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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Verweis von Verfahren

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Verweis von Verfahren


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Kalhorn <stefan.kalhorn@piraten-mv.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Schiedsgericht-Intern@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Verweis von Verfahren
  • Date: Thu, 12 Nov 2015 16:33:03 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Kollegen,
 
ein paar Gedanken von mir dazu:
 
1. Diese Verweiserei ist sehr misslich. Die Leute lassen sich in aller Regel auf dem LPT für das LSG aufstellen, weil sie sich mit den Problemen ihres eigenes Landesverbands beschäftigen wollen, nicht mit den anderer Landesverbände. Die Einarbeitung kostet bedeutend mehr Zeit, ganz einfach weil man die dortigen Verhältnisse nicht kennt, die Landessatzung nicht selbst geschrieben hat etc. pp.
 
2. Meines Erachtens müsste nach der Größe der Landesverbände differenziert werden. Je kleiner der Landesverband (und wir sind fast der kleinste), desto mehr sind die Schiedsrichter mit sonstigen Aufgaben und Mandaten befasst. Ein größerer Landesverband kann mehr Arbeitsteilung organisieren und die Schiedsrichter von sonstigen Aufgaben freihalten.
 
3. Wir packen das Problem nicht an der Wurzel. Wir sind mittlerweile eine Kleinpartei mit der Organisationsstruktur einer Großpartei. Unendlich viele Gliederungen mit minimalen Mitgliederzahlen, jede Menge Vorstände, Wahlen, Satzungen und anfechtbares Zeug. Wir müssen da dringenst reduzieren, dann gibt es auch weniger Verfahren.
 
4. Damit hängt zusammen: Wir haben zu wenig ausgebildete/auszubildende Juristen in den Schiedsgerichten. Ohne eine minimale juristische Grundbildung kommt bei den Schiedsgerichten eh nur random heraus. Das ist so, als ob ich programmieren würde. Ich kann nicht programmieren und es ist nicht effektiv, wenn ich *versuche* zu programmieren. So ähnlich ist es mit der Juristerei, nur mit dem Unterschied, dass bedeutend mehr Leute glauben, man könne das "mit gesundem Menschenverstand" und der richtigen Haltung trotzdem machen. Hinzu kommt der Verlust an Wissen durch die häufigen Wechsel in den Landesschiedsgerichten.
 
5. Lösungsvorschlag (1): Wir schaffen für die Landesverbände, die mitmachen wollen, ein gemeinsames Landesschiedsgericht. Ich halte ein solches Gericht mit zwei Kammern und sechs juristisch gebildeten Schiedsrichtern aus sechs Landesverbänden für effektiver als sechs Landesschiedsgerichte.
 
6. Lösungsvorschlag (2): [Achtung, Standardabbau] Wir machen die Schiedsgerichtsordnung schlanker, aka: Wir bauen Rechtsschutz ab (ich will das ruhig deutlich formulieren). Wir haben gegenwärtig eine extrem ausgebaute Parteischiedsgerichtsbarkeit: Anrufung, Schlichtung, Eröffnung, Nichteröffnungsbeschwerde, Verzögerungsbeschwerde, Beschwerde gegen Befangenheitsentscheidungen, mündliche Verhandlung über zwei Instanzen, Berufung ohne Zulassungsbeschränkung, Begründungszwang, einstweiliger Rechtsschutz ... Das ist längst nicht alles durch das Parteiengesetz geboten (für Parteiausschlussverfahren gilt ein strengerer Maßstab) und auch nicht erforderlich. Rechtsschutz wird nicht besser dadurch, dass er lang ist. Es gibt Möglichkeiten, die Schiedsgerichte zu entlasten: Annahmeverfahren, Ausschluss von Beschwerden, Zulassungsverfahren für Berufung. Wir müssen m.E. das Verfahren weitaus einfacher machen, als es jetzt ist.
 
Für 5. und 6. würde ich mich zur Verfügung stellen und gern an einem Strukturvorschlag und geänderten Bundessatzung mitarbeiten. Sinnvoll ist so ein Reformvorschlag aber nur, wenn er von einer großen Mehrheit aus der Schiedsgerichtsbarkeit gewollt wird. Das kann ich von hier aus schlecht einschätzen. Bitte meldet euch.
 
Viele Grüße
Stefan

Am 11. November 2015 um 20:57 schrieb Michael Ebner <piraten@tabu-datentechnik.de>:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir stehen immer mal wieder vor der Aufgabe, ein Verfahren an ein anderes LSG verweisen zu müssen. (§ 6 (5), § 10 (9) SGO). Hierzu hätten wir gerne ein nachvollziehbares, jedoch dennoch praktikables und effektives Verfahren, das wir im Einvernehmen mit den Landesschiedsgerichten einführen wollen.


Unsere Gedanken gehen in die folgende Richtung:

1.) Grundsätzlich weisen wir im Turnus nach alphabetischer Reihenfolge zu.

2.) Schiedsgerichte, deren Wiederwahl in den nächsten drei Monaten ansteht, werden übersprungen. Da wir jetzt nicht alle LPT im Blick halten wollen, bitten wir da um "Ab jetzt bitte nicht mehr"-Meldungen der Landesschiedsgerichte.

3.) Schiedsgerichte, die überlastet sind, oder die knapp an der Handlungsunfähigkeit entlangschrammen, können eine "Wir für die nächsten 4 Wochen bitte nicht"-Meldung an das BSG senden (und ggf. wiederholen, wenn sich die Lage in diesen 4 Wochen nicht verbessert hat).



Haltet Ihr dieses Verfahren für praktikabel? Gibt es andere Vorschläge? Verbesserungsvorschläge?


Mit freundlichen Grüßen

Michael Ebner
Bundesschiedsgericht


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http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Michael%20Ebner
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Schiedsgericht-Koordination mailing list
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Stefan Kalhorn
Vorsitzender Richter
Landesschiedsgericht
Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern



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