Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Reidel <christian.reidel@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form
  • Date: Fri, 17 Oct 2014 14:44:23 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ahoi beisammen,

In der Tat muss der Beschluss zu einer Ordnungsmaßnahme dem
>>>> betroffenen Piraten, vom Aussteller oder im Auftrag handelnden
>>>> Person, unterzeichnet, per Post, Bote, persönlich oder wenn eine
>>>> Faxnummer vorhanden ist auch das (ja ich weiß, Fax ist weiterhin so
>>>> eine Grauzone), überbracht werden.


Die Kommentierung in Palandt zu § 127 Abs 2 BGB lautet:

"§ 127 gilt auch für das in einer Vereinssatzung für Willenserklärungen
vorgesehene Formerfordernis."

Insoweit ist das Grau in der Problemzone eher hell.

Sinnvoll wäre aber trotzdem, das in der SGO klarzustellen, um immer
wiederkehrende Diskussionen zu vermeiden. Ich habs Mal auf meine Liste
geschrieben.

VG
Bim

Am 17.10.2014 14:34, schrieb zora:
> Am 17.10.2014 14:18, schrieb Melano Gärtner:
>> Am 17.10.2014 um 14:12 schrieb zora:
>>> Am 17.10.2014 14:09, schrieb Melano Gärtner:
>>>> Am 17.10.2014 um 12:02 schrieb zora:
>>>>> Hallo Kollegen,
>>>>>
>>>>> ich habe folgende Frage:
>>>>>
>>>>> Muss der Beschluss einer Ordnungsmaßnahme per Post/Brief/notariell
>>>>> beglaubigt zugestellt werden?
>>>>> Der Antragsteller beruft sich hierbei auf § 126 BGB
>>>>> <http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html>. Die Bundessatzung (§6,
>>>>> (1), S. 3)
>>>>> <https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen>
>>>>> sagt dazu aus:
>>>>>
>>>>> "Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von
>>>>> Gründen zu überstellen. "
>>>>>
>>>>> Danke für eure Mühe,
>>>>>
>>>>> Gruss Angelika
>>>>>
>>>>>
>>>>
>>>> Grüße,
>>>>
>>>> genau deswegen wurde die Bundessatzung im Wortlaut auf "Schriftform"
>>>> mal abgeändert.
>>>> In der Tat muss der Beschluss zu einer Ordnungsmaßnahme dem
>>>> betroffenen Piraten, vom Aussteller oder im Auftrag handelnden
>>>> Person, unterzeichnet, per Post, Bote, persönlich oder wenn eine
>>>> Faxnummer vorhanden ist auch das (ja ich weiß, Fax ist weiterhin so
>>>> eine Grauzone), überbracht werden.
>>>> Bei uns wird es so gehandhabt, ohne die Zustellung des Schreibens
>>>> entfaltet die Ordnungsmaßnahme keine Rechtskraft.
>>>>
>>>> Gruß
>>>> Melano
>>>>
>>>>
>>> Hallo Melano,
>>> vielen Dank für die schnelle Antwort.
>>>
>>> Gruss Angelika
>>>
>>>
>>>
>>>
>> Gerne,
>>
>> aber denke dran, ich bin nur ein Richter von nur einem SG :)
>> Andere könnte da eine abweichende Meinung zu haben.
>>
>> Gruß
>> Melano
>>
>>
> Ja, sicher. :-)
>
>
>
>


--
Christian Reidel - Vorsitzender Richter - Landesschiedsgericht Bayern,
Piratenpartei Deutschland http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:permeabel

Attachment: signature.asc
Description: OpenPGP digital signature




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang