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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form


Chronologisch Thread 
  • From: Melano Gärtner <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form
  • Date: Fri, 17 Oct 2014 14:09:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 17.10.2014 um 12:02 schrieb zora:
Hallo Kollegen,

ich habe folgende Frage:

Muss der Beschluss einer Ordnungsmaßnahme per Post/Brief/notariell beglaubigt zugestellt werden?
Der Antragsteller beruft sich hierbei auf § 126 BGB. Die Bundessatzung (§6, (1), S. 3) sagt dazu aus:

"Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen. "

Danke für eure Mühe,

Gruss Angelika



Grüße,

genau deswegen wurde die Bundessatzung im Wortlaut auf "Schriftform" mal abgeändert.
In der Tat muss der Beschluss zu einer Ordnungsmaßnahme dem betroffenen Piraten, vom Aussteller oder im Auftrag handelnden Person, unterzeichnet, per Post, Bote, persönlich oder wenn eine Faxnummer vorhanden ist auch das (ja ich weiß, Fax ist weiterhin so eine Grauzone), überbracht werden.
Bei uns wird es so gehandhabt, ohne die Zustellung des Schreibens entfaltet die Ordnungsmaßnahme keine Rechtskraft.

Gruß
Melano




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