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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] LKW-60-Landstraße

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] LKW-60-Landstraße


Chronologisch Thread 
  • From: Marek Thutewohl <marek AT piraten-potsdam.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] LKW-60-Landstraße
  • Date: Sun, 27 Nov 2011 21:27:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Deutschland - Stadtverband Potsdam

Sehr gute Argumentation!
Ich denke, diese ganze Diskussion ist ein wenig in Schieflage geraten.
Ich werfe mal ein wenig mit der StVO um mich, bzw deren Paragraphen, sozusagen zur Auffrischung für alle Verkehrsteilnehmer hier.
Im Gegensatz zu manchen anderen Gesetzen haben an diesem Gesetz nämlich einige sehr schlaue Köpfe gearbeitet, die sich wirklich was dabei gedacht haben.

Erstens wurde die Unterscheidung zwischen motorisiertem und nichtmotorisiertem Verkehr schon in den siebziger Jahren aufgehoben und das ist auch gut so. Seit der Zeit spricht die StVO nur noch von Verkehrsteilnehmern bzw Fahrzeugführern.
§1 wurde ja schon im Text erwähnt und der gilt für alle Verkehrsteilnehmer.
§2 sagt wörtlich:
    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
        Da steht erstmal nichts von Kraftfahrern oder Radfahrern. Spielt nämlich keine Rolle!

   
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
        Die Benutzungspflicht besteht also nur unter obengenannten Bedingungen und mit Verlaub, welcher durchschnittliche                     Autofahrer hat da immer den Überblick, welche Zeichen in der jeweiligen Situation am Beginn der Straße standen.
        Ansonsten dürfen Radfahrer die Radwege benutzen, müssen es aber nicht.

§5 (Überholen)
   
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs                             ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu     Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts                     einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
        Als ausreichender Seitenabstand zu Radfahrern und Fußgängern gilt hierbei nach allgemeiner Rechtslage ein Abstand von             1,5m.
§9 (Abbiegen)
   
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor     und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber         Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er                 besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
        Und das ist dann der Punkt, wo ich mir die Radwege abgeschafft wünsche. Ich weiß nicht, wie es euch geht aber ich finde, ein         Radfahrer auf einem Radweg ist zumindest in dieser Jahreszeit erheblich schlechter zu erkennen als auf der Fahrbahn.                     Teilweise sind Radwege völlig unmöglich um Straßenbäume, Schilder etc herumgeführt, so dass Radfahrer selbst mit                         korrektester Beleuchtung kaum wahrgenommen werden. Im Übrigen sind das auch die Stellen mit der größten                                 Unfallhäufigkeit.
 So jetzt noch ein paar Anmerkungen zum Text unter mir ;-)   
Hoi,

Keine Ahnung, wo Du lebst. Im topfebenen Brandenburg jedenfalls sind diese
Leute nicht zu sehen. Weder auf Radwegen noch Fahrbahnen. Dafür aber
reichlich midlifecrisisgeschädigte Altherren auf teuren Rennrädern in
Papageienverkleidungen.
Ich wohne auch im topfebenen Brandenburg und ich sehe jeden Tag eine ganze Menge Radfahrer, die von Groß Glienicke nach Potsdam zur Arbeit fahren.
Das die freie Entscheidung für die Mißachtung der Radwegnutzungspflicht vor
einiger Zeit durch eine unselige Gerichtsentscheidung aufgeweicht wurde, ist
in meinen Augen skandalös und eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer. Wenn
sich der Radler gefährden will, bitte, sein Ding.
Dazu habe ich oben schon was gesagt und ein Radfahrer stellt für mich als Autofahrer keine Gefahr dar. Was hast du denn für ein Auto, dass selbst ein Radfahrer dir gefährlich werden kann?
Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Aber hier tritt die Schieflage der Diskussion zu Tage. Es ging am Anfang gar nicht um Radfahrer sondern um eine Reduzierung der Geschwindigkeiten auf Landstraßen, um schwere Unfälle zumindest zahlenmäßig zu verringern.

Viele Grüße
-- 
Marek Thutewohl
Stellvertretender Vorsitzender Stadtverband Potsdam
Piratenpartei Deutschland
www.piraten-potsdam.de



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