Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [AG-Drogen] E-Zigarette; Zollfahndung hat in Düsseldorf zugeschlagen (?)

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] E-Zigarette; Zollfahndung hat in Düsseldorf zugeschlagen (?)


Chronologisch Thread 
  • From: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] E-Zigarette; Zollfahndung hat in Düsseldorf zugeschlagen (?)
  • Date: Mon, 06 Feb 2012 22:13:22 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 06.02.2012 21:52, schrieb Gina Alt:
Hi Micha,

vielleicht gerät da grad was Durcheinander.

Diese Rücksendegeschichte erfolgt wenn DHL wegen unklarer
oder zweifelhafter Deklaration an Zoll übergibt und man 
dann nichts unternimmt.
Wird dann zurück geschickt wenn kein Einspruch. 
Der folgt aber dann auch keine weitere Verfolgung mehr. Das
Paket ist dann wieder in China und der Vorgang erledigt.
So jedenfalls war es lange Zeit üblich.

Der Hr. Hödl scheint davon ausgegangen zu sein das
dies auch bei seiner Sendung so erfolgte. Das hat er aber
vermutlich falsch verstanden denke ich. Seinen Anruf hat
man sicherlich als eine Art Einspruch bewertet. Ich vermute
eher das er sich mit den Zollgeschichten nicht wirklich
auskannte, Schreiben falsch verstanden hatte oder was
weiß ich. Das er gar kein Schreiben erhalten haben soll
glaube ich nicht so recht. Man erhält da nämlich sehr
wohl Post. Muster meines eigenen Falls füge ich mal bei,
werde wohl ab heute Niemandem mehr die Tür öffnen ...

Hr. Hödls Lieferung scheint mir sehr wohl noch irgendwo
in Deutschland zu liegen.

Gina



Okay. Eine Einstufung als Arzneimittel durch eine untergeordnete Behörde kann keinen Gesetzescharakter haben. Nehmen wir den Gesetzestext:

AMG 1976 § 6 Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verwendung bestimmter Stoffe,
Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände bei der Herstellung von Arzneimitteln
vorzuschreiben, zu beschränken oder zu verbieten und das Inverkehrbringen von
Arzneimitteln, die nicht nach diesen Vorschriften hergestellt sind, zu untersagen,
soweit es geboten ist, um eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit
von Mensch oder Tier durch Arzneimittel zu verhüten.
(2) Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 ergeht im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, soweit es sich um
radioaktive Arzneimittel und um Arzneimittel handelt, bei deren Herstellung
ionisierende Strahlen verwendet werden, und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, soweit es sich um Arzneimittel handelt,
die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

Ich will es nochmal genüsslich zitieren: Bundesministerium, Zustimmung Bundesrat. Ich kenne mich nicht so gut aus im Arzneimittelrecht. Aber ich bezweifle irgendwie, dass die Amtsstube des Referats 24 der Landesdirektion Leipzig, Abteilungs Arzneimittelüberwachung als dritte zuständige Kraft im Gesetzgebungsverfahren gefragt wird.

Hier sind entweder die Zuständigkeiten verschoben worden oder es wurde versäumt Dir mitzuteilen, dass es sich nur um einen vorläufigen Bescheid handelt. Da oben steht, wer befugt ist. Abteilung 24 wegtreten!

Micha





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang