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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Gerstel <piratenmlfilter@gmail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte
  • Date: Wed, 15 Apr 2015 07:34:31 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 14. April 2015 um 20:22 schrieb Christian Reidel
<christian.reidel@piratenpartei-bayern.de>:
> Ahoi Melano,
> ahoi beisammen,
>
> wie wäre es denn, wenn wir die Angelegenheit pragmatisch angehen und
> versuchen, ob wir das Problem zunächst ohne erneutes Herumfummeln an
> grundsätzlichen Strukturen (Satzung) in den Griff bekommen? Schon gar
> nicht würde ich den Fortbestand eines LVs an der Frage festmachen, ob in
> diesem LV ein handlungsfähiges Schiedsgericht etabliert werden kann oder
> nicht, wir haben für diesen Fall bereits jetzt Regeln (Verweisung an
> anderes LSG durch BSG):
>
> 1. Der Bestandsaufnahme der bisherigen Mitschreiber stimme ich
> weitgehend zu.
> In die Zukunft geblickt weiß derzeit niemand, ob sich die PPD personell
> auf dem jetzigen Niveau (oder darunter) einpegelt oder wir nachhaltigen
> Mitgliederzuwachs bekommen. Daher wissen wir auch nicht, ob wir unsere
> Strukturen JETZT nachhaltig nach unten anpassen müssen.

Die Mitgliederentwicklung ist seit geraumer Zeit sehr vorhersagbar.
Die Grafik kommt von September 2014, und der Mitgliederverlauf
(aktuell: 22938) folgt der Linie sehr schön - ist nur immer so etwa
ein Quartal voraus.
http://blog.uxp.de/2015/01/institutionalisierter-blindflug-ii.html

Herausgezoomt sieht die Großwetterlage seit 2 1/2 Jahren unverändert aus.
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/df/Mitgliederentwicklung.png

Aber: Nein, man muss jetzt nichts tun. Man kann auch noch warten bis
Februar 2021.


> 2. Man wird wohl pauschal sagen können, dass mitgliederstarke LVs
> tendenziell sowohl eher dauerhaft handlungsfähige LSGs als auch eine
> höhere Zahl von LSG Verfahren haben. Umgekehrt fallen also Verfahren aus
> mitgliederschwachen LVs zahlenmäßig relativ wenig ins Gewicht.

Wenn doch nur andere Schiedsgerichte eine sinnvolle
Verfahrensübersicht hätten, dann könnte man das aus dem Wiki oder
einer .json-Datei abzählen :)


> 3. Deshalb würde ich eher überlegen, ob man beim BSG einen
> nachvollziehbaren Geschäftsverteilungsplan einrichtet, aus dem sich
> ergibt, an welches LSG ein Verfahren verwiesen wird, wenn das LSG des
> betreffenden LVs handlungsunfähig oder nicht existent ist. Dies würde
> auch die jetzige satzungsbedingte Praxis des BSG nachvollziehbarer
> machen, die derzeit -um einen Ausdruck der Szene für die
> Insolvenzverwalterauswahl durch Insolvenzgerichte zu verwenden-
> institutionalisierte Willkür darstellt. Das ist ausdrücklich kein
> Vorwurf an das BSG, sondern Satzungslage ("an ein anderes (...)
> Schiedsgericht", § 6 Abs 5 SGO).
> Bei dieser Vorgehensweise wäre für mich nur noch zu prüfen, ob der
> zusätzliche Arbeitsanfall in den LSGs mitgliederstarker LVs akzeptabel
> ist oder nicht.

Lieber wäre mir persönlich ja wenn es gar nicht erst zu der Verweiserei kommt.
Unabhängig vom Arbeitsaufwand auf Bundesebene ist ein als
feststehender Bestandteil des Rechtswegs integriertes
Verweisungsverfahren Rechtsverweigerung.

Wenn das nämlich weiter einreisst, dann müsste im Wege der
Rechtsfortbildung überlegt werden ob das übergeordnete Gericht nicht
ab der ersten Verweisung von einem LSG bis zu einer Neuwahl des LSGs
eine ständige, widerlegbare Unfähigkeitsvermutung annehmen sollte. Und
dann im Sinne der Rechtssicherheit die Fristen entsprechend auslegen
sollte.
Und dann könnte auch eine BSG-Verweisung innerhalb von (sagen wir mal)
7 Tagen nach Anrufung des LSGs möglich sein.


Der Transparenz willen: Das BSG wählt die LSGs idR danach aus ob der
zusätzliche Arbeitsanfall für das Ziel-LSG akzeptabel ist. Bei
Rückverweisungen natürlich nicht.


> Was haltet Ihr davon?

Nach etwas Reflektion bin ich von meiner Idee ziemlich angetan :)

-Markus




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