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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] E-Zigarette; Zollfahndung hat in Düsseldorf zugeschlagen (?)

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [AG-Drogen] E-Zigarette; Zollfahndung hat in Düsseldorf zugeschlagen (?)


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Treichler <michael.treichler AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] E-Zigarette; Zollfahndung hat in Düsseldorf zugeschlagen (?)
  • Date: Mon, 06 Feb 2012 17:07:18 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Timo,

"massloses übertriebenes verhalten. wenn dein kollege irgendwann akteneinsicht erhält wird er mit 100% sicherheit festellen, das auch gegen ihn und seinem umfeld TKÜ angewand wurde. das könnte ich wetten!"

Das nun nicht. Im Rahmen meines Ermittlungsverfahrens hatte ich mir mal den entsprechenden § der StPo angeschaut, der die TKÜ regelt. Sie ist hier nicht erlaubt. Zwar ist der berüchtigte §95 AMG genannt, allerdings ausschließlich derjenige Absatz, der sich mit gewerbsmäßigem Handel mit Dopingpräparaten befasst.

Der §95 AMG kennt einige besonders schwere Fälle (Doping, gewerbsmäßige Bande, Handel mit gefährlichen Substanzen), jedoch wird zumindest gegen mich (laut Durchsuchungsbeschluss) "nur" wegen eines ganz normalen Falls ermittelt. Und bei einem solchen Vorwurf ist eine TKÜ nicht gestattet. Die Praxis mag anders sein, denn mein Anwalt meinte: Naja, ok, dann dürfen sie es nicht verwerten, wenn sie es machen.

Grüße
Michael

Am 06.02.2012 14:09, schrieb Timo Strohmenger: >Am 6. Februar 2012 13:47 schrieb Gina Alt <georgine.alt AT t-online.de>:
>Ich kann leider den Wahrheitsgehalt nicht belastbar verifizieren,
>aber Folgendes wurde heute im ERF gepostet und es scheint
>was dran zu sein:

[...]
>Irgendwie habe ich das Gefühl mich grad in einer Parallelwelt zu
>befinden. Das Ganze ist so absurd das es doch gar nicht wahr sein
>kann.

>Gina


hi gina, doch das ist deutschland!!!

jetzt werden die E-Zigaretten mit liquids wie die modedroge Spice etc. behandeld! gegen einen bekannten von mir wurde ähnlich aufwendig ermittelt. unter anderem auch mit TKÜ allerdings wegen handel von Spice & Co obwohl von offizieller seite noch nicht verboten! denn sobald laut aussagen der polizei etwas drin ist was wirkt, ist es zwar nicht unbedingt BTMG, aber dann halt automatisch AMG und diese beschlüsse, können dann wohl auch irgendwann rückwirkend beschlossen werden und die händler werden wegen verstosses gegen das AMG verantwortlich gemacht.....dagegen soll und muss definitiv vorgegeangen werden, denn dieses vorgehen entzieht sich sowohl vom aufwand als auch durch die art und weise wie hier vorgegegangen wird jeglicher nachvollziehbarkeit!!! massloses übertriebenes verhalten. wenn dein kollege irgendwann akteneinsicht erhält wird er mit 100% sicherheit festellen, das auch gegen ihn und seinem umfeld TKÜ angewand wurde. das könnte ich wetten!! wenn dann wegen der AMG nichts rauskommt, werden sie ihm zum abschluss noch mindestens die steuerfahndung auf den hals hetzen.... thats real life in germany!!




"Am letzten Donnerstag (02.02.12) schlug die Zollfahndung Essen bei
einem Händlerkollegen in Düsseldorf (nicht bei mir) zu. Mit einem
richterlichen Beschluss stürmten 10 Mann am frühen Morgen die
Privatwohnung des Händlers. Nachdem die Wohnung komplett auf den Kopf
gestellt war und sämtliche Dokumente, Post und Computer eingesackt
wurden, wurde der Händler wie ein Schwerverbrecher "abgeführt" und zu
den geschäftlichen Räumen im Düsseldorfer Süden verbracht. Dort waren
bereits weitere 10 Mann, die den ganzen Laden durchsuchten und alle
Liquids, Dokumente, Computer etc. mitnahmen. Als Begründung wurde später
angegeben: Verdacht auf illegale Einfuhr und Verkauf von Arzneimitteln
und Apothekenpflichtigen Liquids. Im Oktober hatte der Zoll in Frankfurt
ein Paket gestoppt, indem sich insgesamt 170 nikotinhaltige Liquids und
drei E-Zigaretten befanden. Es ist der Vorwurf einer Straftat. Die
Rechtsschutzversicherung greift in diesem Fall leider nicht.

Da der Kollege nun keinen Computer mehr besitzt, war es Ihm auch nicht
möglich hier selbst zu schreiben. Er wird es aber sicherlich nachholen.
"
Quelle:
http://www.e-rauchen-forum.de/thread-41386-post-784464.html#pid784464






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