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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Verweis von Verfahren

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Verweis von Verfahren


Chronologisch Thread 
  • From: Piratonym <piratonym@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Verweis von Verfahren
  • Date: Thu, 12 Nov 2015 15:55:42 +0100
  • Jabber-id: piratonym@jabber.piratenpartei.de
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Mail-reply-to: Piratonym <piratonym@piratenpartei-nrw.de>

Hallo Simon,

On 12.11.2015 14:53, Simon Gauseweg wrote:
> Das Bundesschiedsgericht hat im Verfahren BSG 34/15-H S die Grundsätze
> dargelegt, nachdem es Verfahren verwiesen hat.

das BSG hat in dem genannten Urteil nur eine Reihe von möglichen
Anhaltspunkten für die Verweisung aufgezählt:

1. Geographische Nähe der Zuständigkeitsgebiete
2. Auslastung des Verweisungsgerichts
3. dem BSG bekannte Handlungsfähigkeit des Gerichts
4. Reaktionsgeschwindigkeit des Gerichts auf Anfragen
5. Vollständigkeit der Besetzung
6. Anhängigkeit von Verfahren zum gleichen Gegenstand

Die Punkte 2., 3., 4. und 5. wurden in den Vorschlägen von BSG (Michael)
und/oder Holger umgesetzt. Punkt 6 sollte noch berücksichtigt werden,
das dürfte problemlos in die Regelung mit aufzunehmen sein.

Punkt 1 scheint bisher vom BSG kaum berücksichtigt worden zu sein.
Zumindest wurden Fälle vom LSG Bayern an die Schiedsgerichte in
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen verwiesen.
Ich kann da keine geographische Nähe erkennen. Ebenso ein Verfahren von
Niedersachsen nach Sachsen. Ich finde gerade nur eine Verweisung, die
tatsächlich geographisch agrenzend stattgefunden hat, von Hessen nach
Reinland-Pfalz.

> Ich würde allerdings dennoch ganz gerne wissen, was an dem bisherigen,
> nachvollziehbaren Verfahren, das immerhin praktikabel und effektiv war,

Zu "nachvollziehbar": Siehe oben.

> und über das sich meines Wissens nach auch nie ein LSG beschwert hat
> (weswegen man auch von Einverständnis reden könnte),

Zumindest einige Richter am LSG NRW haben sich durchaus gewundert, dass
uns nie ein Fall zugeteilt wurde. Wir waren durchgehend handlungsfähig
und haben das auf Anfragen auch mitgeteilt. Aus Schweigen dazu
Einverständnis herzuleiten finde ich nicht angemessen.

> denn im Detail
> korrupt und verfilzt ist. Ich lasse mich auch durchaus überzeugen. Das
> Verfahren hat für mich ausreichend gut funktioniert, als dass Ich nie
> Grund hatte, es grundlegend zu hinterfragen.

Als "korrupt und verfilzt" hat das Verfahren meines Wissens niemand
bezeichnet. Die Nachvollziehbarkeit war aber zumindest für mich eher
nicht gegeben, s.o.

> Link zu den Grundsätzen des BSG: <https://piraten-bsg.de/#2126644938>

Alternativlink:

https://piraten-bsg.piratenpartei-rhein-erft.de/#2126644938

> Ein alphabetischer
> Turnus sorgte im Moment vermutlich dafür, dass sich das Verfahren um
> locker ein Jahr verzögert, weil kaum handlungs- oder arbeitsfähige
> Schiedsgerichte da sind.

Wenn handlungsunfähige Gerichte übergangen werden, sollte das kein
Problem darstellen.

> Als ob die Schiedsgerichte flächendeckend daran denken würden, 3
> Monate vor ihrer Wiederwahl irgendwen darüber zu informieren.
> Isklar.jpg

Zustimmung. Vor Verweisung nachfragen mit kurzer Fristsetzung (1-2 Tage)
sollte aber möglich sein. Alternativ wäre auch Holgers Vorschlag möglich.

> Ich soll also alle vier Wochen prüfen, ob ich die Arbeit anderer Leute
> machen kann oder nicht? Ist ja nicht so, dass ausschließlich
> Rücktritte oder Krankheiten für Verweisungen sorgen, sondern auch
> gelegentlich mal aus südlichen Bundesländern eine Praxis, die Ich
> gerne als "offene Rechtsverweigerung" bezeichne…

Wie gesagt, aktive Meldung von den LSG halte ich auch nicht für
sinnvoll. Wenn keiner mehr da ist, kann das auch keiner mehr mitteilen.
Was Rechtsverweigerung damit zu tun hat erschließt sich mir gerade
nicht. Befürchtest du, dass ein Verfahren einem "rechtsverweigernden"
LSG entzogen und an ein anderes "rechtsverweigerndes" LSG verwiesen wird?

--
Viele Grüße
Karsten
aka Piratonym

Richter am Landesschiedsgericht
Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen

Wiki: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Piratonym

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