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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden


Chronologisch Thread 
  • From: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden
  • Date: Sat, 28 Jan 2012 15:26:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 28.01.2012 14:52, schrieb Marcel Mayer:
Paypal sperrt auch Headshops aus.
Paypal begründet dies, dass in solchen Shops "Drogenzubehör" verkauft wird
und das verstößt gegen die Firmenphilosophie. Ähnlich Ebay (Paypal ist ein Tochterunternehmen), dort werden Produkte die als "Drogenzubehör" eingestuft werden nicht geduldet.

Das Unternehmen interessiert auch kein deutsches Recht, sondern lediglich amerikanisches Recht, ich erinnere an die Sperrung deutscher Shops die Waren aus Kuba verkauft haben.
Hier wurde auf deutschen bzw. europäischen Boden das Kubaembargo durchgesetzt.

LG
Marcel

Okay, dann braucht es keinen Gerichtsbeschluss. Ich bezweifle jedoch, dass Pay Pal den E-Zigarettenmarkt überwacht und genau weiß wessen Konten sie sperren müssen. Der Verdacht liegt also nahe, dass eine Behörde da zumindest Informationen weiter gegeben hat. Für die Behörden ist es im Normalfall nicht ganz so einfach Konten sperren zu lassen, weil es - wie gesagt - eigentlich einen Gerichtsbeschluss geben muss. Wenn sich Banken nun jedoch bereit erklären bereits auf Zuruf Konten zu sperren, müsste man mal einen Volljuristen fragen, ob deutsche Behörden dann den vorgeschriebenen Weg verlassen dürfen. Ich bezweifle es und vermute, dass zumindest eine Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorläge. Aber das alles nur dann, wenn tatsächlich eine deutsche Behörde beteiligt war.

LG
Micha



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