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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Reidel <christian.reidel@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte
  • Date: Tue, 14 Apr 2015 21:22:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Melano,
ahoi beisammen,

wie wäre es denn, wenn wir die Angelegenheit pragmatisch angehen und
versuchen, ob wir das Problem zunächst ohne erneutes Herumfummeln an
grundsätzlichen Strukturen (Satzung) in den Griff bekommen? Schon gar
nicht würde ich den Fortbestand eines LVs an der Frage festmachen, ob in
diesem LV ein handlungsfähiges Schiedsgericht etabliert werden kann oder
nicht, wir haben für diesen Fall bereits jetzt Regeln (Verweisung an
anderes LSG durch BSG):

1. Der Bestandsaufnahme der bisherigen Mitschreiber stimme ich
weitgehend zu.
In die Zukunft geblickt weiß derzeit niemand, ob sich die PPD personell
auf dem jetzigen Niveau (oder darunter) einpegelt oder wir nachhaltigen
Mitgliederzuwachs bekommen. Daher wissen wir auch nicht, ob wir unsere
Strukturen JETZT nachhaltig nach unten anpassen müssen.

2. Man wird wohl pauschal sagen können, dass mitgliederstarke LVs
tendenziell sowohl eher dauerhaft handlungsfähige LSGs als auch eine
höhere Zahl von LSG Verfahren haben. Umgekehrt fallen also Verfahren aus
mitgliederschwachen LVs zahlenmäßig relativ wenig ins Gewicht.

3. Deshalb würde ich eher überlegen, ob man beim BSG einen
nachvollziehbaren Geschäftsverteilungsplan einrichtet, aus dem sich
ergibt, an welches LSG ein Verfahren verwiesen wird, wenn das LSG des
betreffenden LVs handlungsunfähig oder nicht existent ist. Dies würde
auch die jetzige satzungsbedingte Praxis des BSG nachvollziehbarer
machen, die derzeit -um einen Ausdruck der Szene für die
Insolvenzverwalterauswahl durch Insolvenzgerichte zu verwenden-
institutionalisierte Willkür darstellt. Das ist ausdrücklich kein
Vorwurf an das BSG, sondern Satzungslage ("an ein anderes (...)
Schiedsgericht", § 6 Abs 5 SGO).
Bei dieser Vorgehensweise wäre für mich nur noch zu prüfen, ob der
zusätzliche Arbeitsanfall in den LSGs mitgliederstarker LVs akzeptabel
ist oder nicht.

Was haltet Ihr davon?

VG
Bim


Am 14.04.2015 um 18:10 schrieb Melano:
> Hallo zusammen,.
>
> wir hatten uns auf unserer letzten Sitzung über das Thema beraten und
> diskutiert.
> Grundsätzlich würden wir die Idee mit umsetzen wolle, bzw könnten uns
> eine Mitarbeit bei der Umsetzung vorstellen.
>
> Auch wir hatten uns mal die Kommentierungen des § 14 PartG zu Gemüte
> geführt, und zumindest Ipsen und Rixen sehen vielversprechend aus.
> Lenski war da eher zurückhaltend und Morlok hatten wir gerade nicht zur
> Hand.
>
> Auch wir hier in NRW bieten ja dann und wann Fortbildungen und
> Schulungen an.
> Ich gebe mal das Feedback unseres letzten Schulungsangebotes zurück.
> Die letzte Schulung befasste sich mit LaTeX und wir hatten, bis auf das
> BSG und dem SG BB, da mir bekannt war, dass dort LaTeX schon seit langer
> Zeit genutzt wird, alle anderen der 14 Schiedsgerichte über ihre
> Anrufungsmail angeschrieben gehabt (mit bitte um Rückmeldung ob
> Interesse einer solchen Schulung besteht oder nicht).
>
> Von den 14 Schiedsgerichten haben sich ganze drei Gerichte zurück
> gemeldet. Berlin war im übrigen nicht unter den dreien.
> Wir haben auch extra die Anrufungsmail genutzt, weil immer noch nicht
> alle Schiedsgerichte hier auf unserer ML vertreten sind.
> Das ist unser Eindruck über die Aktivität und das Verhalten der anderen
> Schiedsgerichte.
> Untereinander sollten wir auch dringend mal etwas an unserer
> Kommunikation tun.
>
> Daher teilen wir auch die Ansicht und Einschätzung des BSG über die Lage
> der Nation.
>
> Ich hatte ja aufgrund der Verfahrensflut, die das SG NRW in seiner
> letzten Amtsperiode hatte, einen SÄA beim Bund, und das trotz
> Widersprüche die ich mit Florian auf dem BPT in Halle ausdiskutiert
> hatte, gestellt, deren Ziel es ist, dass nach dem Wortlaut der SGO, alle
> Schiedsgerichte Kammersysteme einrichten können, und nicht nur das BSG.
>
> Wir finden die Idee von übergreifenden Schiedsgerichten eine gute wie
> auch interessante Idee und einige von uns wären gerne dabei, wenn es an
> die Ausarbeitung gehen soll.
> Aber genau an dem Punkt sehen wir das Problem, wie wählen wir die
> Richter für die übergreifenden Schiedsgerichte?
>
> Im PartG steht nichts davon, dass auch wenn jede Landesgliederung ein
> Schiedsgericht auf Landesebene haben muss/sollte (mehrstufiges System),
> diese nicht ihre "Kammer" in einem anderen LSG haben könnte. Auch steht
> dort nichts von, dass die zu besetzenden Posten in einem LSG mit Leuten
> besetzt werden müssen, die aus dem entsprechenden LV stammen.
> Das klingt vielleicht doof, unschön oder was weiß ich, aber aufgrund
> dessen, dass auch einige Schiedsgerichte dem Mitgliederschwund
> unterlegen sind, hier Konsequenzen gezogen werden müssen.
> Und sind es gerade wir, die mit einem Beispiel voran gehen sollten, wo
> Vorstände (egal welcher Gliederung) in Sachen Kommunikation m.M. nach
> ziemlich versagen.
> Wir sind diejenigen die in keinem Vorstand sind, aber auch wir wurden
> von der Basis für unseren Job gewählt und haben somit, und wenn auch nur
> für den Bereich der Gewährleistung der Rechtssicherheit, zumindest dort
> eine Verantwortung zu tragen.
> Ich sag es nochmal, mir und uns ist bewusst, dass der Gedanke eines
> Länderübergreifenden Kammersystems evtl zur Folge hat, dass ein
> Bundesland sich an ein SG wenden muss, wo nicht mal jemand aus deren
> Bundesland rein gewählt wurde (was ich pers. nicht einmal schlimm finden
> würde), und das nicht unbedingt auf Gegenliebe stoßen wird.
>
> Eine annähernde Idee ist, dass die Landesverbände, die noch die
> Personenstärke haben, ihr LSG weiterhin selber "bewirtschaften" und die
> Schiedsgerichte darunter, wie zB die Kolleginnen und Kollegen aus
> Berlin, oder wir hier aus NRW mit einer 7-8 Mann/Frau starken Besetzung,
> ein Kammersystem bilden könnten, um zumindest den Landesverbänden die
> einfach kein SG gewählt haben oder gar nicht mehr zu arbeiten scheinen,
> dort dann offiziell als anzusprechendes Schiedsgericht fungieren.
>
> Bei den Schiedsgerichten die aktuell nur "unterbesetzt" sind, sehe ich
> nach aktueller SGO im sinnbildlichen Sinne die a...karte.
> Die machen den Job nach Vorschrift (SGO) und der liegt faktisch nur in
> verwaltenden Tätigkeiten wie Feststellung der Beschlussunfähigkeit und
> das weiter reichen an das BSG.
>
> Eine alternative, und ich betone ich habe nichts gegen Bremen, nehme es
> aber hier mal als Beispiel, wäre die Auflösung des LV Bremen.
> Kein LV kein LSG.
>
> Auch teilen wir die Auffassung (Befürchtung), dass die Besetzung mit nur
> einem Richter oder Richterin, an den Zielen vorbei geht.
> Einzelne Gründe liste ich jetzt mal nicht auf, die sollten für jeden auf
> der Hand liegen.
>
> Sollte sich also eine Gruppe finden, um die Idee umzusetzen, kann mit
> uns aus NRW auf jeden Fall gerechnet werden. Auch bin ich persönlich
> gerne wieder dabei an der Änderung der SGO mitzuwirken.
>
> Die Frage nach konkreten Ideen/Lösungen/Umsetzungen lässt sich wohl am
> Ende aber eher in Gesprächsgruppen ausarbeiten, auch wenn oben die ein
> oder andere Idee von uns in den Ring geworfen wurde.
>
> MfG
> i.A. Melano
>
>
> Am 10.04.2015 um 21:22 schrieb Melano:
>> Grüße,
>>
>> NRW hat am kommenden Sonntag Sitzung, da werde ich das Thema mal
>> ansprechen und mir die Meinung meines Teams einholen.
>> Ggf., wer Interesse hat, am kommenden Sonntag haben wir vor unserer
>> Sitzung ab 18:30 Uhr unsere allmonatliche Sprechstunde. Gäste sind da
>> auch willkommen.
>> Anfang kommende Woche werde ich dann im "wir" ausführlich auf deine Idee
>> antworten.
>>
>> Wir hier in NRW, sind ja wohl noch das am stärksten besetze SG (aktuell
>> 6 Mann/Frau) was kommendes WE auf dem LPT wieder auf die, in der 6.
>> Amtsperioden "ist"-Zahl von 8 Leute, aufgestockt wird.
>>
>> Meine pers. Meinung vorweg, finde ich diese Idee nicht mal so
>> uninteressant.
>> Kommende Woche dazu aber ausführlicher mehr.
>>
>> Gruß
>> Melano
>>
>> Am 10.04.2015 um 12:58 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast:
>>> Hallo zusammen,
>>>
>>> so wie es angesichts der letzten Monate darstellt, sind die
>>> Landesschiedsgerichte das Opfer der Parteidezimierung.
>>>
>>> - Thüringen und Bremen haben meines Wissens gar keine Schiedsgericht
>>> mehr gewählt; Ob dort die ehemaligen Richter im LSG verblieben sind, ist
>>> mir unbekannt. Wenn das so wäre, bedürfte es da wohl einer genaueren
>>> Auseinandersetzung mit den maximalen Amtszeiten.
>>>
>>> - Das LSG Rheinland-Pfalz ist wegen Unterbesetzung handlungsunfähig.
>>>
>>> - Diverse LSGe sind zwar mutmaßlich handlungsfähig (besetzt), reagierten
>>> aber auf die letzten Anfragen des BSG nicht, sodass uns der Stand
>>> unbekannt ist.
>>>
>>> Insgesamt stellt sich daher die essentielle Frage, ob die
>>> Landesschiedsgerichtsbarkeit so weiter funktionieren kann. Die
>>> gestiegene Zahl der Verfahrensverweisungen aufgrund nicht durch reine
>>> Befangenheit handlungsunfähige Schiedsgerichte ist gestiegen und spricht
>>> eher dagegen. Genauso macht mir die offensichtliche Überlastung des
>>> Landesschiedsgerichts Bayern sorgen. Dort sind derzeit mindestens 8
>>> Verfahren anhängig (Alle nicht in der Verfahrensübersicht des LSG BY
>>> dokumentiert, aber das ist das Ergebnis, auf das ich bei Durchzählen der
>>> entsprechenden BSG-Entscheidungen komme; teilweise haben diese Verfahren
>>> eine Verfahrensdauer von über einem Jahr, wobei zugestanden sei, dass
>>> die Verfahren teilweise schon in der Berufung waren und zurückverwiesen
>>> wurden, die »reale« Verfahrensdauer seit RÜckverweisung also kürzer ist).
>>>
>>>
>>> Eine der Ideen, die vorgeschlagen wurde, um das Problem zu lösen, ist
>>> eine Einrichtung von länderübergreifenden Schiedsgerichten.
>>>
>>> Das kann mit § 14 PartG problematisch werden, aber nach einem kurzen
>>> Blick in Kersten/Rixen gestern halte ich das für nicht grundsätzlich
>>> unmöglich. Auch unter Gesichtspunkten der Vorgabe eines strukturellen
>>> Instanzenzugs nach § 14 PartG sowie § 10 PartG für PAVs im speziellen
>>> denke ich, dass das grundsätzlich gesetzeskonform realisierbar ist.
>>>
>>> Eine denkbare Variante wäre etwa eine Kammerverbindung der/einiger LSGe,
>>> die ein Nachrücken über Landesgrenzen hinweg etwa ermöglicht.
>>>
>>> Z.B. in dem man bspw. 5 Überlandesschiedsgerichte einrichtet: Ost, Nord,
>>> West, Süd, Mitte und dort jeweils mehrer Bundesländer verbindet.
>>>
>>> Die Frage ist daher: Wie ist bei euch grundsätzlich die Stimmung ggü.
>>> einer solchen Idee? Seht ihr eine Lösung für die Problematik? Wie
>>> könntet ihr euch das konkret vorstellen?
>>>
>>> Die Alternative, die ich letzendlich noch sehe, wäre eine Reduzierung
>>> der Besetzung und damit Einzelrichter. Ob das der Effektivität, der
>>> Verfahrensdauer und Rechtsschutz dient, sei mal dahingestellt, ich
>>> befürchte aber eher nicht.
>>>
>>> -Florian
>>>


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Christian Reidel - Vorsitzender Richter - Landesschiedsgericht Bayern,
Piratenpartei Deutschland http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:permeabel




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