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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Gerstel <markus.gerstel@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG
  • Date: Thu, 05 May 2011 03:44:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern

Hallo miteinander,

On 05.05.2011 00:19, Privacy wrote:
Hallo,

das BSG hat angeblich (übermittelt via Mail durch den einen Vertreter
des Landesvorstandes) ein LSG völlig neu bestimmt - d.h. hat einen
Beschuss - gefasst im November - im Mai an den LaVo bekanntgeben - und
dabei festgestellt, dass die LSG Wahl nichtig ist und das alte SG ab
1.5. wieder im Amt sein soll.

Dieser Beschluss wurde aber weder veröffentlicht, noch dem betroffenen
LSG zugestellt!

Die erste Frage die ich habe: Wurde der Beschluss dem Landesvorstand zugestellt? Oder wurde er lediglich geleakt?

Interessanterweise liegt mir eine Fassung vor, die ich wegen diverser formeller Fehler schonmal gar nicht ernst nehmen würde.

Dann würde ich mir die Frage stellen ob an dem Urteil ein Richter mitgewirkt hat, der seit dem 12.04. gar kein Richter des BSG mehr ist. Ein erst gestern per Eilkompetenz bestätigter Sachverhalt.

Unabhängig davon muss man sich die Frage gefallen lassen ob wirklich beide Seiten in dem Verfahren gleichlautende Anträge gestellt haben, sprich der Landesvorstand die Absetzung des LSG selbst beantragt hat.

Ist dies der Fall, so wird sich das LSG wohl aus praktischen Erwägungsgründen als abgesetzt betrachten müssen. Ein dadurch eventuell entstehender Schaden ist dem Landesvorstand anzulasten, da er in den vergangenen 6 Monaten genug Gelegenheit gehabt hätte einen Landesparteitag einzuberufen und das LSG neu zu besetzen und das gesamte BSG-Urteil vorwegzunehmen. (Allerdings kann denke ich jedes Mitglied des LSG, sowie jeder der ein Verfahren vor dem LSG am laufen hat den im Folgenden beschriebenen Weg beschreiten, da persönliche Betroffenheit vorliegt, die nicht mehr innerparteilich lösbar ist.)

Ist dies nicht der Fall, so ist dem Landesvorstand je nach Sachverhalt *dringend* anzuraten sein beiseitegelegtes Budget für Rechtsstreits anzufassen, und für ein Wahlfeststellungsverfahren vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Als Grundlage hierfür kann beispielsweise das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30-10-1987 dienen: (AZ 13 U 1111/87, siehe auch NJW 1988, 3159)

Aus den Leitsätzen:
1. Die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit von Wahlen eines Ortsverbandes einer politischen Partei ist eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit i. S. von § 13 GVG.
2. Das Mitglied des Ortsverbandes ist zur Geltendmachung der Ungültigkeit von Wahlen eines Ortsverbandes aktivlegitimiert.
3. Passivlegitimiert für die Feststellungsklage gemäß Leitsatz 1 und 2 ist der Kreisverband der politischen Partei.
(..)
6. Wahlanfechtungsverfahren sind im parteiinternen Instanzenzug mit größtmöglicher Beschleunigung zu entscheiden.
7. Das ordentliche Gericht kann in einem Wahlfeststellungsverfahren gemäß Leitsatz 1 und 2 die tatsächlichen Voraussetzungen für die Ungültigkeit einer Wahl voll nachprüfen.


Zu prüfen ist die
- Zuständigkeit des BSG (Wahlanfechtungen gehen in erster Instanz ans
LSG, auch wenn die Wahl des LSG angefochten wird - Vorgeschichte mir
unbekannt)
- Gültigkeit des Urteils (-) wegen Mitwirkung von Nicht-Richtern
- Wahlfeststellung an sich (Sachverhalt mir unbekannt)
- Zulässigkeit ein altes Schiedsgericht wiedereinzusetzen (-)

Gleichzeitig bearbeitet das LSG gerade Verfahren, die uU für den Ablauf
des BPT wesentlich sind - d.h. bei Verfahrensfehlern können Wahlen auf
dem BPT in Heidenheim fraglich sein.

- Möglichkeit einer einstweiligen Regelung, wegen absichtlicher
Verfahrensverzögerung durch das BSG mit Verkündung des Urteils kurz
vor dem BPT um so direkten Einfluss auf Verfahren bzgl der
Kandidatur von Personen zum Bundesparteitag zu nehmen. (str.!)

Im übrigen mischt sich das BSG auch ungefragt in organisatorische
Abläufe in einem Landesverband ein (es verpflichtet einen Kreisverband
zu Aufgaben in der Landesgeschäftsstelle ...)

Im gleichen Urteil? Oder reden wir hier über mehrere Angelegenheiten?

Offenkundig versucht hier das BSG statt zu schlichten selbständig
Politik zu betreiben.

Ich selbst verstehe mich als Richter in der Aufgabe, die
Handlungsfähigkeit der Partei zu erhalten - unter Beachtung
demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien, dabei aber bzgl.
politischer Standpunkte neutral zu sein (als Richter)

Beste Grüße,
-Markus

--
Was nützt das Große Ganze, wenn man im Kleinen seinen eigenen Prinzipien untreu wird? -- @cyberbratsche




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