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ostwestfalen-lippe - Re: [OWL] [Minden] OWL Schiedsgericht

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

Re: [OWL] [Minden] OWL Schiedsgericht


Chronologisch Thread 
  • From: Alexander Bossert <b1gmag AT web.de>
  • To: ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [OWL] [Minden] OWL Schiedsgericht
  • Date: Thu, 31 May 2012 17:54:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Moin,

zuerst ein paar Informationen:

*Parteiengesetz §14 Abs. 1* http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf
Für mehrere Gebietsverbände der Kreisstufe können gemeinsame Schiedsgerichte gebildet werden.

Jedoch steht in unserer *Bundessatzung Abschnitt C §3* http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_3_-_Einrichtung
Abs. 1: Auf der Bundes- und Landesebene werden Gerichte eingerichtet.
Abs. 2: Nach Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlung können auch auf niederer Gliederungsebene Gerichte eingerichtet werden.

also lt. Parteiengesetz ist es erlaubt, das mehrere Kreisverbände ein gemeinsames Schiedsgericht bilden, jedoch wird das nicht in der Bundessatzung erwähnt.
Die Frage wäre also, ob wir es in der Form trotzdem dürfen, da es lt. der Bundessatzung nicht erlaubt ist.
Die andere Variante wäre, das ein Bezirksverband OWL gegründet wird um auf OWL ebene ein Schiedsgericht zu bilden.
Aber ob sich dafür ein Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und vor allem ein Kassenwart findet?


Für Parteiausschlüsse ist sowieso das Schiedsgericht des LV zuständig; *Bundessatzung Abschnitt C §7 Abs. 4* http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_7_-_Zust.C3.A4ndigkeit
Über den Parteiausschluss entscheidet das Landesschiedsgericht.


Gruß
Alex


Am 31.05.2012 17:13, schrieb Hans Immanuel Herbers:
Ahoi,


Am 31.05.2012 16:50, schrieb Waldemar Jäger:
Ahoi,

Ich halte die Überlegung für wichtig. Es zeigt sich, dass diese Entscheidung langsam fällig ist. Es muss ein Schiedsgericht nach OWL.

Ich bitte nur zu beachten, dass gemäß § 7 der Satzung eine Untergliederung gegeben sein muss und diese in diesem Fall wohl den gesamten Gebiet der Bezirksregierung Detmold (Stadt Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke und Kreis Paderborn) gelten muss!

Meine Idee ist dass bestehende Untergliederungen (die Kreisverbände) das gemeinsam als ihr Kreisschiedsgericht einrichten.


Gruß


Hans Immanuel





Waldemar

Am 31. Mai 2012 15:51 schrieb Hans Immanuel Herbers <regional.pirat AT ergo-sumus.de <mailto:regional.pirat AT ergo-sumus.de>>:

Ahoi,


ich möchte mal eine Überlegung zur Diskussion stellen:


Nach der Bundessatzung können untergeordnete Gliederungen
Schiedsgerichte einrichten, für die dann die
Schiedsgerichtsordnung des Bundes gilt. Für unseren Bereich gibt
es das Landes- und das Bundesschiedsgericht. Nun dauert es in
unserer Partei oft sehr lange, bis es tatsächlich zu Verfahren
kommt - das gilt auch für die ausdrücklich vorgesehene
Schlichtung vor einer Verfahrenseröffnung. Fälle wie in Bielefeld
(Robin F.) und in Minden zeigen, dass unsere Region keineswegs
frei von solchen Problemen ist.

Nun sind unsere Gruppen zu klein, um sinnvoll
Kreisschiedsgerichte einzurichten. Innerhalb eines Kreises ist
fast jeder in so einem Fall schon befangen. Darum: Wir wäre es,
wenn die Kreisverbände in OWL ein gemeinsames Schiedsgericht
einrichteten? Das wäre dann zuständig für die existierenden
Kreisverbände und neue Kreisverbände könnten sich dem
anschließen. Der Aufwand würde auf alle Kreise verteilt, die
Mitglieder auf einer gemeinsamen MV gewählt. Nach Bundessatzung
können nur Gebietsverbände Schiedsgerichte einrichten. Ein
solches OWL Schiedsgericht könnte also nur zuständig sein wo es
auch einen KV gibt - aktuell also Minden, Bielefeld und
Gütersloh; demnächst eventuell auch Lippe.

Was wir erreichen könnten wäre ein schnellerer Einstieg in die
Schlichtung und eine zügige Verfahrenseröffnung. In politischen
brisanten Fällen macht es schon was aus, ob man über zig Monate
sagen muss das Verfahren ist noch nicht eröffnet - man sehe nur
die Pressereaktionen auf Robin F. oder in Minden.


Halt eine Überlegung.....


Viele Grüße



Hans Immanuel



P.S.: Ich poste das in Kopie auf die Kreislisten - schlage aber
vor es auf der OWL-Liste zu diskutieren.

--
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