Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, Verbot auf wackeligen Beinen, wird langsam durchgesetzt

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, Verbot auf wackeligen Beinen, wird langsam durchgesetzt


Chronologisch Thread 
  • From: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, Verbot auf wackeligen Beinen, wird langsam durchgesetzt
  • Date: Sun, 29 Jan 2012 15:12:17 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 29.01.2012 13:42, schrieb Gina Alt:
Hi,

Denn die behördliche Vorgehensweise bei der Behandlung
der Thematik E-Zigarette ist die gleiche wie bei den
Legal Heights. Willkürliche Verbotsanordnungen unter
Aufrechterhaltung der falschen Behauptung, dass die zu
verbietende Substanz, der zu verbietende Gegenstand usw.
dem Arzneimittelgesetz unterliegt.
Ich muss hier jetzt nochmal nachfragen. Diese Legal Heights
werden also dem AMG unterstellt obwohl keine Heilwirkung
nachgewiesen und auch Keiner eine solche bewirbt? Also sie
werden wirklich dort eingestuft? Und das macht man mit Erfolg?
Wie geht das denn? Es kann doch nur ein Arzneimittel sein
was auch irgendeine therapeuthische Wirkung hat. Eine Substanz
an sich kann doch nicht generell als Arzneimittel eingestuft
werden. Nikotin ist ja auch nur in Nicorette und Co. Teil eines
Heilmittels weil es die Entzugserscheinungen lindert. Aber
Nikotin an sich ist ja kein Arzneimittel.
Auch eine Einstufung auf Verdacht ist nicht zulässig.

Was ja selbst das BfArM sagt:
http://www.smok-e.de/BfArm-Stellungnahme-2009-05.pdf

Ich glaube ich muss mich doch mal mit dem Thema etwas befassen.
Mir wird da grad ganz blümerant.

Gina

Hi Gina,

ja, die Legal Heights werden gegenwärtig von der Polizei (zumindest in Berlin) als Arzneimittel eingestuft, wie das in anderen Bundesländern aussieht ist mir nicht bekannt. Im Herbst 2011 wurde ein Berlin-Friedrichshain ein Headshop durchsucht und geschlossen der "Maya" verkaufte. Ein Cannabis-Ersatzprodukt auf chemischer Basis. Das Maya wurde nach dem AMG beschlagnahmt. Da der Headshop auch sog. "Knaster-Hanf" führte, erfolgten weitere Beschlagnahmen dann nach dem BtMG, was sich in der Pressemeldung dann so las, als habe der Headshop verbotene Drogen verkauft.
Polizeibehörden tun sich leider sehr schwer mit der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Das ist nicht nur beim AMG so, es betrifft leider sogar Vorschriften wie den Richtervorbehalt bei strafprozessualen Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Blutentnahmen. So kann es passieren, dass das BVerfG in einem Urteil von 2006 ausdrücklich auf den Richtervorbehalt bei der Anordnung einer Blutentnahme hinweist und bis 2008 wird immer noch kein Richter zur Nachtzeit angerufen. Da muss dann erst ein Betroffener klagen bis endlich was umgesetzt wird. Das muss man sich mal vorstellen! Da gibt es seit 2005 einen richterlichen Dauerdienst der zur Nachtzeit angerufen werden muss wenn eine Durchsuchung durchgeführt werden soll. Und zugleich wird jahrelang behauptet, dass wegen der Anordnung einer Blutprobe kein Richter erreichbar sei ...


LG Micha







Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang