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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Kooperation BSG / LSG


Chronologisch Thread 

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Am 05.05.2011 03:44:21 schrieb Markus Gerstel (evtl. zitierend!):

schrieb Markus Gerstel:
> Hallo miteinander,
>
> On 05.05.2011 00:19, Privacy wrote:
>> Hallo,
>>
>> das BSG hat angeblich (übermittelt via Mail durch den einen Vertreter
>> des Landesvorstandes) ein LSG völlig neu bestimmt - d.h. hat einen
>> Beschuss - gefasst im November - im Mai an den LaVo bekanntgeben - und
>> dabei festgestellt, dass die LSG Wahl nichtig ist und das alte SG ab
>> 1.5. wieder im Amt sein soll.
>>
>> Dieser Beschluss wurde aber weder veröffentlicht, noch dem betroffenen
>> LSG zugestellt!
>
> Die erste Frage die ich habe: Wurde der Beschluss dem Landesvorstand
> zugestellt? Oder wurde er lediglich geleakt?

Er wurde vom LaVoVo kommentiert an das LSG sowie in die Mailingliste
gepostet - ob diese Mitteilung auf einer "rechtserheblichen" Zustellung
beruht kann ich nicht prüfen.

>
> Interessanterweise liegt mir eine Fassung vor, die ich wegen diverser
> formeller Fehler schonmal gar nicht ernst nehmen würde.
>
> Dann würde ich mir die Frage stellen ob an dem Urteil ein Richter
> mitgewirkt hat, der seit dem 12.04. gar kein Richter des BSG mehr ist.
> Ein erst gestern per Eilkompetenz bestätigter Sachverhalt.
>
> Unabhängig davon muss man sich die Frage gefallen lassen ob wirklich
> beide Seiten in dem Verfahren gleichlautende Anträge gestellt haben,
> sprich der Landesvorstand die Absetzung des LSG selbst beantragt hat.

Ich hatte (vorsichtig) beim Gericht angefragt, ob es mir - als
Teilnehmer / Betroffene möglich wäre als Zeuge gehört zu werden - ohne
mich inhaltlich einzulassen. Daraufhin wurde mit mitgeteilt, dass allein
diese Anfrage u.U. als unzulässige Einflussnahme gewertet würde (seitens
des damals Vorsitzenden Richters des BSG!). Ich habe den LaVoVo - der
von einem jetztbteils abgesetzten Vorstand als Verteter der Beklagten
benannt wurde, gebeten den Mitgliedern - die ja in diesem Fall
Betroffene sind "unsere" Stellungnahme bekanntzu

>
> Ist dies der Fall, so wird sich das LSG wohl aus praktischen
> Erwägungsgründen als abgesetzt betrachten müssen. Ein dadurch eventuell
> entstehender Schaden ist dem Landesvorstand anzulasten, da er in den
> vergangenen 6 Monaten genug Gelegenheit gehabt hätte einen
> Landesparteitag einzuberufen und das LSG neu zu besetzen und das gesamte
> BSG-Urteil vorwegzunehmen. (Allerdings kann denke ich jedes Mitglied des
> LSG, sowie jeder der ein Verfahren vor dem LSG am laufen hat den im
> Folgenden beschriebenen Weg beschreiten, da persönliche Betroffenheit
> vorliegt, die nicht mehr innerparteilich lösbar ist.)
>
> Ist dies nicht der Fall, so ist dem Landesvorstand je nach Sachverhalt
> *dringend* anzuraten sein beiseitegelegtes Budget für Rechtsstreits
> anzufassen, und für ein Wahlfeststellungsverfahren vor ein ordentliches
> Gericht zu ziehen. Als Grundlage hierfür kann beispielsweise das Urteil
> des Kammergerichts Berlin vom 30-10-1987 dienen: (AZ 13 U 1111/87, siehe
> auch NJW 1988, 3159)
>
> Aus den Leitsätzen:
> 1. Die Klage auf Feststellung der Ungültigkeit von Wahlen eines
> Ortsverbandes einer politischen Partei ist eine bürgerliche
> Rechtsstreitigkeit i. S. von § 13 GVG.
> 2. Das Mitglied des Ortsverbandes ist zur Geltendmachung der
> Ungültigkeit von Wahlen eines Ortsverbandes aktivlegitimiert.
> 3. Passivlegitimiert für die Feststellungsklage gemäß Leitsatz 1 und 2
> ist der Kreisverband der politischen Partei.
> (..)
> 6. Wahlanfechtungsverfahren sind im parteiinternen Instanzenzug mit
> größtmöglicher Beschleunigung zu entscheiden.
> 7. Das ordentliche Gericht kann in einem Wahlfeststellungsverfahren
> gemäß Leitsatz 1 und 2 die tatsächlichen Voraussetzungen für die
> Ungültigkeit einer Wahl voll nachprüfen.
>
>
> Zu prüfen ist die
> - Zuständigkeit des BSG (Wahlanfechtungen gehen in erster Instanz ans
> LSG, auch wenn die Wahl des LSG angefochten wird - Vorgeschichte mir
> unbekannt)

Wir haben uns wegen der Anfechtung der eigenen Wahl als befangen erklärt.

> - Gültigkeit des Urteils (-) wegen Mitwirkung von Nicht-Richtern
> - Wahlfeststellung an sich (Sachverhalt mir unbekannt)
> - Zulässigkeit ein altes Schiedsgericht wiedereinzusetzen (-)
>
>> Gleichzeitig bearbeitet das LSG gerade Verfahren, die uU für den Ablauf
>> des BPT wesentlich sind - d.h. bei Verfahrensfehlern können Wahlen auf
>> dem BPT in Heidenheim fraglich sein.
>
> - Möglichkeit einer einstweiligen Regelung, wegen absichtlicher
> Verfahrensverzögerung durch das BSG mit Verkündung des Urteils kurz
> vor dem BPT um so direkten Einfluss auf Verfahren bzgl der
> Kandidatur von Personen zum Bundesparteitag zu nehmen. (str.!)
>
>> Im übrigen mischt sich das BSG auch ungefragt in organisatorische
>> Abläufe in einem Landesverband ein (es verpflichtet einen Kreisverband
>> zu Aufgaben in der Landesgeschäftsstelle ...)
>
> Im gleichen Urteil? Oder reden wir hier über mehrere Angelegenheiten?
JA !


>> Offenkundig versucht hier das BSG statt zu schlichten selbständig
>> Politik zu betreiben.
>>
>> Ich selbst verstehe mich als Richter in der Aufgabe, die
>> Handlungsfähigkeit der Partei zu erhalten - unter Beachtung
>> demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien, dabei aber bzgl.
>> politischer Standpunkte neutral zu sein (als Richter)
>
> Beste Grüße,
> -Markus
Gruß

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