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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form


Chronologisch Thread 
  • From: zora <angelika.saidi@piraten-lsa.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Schriftliche Form
  • Date: Fri, 17 Oct 2014 15:02:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo Christian,
auch dir vielen Dank.

Am 17.10.2014 14:44, schrieb Christian Reidel:
Ahoi beisammen,

In der Tat muss der Beschluss zu einer Ordnungsmaßnahme dem
betroffenen Piraten, vom Aussteller oder im Auftrag handelnden
Person, unterzeichnet, per Post, Bote, persönlich oder wenn eine
Faxnummer vorhanden ist auch das (ja ich weiß, Fax ist weiterhin so
eine Grauzone), überbracht werden.

 Die Kommentierung in Palandt zu § 127 Abs 2 BGB lautet:

"§ 127 gilt auch für das in einer Vereinssatzung für Willenserklärungen
vorgesehene Formerfordernis."

Insoweit ist das Grau in der Problemzone eher hell.

Genau das gilt es zu klären: ein vorgesehenes Formerfordernis.

Mensch könnte genauso davon ausgehen, dass - auch - dieses Schriftstück (OM) "ausreichend" formgerecht ist,
wenn - wie bei uns/innerhalb PP - sonst (fast) alles in elektronischer Form (Beschlüsse Vorstände, Urteile Schiedsgerichte, ...) gehandhabt wird und rechtlich anerkannt ist.


Sinnvoll wäre aber trotzdem, das in der SGO klarzustellen, um immer
wiederkehrende Diskussionen zu vermeiden. Ich habs Mal auf meine Liste
geschrieben.
Gute Idee, vielen Dank.

Gruss Angelika

VG
Bim

 Am 17.10.2014 14:34, schrieb zora:
Am 17.10.2014 14:18, schrieb Melano Gärtner:
Am 17.10.2014 um 14:12 schrieb zora:
Am 17.10.2014 14:09, schrieb Melano Gärtner:
Am 17.10.2014 um 12:02 schrieb zora:
Hallo Kollegen,

ich habe folgende Frage:

Muss der Beschluss einer Ordnungsmaßnahme per Post/Brief/notariell
beglaubigt zugestellt werden?
Der Antragsteller beruft sich hierbei auf § 126 BGB
<http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html>. Die Bundessatzung (§6,
(1), S. 3)
<https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen>
sagt dazu aus:

"Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von
Gründen zu überstellen. "

Danke für eure Mühe,

Gruss Angelika


Grüße,

genau deswegen wurde die Bundessatzung im Wortlaut auf "Schriftform"
mal abgeändert.
In der Tat muss der Beschluss zu einer Ordnungsmaßnahme dem
betroffenen Piraten, vom Aussteller oder im Auftrag handelnden
Person, unterzeichnet, per Post, Bote, persönlich oder wenn eine
Faxnummer vorhanden ist auch das (ja ich weiß, Fax ist weiterhin so
eine Grauzone), überbracht werden.
Bei uns wird es so gehandhabt, ohne die Zustellung des Schreibens
entfaltet die Ordnungsmaßnahme keine Rechtskraft.

Gruß
Melano


Hallo Melano,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruss Angelika

 


Gerne,

aber denke dran, ich bin nur ein Richter von nur einem SG :)
Andere könnte da eine abweichende Meinung zu haben.

Gruß
Melano


Ja, sicher. :-)











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