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Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, Verbot auf wackeligen Beinen, wird langsam durchgesetzt
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- From: Michael Treichler <michael.treichler AT googlemail.com>
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- Subject: Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, Verbot auf wackeligen Beinen, wird langsam durchgesetzt
- Date: Sun, 29 Jan 2012 16:38:23 +0100
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- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
für die Einstufung einer Substanz als Arzneimittel spielt es auch eine Rolle,
zu welchem Zweck sie verkauft wird. Deswegen wurde Kratom immer als Räuchermischung
oder Fußbad verkauft, auch wenn wir an diesem Beispiel sehen, dass der Zoll sich inzwischen nicht
mehr daran stört und trotzdem aktiv wird. Aber andere Beispiele sind die Badesalze oder Stevia,
dass ja auch lange nur für die Herstellung von Seife verkauft wurde.
Leider greift der Staat inzwischen auch ein, wenn eine Substanz ausdrücklich nicht zum Zweck des Konsums verkauft wird.
Jedoch ist es fraglich, ob dies einer gerichtlichen Überprüfung standhält, denn dann wären ja auch Klebstoff und Deos Arzneimittel. Es gibt bekanntlich Leute, die sowas inhalieren.
Ok, für die E-Zigarette wird es schwierig, einen anderen Zweck als den des Gerauchtwerdens zu erfinden. Obwohl: Lufterfrischer, Räucherwerk, wer weiß?
Grüße
Michael
Am 29.01.2012 16:20, schrieb Gina Alt:
Hi,
ich habe jetzt mal ein bisschen rumgestöbert und bin
z.B. über diese beiden Urteile gestolpert. In beiden
kam es auch ohne Heilwirkung und nicht als Arznei
beworbenes Produkt zur Einstufung als Arzneimittel.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/09/1-277-09.php
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/97/2-270-97.php3
Nun denn, trotzdem gibt es für mich hier doch noch
einen eklatanten Unterschied. Nikotin ist keine
unbekannte Substanz und sie wird mit der E-Zigarette
auch nicht als scheinbar völlig anders zu verwendende
Substanz verkauft oder beworben. Außerdem wird Nikotin
auch in anderen frei käuflichen Produkten zur Inhalation
legal vermarktet.
Bei den legal highs sieht das doch etwas anders aus
soweit ich recherchiert habe. Die dort verwendeten
Substanzen existieren nicht als frei verkäufliche
Produkte als Rauschmittel. Es werden teilweise auch
tatsächlich Substanzen aus der Arzneimittelforschung
verwendet.
Aber mich überkommt grad das Gefühl das man versucht
in genau diese "Designer-Droge"-Urteile die E-Zigarette
zu drücken.
Gina
- Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden, (fortgesetzt)
- Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden, Bettina & Michael Demus, 28.01.2012
- Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden, Marcel Mayer, 28.01.2012
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- Re: [AG-Drogen] E-Zigarette, paypal sperrt Konten über die E-Liquids verkauft werden, Christoph Rossner, 28.01.2012
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