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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Argumentationskette Peak Oil Anmerkung LWL

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Argumentationskette Peak Oil Anmerkung LWL


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Argumentationskette Peak Oil Anmerkung LWL
  • Date: Fri, 12 Oct 2012 12:54:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 12.10.2012 09:05, schrieb Bjoern:
Ich weiss nicht was Bernd meint aber ich würde erstmal weniger
kostenintensive Vorschläge machen.
Man weiss z.B. auch ohne "Rückkanal" dass ab 21 Uhr die Straßen leer
sind (und vielerorts auch zwischen 10 und 15 Uhr nix los ist). Was die
Leute dazu bewegt die Ampeln trotzdem anzulassen ist mir ein Rätsel.
Vermutlich trauen sie den Verkehrsteilnehmern die Beachtung von
Vorfahrtsregeln nicht zu und ehe ein Unfall mehr passiert lässt man
lieber tausende Leute vor leeren Kreuzungen warten.

Das Problem ist, das die RILSA die Abschaltung zum Sonderfall macht und die VWV-Stvo dazu sagt:
"Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, daß auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist. Solange die Lichtzeichenanlagen, die nicht nurausnahmsweise in Betrieb sind, nachts abgeschaltet sind, soll in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten gelbes Blinklicht gegeben werden."

Eingehend geprüft in der Rilsa steht (laut drittquelle da Rilsa kostenpflichtig ist) die Einzelfallprüfung drin.
Das bedeutet, bevor eine Ampel des nachts abgeschaltet werden kann muss das Bauamt eine Einzelfallprüfung vornehmen ob die Sicherheit des Verkehrs auch ohne LSA gewährleitstet ist.
In Bonn hat man das gemacht, alle Ampel geprüft und mit Polizei und Ordnungsamt die Abschlatung abgesprochen.
Danach sind aber immer noch 50% der Ampeln eingeschaltet.
Quelle: direktzu.bonn.de Beitrag von Jürgen Nimptsch am 01. März 2010

Eine Abschaltung ausserhalb der Nachtzeit (Imo 21:00 - 6:00 zumindest im Vollstreckungsrecht) ist IMO nicht vorgesehen.

Und der letzte Satz von dir gibt auch die Begründung wieso so strenge Vorschriften für die Abschaltung bestehen. Die höchste Pflicht ist die Verkehrssicherheit, wenn 1 Unfall mehr passiert, dann ist eben die sicherere Variante zu wählen. Dazu muss man aber auch den Umkehrschluss beachten, eine Ampel darf nur aufgestellt werden, wenn kein anderes Verkehrsleitmittel geeignet ist die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten. Also die Ampel als letztes Mittel. Wenn ich aber beim Aufstellen schon gesagt habe, ich kann den Verkehr anders nicht sichern, dann widerspricht das natürlich einer Abschaltung.


Gruß Michael





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