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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form


Chronologisch Thread 
  • From: zora <angelika.saidi@piraten-lsa.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form
  • Date: Fri, 17 Oct 2014 15:11:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Katrin,
auch dir vielen Dank.

Am 17.10.2014 15:04, schrieb Katrin:
> Hallo Christian,
>
> die zitierte Norm ist mir selbstverständlich bekannt. ;-)
>
> Jedoch nützt mir diese Erleichterung nichts, wenn ich nicht eine
> Zustellungsart wähle, bei der ich den Zugang der OM beim Mitglied sicher
> nachweisen kann, da sich an diesen Zeitpunkt diverse Rechtsfolgen knüpfen.
> Eine Mail erfüllt dieses Erfordernis nicht, es bleibt in der Praxis also
> bei Fax, Bote oder eben Einschreiben.
>
> VG Katrin
Ich frage mich, weshalb die Form bei einer Ordnungsmaßnahme so
gehandhabt werden soll/muss,
wo hingegen z.b. bei einem Urteil die elektronische Form als völlig
ausreichend gilt und gehandhabt wird.

Gruss Angelika
>
>
>> Am 17.10.2014 um 14:55 schrieb Christian Reidel
>> <christian.reidel@piratenpartei-bayern.de>:
>>
>> Hi Katrin,
>>
>> das ist zwar richtig, allerdings stellt § 127 Abs. 2 BGB eine
>> Erleichterung dieser Formvorschriften dar.
>>
>> Er lautet:
>>
>> (2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form
>> genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die
>> telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel.
>> Wird eine solche Form gewählt, so kann nachträglich eine dem § 126
>> entsprechende Beurkundung verlangt werden.
>>
>> Nachdem mir nicht bekannt ist, dass die Abgabe von Willenserklärungen in
>> Vereinen/analog Parteien gesetzlich(!) angeordnet der Schriftform
>> bedürfen verbleibt es rechtlich bei meinem Standpunkt.
>>
>> Die von Dir beschriebene Vorgehensweise ist aber natürlich wasserdicht,
>> sie entspricht meiner beruflichen Empfehlungspraxis :-)
>>
>> VG
>> Bim
>>
>>
>>
>>
>>
>> Am 17.10.2014 14:49, schrieb Katrin:
>>> Schriftform bedeutet "geschrieben und unterschrieben". Insofern hat
>>> Melano mit seiner Einschätzung völlig recht.
>>>
>>> Bei uns in Berlin wird die OM ausgedruckt, unterschrieben, unter Zeugen
>>> (einer reicht) in einen Briefumschlag gesteckt und dann per
>>> Einwurfeinschreiben an das Mitglied verschickt.
>>> Die Zeugen deshalb, damit beweisbar ist, dass die OM auch im Brief war.
>>> Einwurfeinschreiben deshalb, weil die Zustellung mit Einwurf in den
>>> Briefkasten bewirkt und nachweisbar ist.
>>>
>>> VG Katrin
>>>
>>>
>>>> Am 17.10.2014 um 14:34 schrieb zora <angelika.saidi@piraten-lsa.de>:
>>>>
>>>> Am 17.10.2014 14:18, schrieb Melano Gärtner:
>>>>>> Am 17.10.2014 um 14:12 schrieb zora:
>>>>>> Am 17.10.2014 14:09, schrieb Melano Gärtner:
>>>>>>>> Am 17.10.2014 um 12:02 schrieb zora:
>>>>>>>> Hallo Kollegen,
>>>>>>>>
>>>>>>>> ich habe folgende Frage:
>>>>>>>>
>>>>>>>> Muss der Beschluss einer Ordnungsmaßnahme per Post/Brief/notariell
>>>>>>>> beglaubigt zugestellt werden?
>>>>>>>> Der Antragsteller beruft sich hierbei auf § 126 BGB. Die
>>>>>>>> Bundessatzung (§6, (1), S. 3) sagt dazu aus:
>>>>>>>>
>>>>>>>> "Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von
>>>>>>>> Gründen zu überstellen. "
>>>>>>>>
>>>>>>>> Danke für eure Mühe,
>>>>>>>>
>>>>>>>> Gruss Angelika
>>>>>>> Grüße,
>>>>>>>
>>>>>>> genau deswegen wurde die Bundessatzung im Wortlaut auf "Schriftform"
>>>>>>> mal abgeändert.
>>>>>>> In der Tat muss der Beschluss zu einer Ordnungsmaßnahme dem
>>>>>>> betroffenen Piraten, vom Aussteller oder im Auftrag handelnden
>>>>>>> Person, unterzeichnet, per Post, Bote, persönlich oder wenn eine
>>>>>>> Faxnummer vorhanden ist auch das (ja ich weiß, Fax ist weiterhin so
>>>>>>> eine Grauzone), überbracht werden.
>>>>>>> Bei uns wird es so gehandhabt, ohne die Zustellung des Schreibens
>>>>>>> entfaltet die Ordnungsmaßnahme keine Rechtskraft.
>>>>>>>
>>>>>>> Gruß
>>>>>>> Melano
>>>>>> Hallo Melano,
>>>>>> vielen Dank für die schnelle Antwort.
>>>>>>
>>>>>> Gruss Angelika
>>>>> Gerne,
>>>>>
>>>>> aber denke dran, ich bin nur ein Richter von nur einem SG :)
>>>>> Andere könnte da eine abweichende Meinung zu haben.
>>>>>
>>>>> Gruß
>>>>> Melano
>>>> Ja, sicher. :-)
>>>>
>>>> --
>>>> Schiedsgericht-Koordination mailing list
>>>> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
>>>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination
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>> --
>> Christian Reidel - Vorsitzender Richter - Landesschiedsgericht Bayern,
>> Piratenpartei Deutschland http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:permeabel
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