewaltig der Arsch aufgerissen wird wenn ein Gericht oder Staatsanwalt das
> > Ganze
> > torpedieren möchte. Interessant wird es da erst wenn einige Vergehen zur
> > OWi
> > herabgestuft werden...
> >
> > Ebenso glaube ich nicht an Gerichtsverfahren, einzig das BVerfG könnte
> > wirklich
> > was ändern, aber Karlsruhe verweigert sich seit 1994 erfolgreich der
> > Debatte.
> > Richter können und sollen auch keine gute Drogenpolitik ersetzen.
>
> So langsam bekommen wir Licht ins Dunkle. Wir haben verschiedene
> Backgrounds und daraus ergeben sich verschiedene Herangehensweisen. Ich
> warte eben nicht auf BtMG-Änderungen und ich fordere sie gegenwärtig
> auch nicht unbedingt ein. Meiner Erfahrung nach muss die
> Rechtswirklichkeit genutzt werden. Und ich bin der Überzeugung, dass
> dies auf Landesebene geschehen muss und kann. Du hast Recht, das BtMG
> bietet nur einen sehr engen Rahmen, aber innerhalb dieses Rahmens ist
> ein Handeln möglich, das letztlich den Rahmen dehnen könnte.
> Ohne jetzt in Manöverkritik zu verfallen, aber der Hanfverband hat mit
> seinen Forderungen nach BtMG-Änderungen bitte was bisher erreicht? Nix.
> Nochmal, es ist keine Kritik - diesmal nicht. Es ist eine nüchterne
> Feststellung. Aus der folgt für mich, dass es andere Ebenen geben muss
> auf denen vielleicht erfolgreicher Änderungen voran getrieben werden können.
>
> 31a BtMG i.V.m. 10a BtMG ist ein Ansatz. Und zwar dann, wenn man weiß,
> dass die in Rede stehenden Weisungen der Polizeibehörden einen
> verwaltungsrechtlichen Charakter haben. Verwaltungsakte können nicht
> nach Lust und Laune ergehen oder wieder zurück gezogen werden. Auf einem
> ergangenen Verwaltungsakt lässt sich aufbauen.
> Nun doch noch eine kleine Kritik: glaubst Du im Ernst, dass ein einziger
> Blick in den Körner genügt um sämtliche Überlegungen die ich dargestellt
> habe vom Tisch zu fegen? Du hast Dich erstmalig gestern intensiv mit
> dieser Idee befasst, sonst hättest Du nicht im Körner nachschlagen
> müssen oder so über das "soll" gestaunt. Vielleicht solltest Du mal
> versuchen auch anderen Leuten Kompetenz zuzuschreiben?
>
> Du glaubst nicht an Gerichtsverfahren, meinst aber, dass das BVerfG was
> ändern könnte. Klingt so, als ob Dir nicht bewusst ist, dass es erstmal
> Gerichtsverfahren an AG, LG und OLG geben muss um das BVerfG anrufen zu
> können. Aber an diese Verfahren glaubst Du ja nicht. Das ist - mit
> Verlaub - widersinnig!
>
> Das von Dir auf Landesebene bevorzugte Drug-Checking berührt im übrigen
> schon wieder das BtMG, weil § 10a Abs. 4 genau dieses explizit verbietet:
>
> § 10a Abs.4 BtMG
> (4) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 berechtigt das in einem
> Drogenkonsumraum tätige
> Personal nicht, *eine Substanzanalyse der mitgeführten Betäubungsmittel
> durchzuführen*
> oder beim unmittelbaren Verbrauch der mitgeführten Betäubungsmittel
> aktive Hilfe zu
> leisten.
>
> Ganz ehrlich, ich bezweifle so ein ganz klein wenig, dass Ihr einen
> Fahrplan habt. Ihr sucht Euch was raus und das wird dann vertreten. Ich
> möchte anders arbeiten.
>
> MfG
> M.
>
> --
> "Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
> nur, wenn du Dich umdrehst,
> dass alle ihre Fresse halten!"
> "Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
> Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann
>
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> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen
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