Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas" <bestenfalls AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Fri, 30 Mar 2012 14:51:02 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hey Michael,

gelungener Beitrag!

Vorschlag:

Ich werde sämtliche Landesjustitzministerien anschreiben und um Bekanntgabe
der aktuellen Eigenbedarfsmengen (Cannabis/Haschich) anfordern, wonach der
Staatsanwalt von einer Strafverfolgung absehen kann!

Diese Werte können dann in einer neuen Tabelle eingearbeitet werden.

Komme allerdings erst am Wochenende dazu!

--
Lieben Piratengruß

Andreas Vivarelli alias Bestenfalls


Am 30.03.2012 um 14:33 schrieb Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>:
>Am 30.03.2012 10:58, schrieb Andreas:
>> Hey Georg,
>>
>> guten Hinweis! Danke!
>>
>> Wie schon geschrieben, es sollte endlich Klarheit in Sachen Mengen,
>> Mengenbezeichnung und das am besten bundesweit geschaffen werden! Wie
anhand
>> der Beiträge (Michael, florian d usw.), meine eingeschlossen zu sehen ist,
>> gibt es viel Anlass zur allgemeinen Verunsicherung!
>>
>>
>> Lieben Piratengruß
>>
>> Andreas Vivarelli alias Bestenfalls
>
>
>Hallo Andreas,
>manchmal bin ich so tief drin in der Materie, dass es mir einfach nicht
>einfallen will, dass es andere gibt, die sich von völlig anderen
>Positionen an das Thema BtM heran wagen. Dann schreibe ich auch noch
>genau das was mir gerade zum Thema einfällt und ich merke dabei nicht,
>dass meine eigentlich sachgebundene Kritik mglw. auch persönlich
>aufgefasst werden könnte. Sorry. Ich bin halt darauf geprägt auf den
>Punkt zu kommen, ohne Rücksichten auf Andere. Das führt häufiger zu
>Missverständnissen die gar nicht auftreten würden, wenn wir uns
>persönlich gegenüber sitzen würden.
>
>Jetzt zur Sache und zwar ausschließlich:
>Leider genügt es nicht pro Bundesland einen verbindlichen Wert zu
>ermitteln, zum Teil ist das gar nicht möglich. Aber wir sollten uns vor
>Augen halten wofür die Tabelle verwendet werden soll. Sie soll die
>unklare und uneinheitliche Rechtslage in den Bundesländern
>dokumentieren. Dazu gehört dann erst recht, dass schwammige Regelungen
>wie die Berechnung nach Konsumeinheiten in der Tabelle benannt werden,
>wie auch Mehrfachregelungen wie sie z.B. Berlin beschlossen hat. Genau
>diese schwammigen Formulierungen ermöglichen es den Bayern
>Cannabisbesitzer für 0,5g Marihuana zu einer Geldstrafe zu verurteilen,
>während da in Berlin gar nix passieren würde. Nehmen wir mal Volkers
>Beispiel:
>
>Am 30.03.2012 11:37, schrieb Volker Kunze | Piratenpartei Freising:
>> So denke ich auch, dass viele Themen thematisiert und veröffentlicht werden
>> sollten. Beispiel die Diskussion „Eigenbedarf“ – wie ist es denn, wenn ich
>> von Tschechien mit einer Menge X durch verschiedene Bundesländer reise,
>> mache ich mich da unterschiedlich strafbar? Was wenn mich die
>> Autobahnpolizei an der Landesgrenze anhält und ich hin und her springe? Bin
>> ich dann wechselweise im (Un-)Recht?
>>
>>
>> Cheers,
>>
>> Volker
>>
>
>Nein. In allen Fällen begehst Du eine Straftat nach dem BtMG. In fast
>allen Fällen würde das Verfahren nicht eingestellt werden, da Du keinen
>reinen Besitztatbestand, sondern einen BtM-Schmuggel begangen hast.
>BtM-Schmuggel wird regelmäßig als "qualifiziertes BtM-Delikt" gewertet.
>Zwar bezieht sich 31a BtMG auch auf die Einfuhr, aber in der
>Rechtswirklichkeit schaut es leider anders aus. § 31a sagt: "Die
>Staatsanwaltschaft *kann *einstellen". Von "muss" steht da nix. Das sagt
>alles aus. Wir müssen immer auch beachten, dass die Formulierung
>"öffentliches Interesse" äußerst dehnbar ist. Eine echte Definition die
>verbindlich anordnet wann öffentliches Interesse vorliegt gibts m.E.
>nicht (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse)
>Selbstverständlich kann jetzt argumentiert werden, dass (abgesehen vom
>Grenzzollbereich) kaum jemand die Vermutung schöpfen kann, dass Du das
>Gras aus Tschechien mitgebracht hast, aber das lassen wir jetzt mal
>besser außen vor, weil es eine Ermittlungsfrage ist. Da könnt ich Dir
>Geschichten erzählen ...
>
>Ohne Schmuggeltatbestand: Befindest Du Dich in Deutschland und
>überschreitest Ländergrenzen mit einem Gramm Marihuana in der Tasche,
>machst Du Dich immer gleich strafbar. Du verstößt immer gegen das BtMG
>wegen BtM-Besitz geringer Mengen. Das ist erstmal der Grundsatz.
>Die unterschiedliche Rechtspraxis die wir hier jetzt beleuchten betrifft
>die Regelungen der "Einstellung des Strafverfahrens durch die
>Staatsanwaltschaft" - also die Möglichkeit ohne Anklage davon zu kommen.
>Diese Möglichkeit wird von verschiedenen Mengen begrenzt, die (leider)
>Eigenbedarfsmengen genannt werden. Ich vermute, dass es sich dabei um
>eine journalistische Wortschöpfung handelt, der Gesetzestext nennt es
>wörtlich: "lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge". Die
>Verwendung des Wortes "Eigenbedarf" suggeriert leider, dass der
>Betroffene das BtM in geringen Mengen zu seinem eigenen Verbrauch
>besitzen darf. Dem ist nicht so. Diese Fehlinterpretation hat häufig
>weitreichende Konsequenzen, denn jemand der im festen Glauben ist alles
>richtig gemacht zu haben, der nimmt an, er muss nur sein Verhalten
>gegenüber der Polizei erklären und dann wird schon alles gut. Das führt
>dazu, dass sich viele um Kopf und Kragen reden.
>
>Ich würde erstmal nur und ausschließlich eine Cannabistabelle
>einrichten, die anderen Stoffregelungen dann in einer zweiten.
>
>Vorschlag für die Tabelle Cannabis (Spaltenbezeichnung):
>1. Bundesland
>2. Mengenangabe wie sie das Bundesland angibt (3 Konsumeinheiten oder 6g)
>3. weitere Mengenangabe (z.B. Berlin: bis 15g)
>4. Erläuterungen
>5. Anmerkungen
>
>Höchst interessant ist die Tatsache, dass es ein paar Bundesländer gibt,
>welche bei anderen Substanzen ebenfalls die "einstellungsgeeignete
>Menge" festgelegt haben. Das ist der richtige Weg und hätte spätestens
>seit Einführung des § 10a BtMG zumindest in Bezug auf Heroin in allen
>Ländern eingeführt werden müssen. Steinigt mich jetzt nicht dafür, dass
>ich das als "richtigen Weg" bezeichne! Ich sehe in § 31a Abs. 1 Satz 2
>eine Möglichkeit Heroinabhängigen (später auch anderen) das Heroin zu
>belassen und nicht polizeilich wegzunehmen. Hier hat der Gesetzgeber
>nämlich erstmalig eingeräumt, dass es einen duldbaren BtM-Besitz gibt
>der vom Gesetz abgedeckt ist:
>
>§ 31a Abs. 1 S. 2
>Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter
>in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch,
>*der nach §
>10a geduldet werden kann*, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im
>Besitz einer
>schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
>
>Nun muss man wissen, dass es Bundesländer gibt die ihre Polizei anweisen
>in der Nähe von Drogenkonsumräumen keine gezielten Kontrollen von
>Verdächtigen durchzuführen bzw. bei Kontrollen den Konsumenten ihre eine
>Konsumeinheit Heroin zu belassen. Das ist eine kleine Revolution und
>keiner hats gemerkt. Erstmalig kann der Polizeibeamte darauf verzichten
>einem Junkie das dringend benötigte Heroin abzunehmen ohne sich selbst
>strafbar zu machen. Und erstmalig kann der Junkie im Besitz seines
>geliebten Stoffes bleiben.
>Nun muss nur noch hinterfragt werden, wo der wesentliche Unterschied
>zwischen dem Junkie der kurz vorm Drogenkonsumraum steht und dem der
>gerade erst inner U-Bahn sein Kügelchen gekauft hat und der sich jetzt
>auf dem Weg zum Drogenkonsumraum macht. Wenn diese Frage nicht wirklich
>begründet negativ beschieden werden kann (das kann sie m.E. nicht), dann
>könnte grundsätzlich jeder H-Konsument bei einer Polizeikontrolle im
>Besitz seines "Eigenbedarfs" bleiben und dann hätte der Begriff
>"Eigenbedarf" auch seine endgültige Berechtigung.
>
>Ich hoffe bloß, ich schreibe nicht zu verworren.
>
>Haben wir erstmal die H-Konsumenten soweit, dass sie im Besitz ihrer
>einen Konsumeinheit bleiben dürfen, muss hinterfragt werden, warum das
>der Cannabiskonsument nicht darf. Es wäre ein kleiner Baustein, aber ein
>Anfang.
>
>Allet klar Alta?
>
>LG
>Micha der Abschweifende
>
>--
>"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
>dass alle ihre Fresse halten!"
>"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
>Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann
>
>--
>AG-Drogen mailing list
>AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
>https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen






Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang