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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Emanuel Schach <emanuel.schach@piratenpartei-hessen.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Situation der Landesschiedsgerichte
  • Date: Fri, 10 Apr 2015 16:15:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

als eines der "privilegierten" Schiedsgerichte, das funktioniert und wenig arbeitsbelastet ist, sehe ich da selbst kein Problem. ;-)

Grundsätzlich denke ich, dass man erst einmal die Situation konkret klären muss, bevor man über eine alternative Struktur nachdenkt. Bevor man Thüringen und Bremen als Problem erkennt, sollte man die Lage dort erst mal klären. Gibt es dort konkrete Schwierigkeiten mit Verfahren?

Ähnliches für Bayern: Verfahrensdauern von einem Jahr sind dann sicher kein Problem, wenn sich diese durch den Instanzenzug ergeben.

Alleine die Handlungsunfähigkeit von RLP sehe ich nicht als Grund für eine grundlegende Neufassung, zumal eine Konzentration auf noch weniger Gerichte die Vefahrensdauern im Zweifel erhöht und nicht verkürzt. Die von Florian angsprochene Situation in Bayern spräche in soweit als sogar gegen den Vorschlag.

Abgesehen davon habe ich noch keine Vorstellung, wie die Gerichte besetzt werden sollen. Wer wählt die und wie? Dachtest Du an einen Länderproporz, so dass jeder LPT "seine" Richterstellen wählt? Das würde allerdings zu ständigen Besetzungswechseln aufgrund unterschiedlicher PT-termine führen und wäre für laufende Verfahren ziemlich schlecht. Alternativ fiele mir nur eine Wahl über den BPT ein und das finde ich unglücklich, weil dann zB Bayern darüber entscheiden, wer im Norden Schiedsrichter ist und umgekehrt.

Versteh mich aber nicht falsch: Ich finde es gut, dass Du rechtzeitig drohende Probleme ansprichst. ;-)

Beste Grüße
Emanuel

Am 10.04.2015 um 12:58 schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast:
Hallo zusammen,

so wie es angesichts der letzten Monate darstellt, sind die
Landesschiedsgerichte das Opfer der Parteidezimierung.

- Thüringen und Bremen haben meines Wissens gar keine Schiedsgericht
mehr gewählt; Ob dort die ehemaligen Richter im LSG verblieben sind, ist
mir unbekannt. Wenn das so wäre, bedürfte es da wohl einer genaueren
Auseinandersetzung mit den maximalen Amtszeiten.

- Das LSG Rheinland-Pfalz ist wegen Unterbesetzung handlungsunfähig.

- Diverse LSGe sind zwar mutmaßlich handlungsfähig (besetzt), reagierten
aber auf die letzten Anfragen des BSG nicht, sodass uns der Stand
unbekannt ist.

Insgesamt stellt sich daher die essentielle Frage, ob die
Landesschiedsgerichtsbarkeit so weiter funktionieren kann. Die
gestiegene Zahl der Verfahrensverweisungen aufgrund nicht durch reine
Befangenheit handlungsunfähige Schiedsgerichte ist gestiegen und spricht
eher dagegen. Genauso macht mir die offensichtliche Überlastung des
Landesschiedsgerichts Bayern sorgen. Dort sind derzeit mindestens 8
Verfahren anhängig (Alle nicht in der Verfahrensübersicht des LSG BY
dokumentiert, aber das ist das Ergebnis, auf das ich bei Durchzählen der
entsprechenden BSG-Entscheidungen komme; teilweise haben diese Verfahren
eine Verfahrensdauer von über einem Jahr, wobei zugestanden sei, dass
die Verfahren teilweise schon in der Berufung waren und zurückverwiesen
wurden, die »reale« Verfahrensdauer seit RÜckverweisung also kürzer ist).


Eine der Ideen, die vorgeschlagen wurde, um das Problem zu lösen, ist
eine Einrichtung von länderübergreifenden Schiedsgerichten.

Das kann mit § 14 PartG problematisch werden, aber nach einem kurzen
Blick in Kersten/Rixen gestern halte ich das für nicht grundsätzlich
unmöglich. Auch unter Gesichtspunkten der Vorgabe eines strukturellen
Instanzenzugs nach § 14 PartG sowie § 10 PartG für PAVs im speziellen
denke ich, dass das grundsätzlich gesetzeskonform realisierbar ist.

Eine denkbare Variante wäre etwa eine Kammerverbindung der/einiger LSGe,
die ein Nachrücken über Landesgrenzen hinweg etwa ermöglicht.

Z.B. in dem man bspw. 5 Überlandesschiedsgerichte einrichtet: Ost, Nord,
West, Süd, Mitte und dort jeweils mehrer Bundesländer verbindet.

Die Frage ist daher: Wie ist bei euch grundsätzlich die Stimmung ggü.
einer solchen Idee? Seht ihr eine Lösung für die Problematik? Wie
könntet ihr euch das konkret vorstellen?

Die Alternative, die ich letzendlich noch sehe, wäre eine Reduzierung
der Besetzung und damit Einzelrichter. Ob das der Effektivität, der
Verfahrensdauer und Rechtsschutz dient, sei mal dahingestellt, ich
befürchte aber eher nicht.

-Florian








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