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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG

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Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG


Chronologisch Thread 

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Da der Text des Urteils von Andreas Romeyke in der Sachsen-Liste
gepostet wurde, erlaube ich mir hier den Text zu ziteren:

Zitat:
____
Liebe Piraten Sachsen,

In den letzten Tagen gab es einige Verwirrungen bezüglich des Urteils
des Schiedsgerichtes im og. Fall. Das Urteil in der korrigierten
Fassung datiert auf dem 1.5.2011 21:44 Uhr.

Für den Landesvorstand und auch den Landesverband ergeben sich damit ff.
unmittelbare Konsequenzen:

1. Der Landesvorstand besteht seit dem 1.5.2011¹ aus den ff. drei
Mitgliedern:
a) Schatzmeister Thomas Krohn
b) Generalsekretär Torsten Fehre
c) Vorsitzenden Andreas Romeyke
Wir bedanken uns für die konstruktive Mitarbeit der ehemaligen
Beisitzer Tilo Schneider und Stefan Hofmann.

2. Der Landesvorstand ist noch stärker als vorher auf tatkräftige
Mithilfe jedes einzelnen Piraten angewiesen. Insbesondere die
professionelle Betreuung der Landesgeschäftsstelle muß durch Mitglieder
des KV Dresden sichergestellt werden.

3. Das Landesschiedsgericht besteht seit dem 1.5.2011 aus Bettina
Müller, Christian Dahley, Toni Dinges und Daniel Wünsch. Ob es in der
Form noch handlungsfähig ist, müsste von den genannten Richtern
festgestellt werden.

4. Aus dem Urteil ergibt sich, daß alle bisherigen getroffenen
Entscheidungen des Landesvorstandes ihre volle Gültigkeit behalten.

5. Das Bundesschiedsgericht stellt fest, daß der Antrag zur Einberufung
der Satzungskommission gültig ist. Der Landesvorstand hat die
Kreisverbände bereits im Oktober 2010 aufgerufen Delegierte für die
Satzungsänderungskommission zu benennen.

6. Dem Landesverband wurde ins Stammbuch geschrieben, eine bessere
Protokollierung der Landesparteitage vorzunehmen. Der Landesvorstand
nimmt für den kommenden Landesparteitag Bewerbungen gerne entgegen.

7. Das Bundesschiedsgericht hat auch die chaotische Wahl kritisiert.
Der Landesvorstand wird darauf hinwirken, daß der nächste
Landesparteitag geordnet verläuft.

Eine tiefergehende Analyse des Urteils seitens des Landesvorstandes
wird in den nächsten Tagen stattfinden.

Ergänzend siehe auch Protokolle Vorstand
http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Vorstand/Protokolle/2010-10-11#TOP_3:_Satzungs.C3.A4nderungskommission

http://wiki.piratenpartei.de/SN:%C3%84mter/Vorstand/Protokolle/2010-11-29#Die_Klage_gegen_den_letzten_LPT

Im folgenden der volle Wortlaut des Urteils:

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Schiedsspruch BSG 2010-10-11
In seiner Sitzung vom 30.11.2010 hat das Bundesschiedsgericht der
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) vertreten durch die Richter Hartmut
Semken, Harald Kibbat, Cédric Menge, Sebastian Mohr und Joachim Bokor
beschlossen:

1. Es wird festgestellt, dass die Wahl eines 'stellvertretenden
Kassenprüfers' auf dem Landesparteitag Sachsen vom 0202. 10. 2010
nichtig ist. 2. Es wird festgestellt, dass die Einberufung der
Satzungskommission wie im Protokoll angegeben zulässig war.

I.
Der Beklagte hat am 02. 10.2010 einen Landesparteitag abgehalten, in
dessen Verlauf Mängel in der Durchführung, im Protokoll und in der
Wahlordnung festzustellen sind. Der Kläger erhob mit E-Mail vom
26.10.2010 Klage gegen den Landesparteitag der PIRATEN Sachsen und
beantragt: 1. Den Beschluss "Spezifizierung 2/3-Mehrheit" (im Protokoll
TOP 2, Anstrich 21), für nichtig zu erklären und klarzustellen, das bei
zukünftigen Versammlungen ohne vorherige Regelungen in der Satzung die
Vorgaben aus dem Urteil II ZR 164/81 des BGH zu beachten sind. 2. Den
Beschluss "Einberufung Satzungsänderungskommission" (im Protokoll TOP
6, letzter Anstrich) für nichtig zu erklären, hilfsweise festzustellen,
das der Beschluss nur aus dem Punkt 1. des Antrags Z10 besteht. 3. Die
Wahl von Tilo Schneider und Stefan Hofmann zu Beisitzern (im Protokoll
TOP 13, Unterpunkt "Wahl der Beisitzer") im Vorstand für nichtig zu
erklären und zu bestimmen, dass die Wahl zur Besetzung spätestens auf
dem nächsten regulären Landesparteitag zu wiederholen ist, sowie
festzuhalten, das bereits unter Mitwirkung von Tilo Schneider und
Stefan Hofmann getroffene Beschlüsse des Landesvorstands ihre
Gültigkeit behalten, soweit sie nicht vom Urteilsspruch (etwa im Punkt
2.) direkt betroffen sind. 4. Die Wahl von Kay-Uwe Fleischer, Bettina
Müller und Andre Stüwe zu Richtern und von Marcel Ritschel zum
Ersatzrichter des LSG (im Protokoll TOP 15) für nichtig zu erklären und
zu bestimmen, dass die Wahlen zum LSG spätestens auf dem nächsten
regulären Landesparteitag zu wiederholen sind, sowie festzustellen, das
bis zu dieser Neuwahl gemäß § 2 (2) IV. der
Bundesschiedsgerichtsordnung das bisherige LSG weiter im Amt ist. 5.
Die Wahl von Peter J. Müller zum "stellvertretenden Kassenprüfer" (im
Protokoll TOP 14) für nichtig zu erklären. 6. Im Falle der
Verfahrenseröffnung bzgl. 2., 3. und 4. eine entsprechende
"Einstweilige Verfügung" zu erlassen, die a) das bisherige
Landesschiedsgericht in der Zusammensetzung Kay-Uwe Fleischer,
Bettina Müller, Christian Dahley, Toni Dinges sowie Daniel Wünsch, der
als Ersatzrichter für den in den Vorstand gewählten Torsten
Fehre nachrückt, bis zu einer Neuwahl des LSG im Amt bestätigt
(vgl. § 2 (2) IV BSGO) b) es dem Vorstand bis zur Urteilsfindung
untersagt, Entscheidungen unter Mitwirkung (Abstimmung) der
Piraten Tilo Schneider/Stefan Hofmann zu treffen, bzw.
anzuweisen, das diese sich bis zur Klärung bei jeglichen Abstimmungen
zu Entscheidungen zu enthalten haben. c) dem Vorstand
bis zur Urteilsfindung untersagt, eine
"Satzungsänderungskommission" nach dem Wortlaut des Antrags
Z10, speziell dessen Punkten 2. und 5. einzuberufen.

Der Beklagte bestätigte die Sachverhaltsdarstellung zu den Anträgen 1,
3, 4, 5 und 6 a/b.

II.
Der Klage war teilweise stattzugeben; sie ist zulässig, jedoch nicht im
beantragten Umfang begründet. Die Klage wurde fristgemäß und
formgerecht erhoben. Aufgrund gleichlautender Sachverhaltsdarstellungen
von Antragssteller und Antragsgegner wird den Klagepunkten 1-sowie den
Anträgen 3-6 a/b stattgegeben. Dem Der Antrag 2 sowie der Antrag 6 c)
wird abgewiesen. Die Einberufung einer Satzungskommission wie im
Protokoll angegeben ist zulässig.


Das BSG verweist auf Verlauf aus dem Protokoll1:
GO-Antrag auf getrennte Abstimmung, d.h. Antrag teilen => ohne
Gegenrede angenommen Abstimmung zu Antrag Z10: 8 pro, eindeutige
Mehrheit dagegen -> abgelehnt Zusatzantrag auf Spalten des Antrags:
Einberufung der Satzungskommission - 24 pro, 17 contra -> angenommen
Diskussion über SÄAs: Mehrheit für Beibehaltung der Behandlung von
SÄAs

Das Recht des Piraten Peukert wird auch durch eine
Satzungsänderungskommission nicht eingeschränkt, s. §4 Abs 1 der
Bundessatzung.


Das Gericht stellt weiterhin Mängel in der Durchführung des Parteitages
fest, so sind die Protokolle und Aufzeichnungen vielerorts
unzulänglich, teilweise sogar irreführend. Der Vorstand Sachsen wird
gemahnt, die Wahlordnung zu ändern (und sich dann auch daran zu
halten). Ebenso wird gemahnt, sicher zu stellen, dass die
protokollarischen Mängel nicht wieder auftreten können, von
Abstimmungen sind genaue Protokolle zu erstellen. Der Vorstand Sachsen
wird beauftragt, die Parteitage sorgfältiger vorzubereiten.



Für das Bundesschiedsgericht

Harald Kibbat

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Mit freundlichen Grüßen

Andreas Romeyke

¹ Datum der korrigierten Fassung des Urteils. Je nach Auslegung wäre
auch Termin der Veröffentlichung durch das BSG, Termin der erstmaligen
und fehlerhaften Zustellung möglich. Die Korrektur seitens des
Schiedsgerichtes würde ich daher als Willenserklärung desselben
betrachten, dem Urteil zur Wirksamkeit zu verhelfen. :)
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