Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

oberhausen - Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Hurnik <Ralf.Hurnik AT Arcor.de>
  • To: corax <corax AT piratenpartei-nrw.de>, "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen
  • Date: Wed, 23 Oct 2013 18:58:49 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Hi @All,

diese Diskussion gab es schon mal, ich glaube in Niedersachsen.

Aufstellungsversammlungen haben andere Ladungs- und
Akkreditierungskriterien als eine normale KMV. Meines Wissens hat
@Nutellaberliner recht, aber Carsten sollte das ganz genau wissen.

Gruß Ralf



Am 23.10.2013 17:10, schrieb corax:
> Ahoi Stefan,
>
>
>
>> Bundessatzung §4(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn
>> der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten
>> Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen
>> Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf
>> Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle
>> Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.
>
>> Und es sind 60 Piraten im Kreis die mitwählen dürfen. Sofern die
>> Aufstellungsversammlung Januar - März 2014 stattfindet sind die Beiträge
>> für 2013 ausreichend für die Stimmberechtigung.
>
>
> Ich hab mal rumgefragt, §16 KWahlG sagt Grundsätzliches über die
> Stimmberechtigung aus und verweist ansonsten auf die Satzungen.
> Die NRW-Satzung verweist auf die Gesetze und die Bundessatzung,
> die Bundessatzung verweist auf die Gesetze und die anderen Satzungen.
>
> der @Nutellaberliner (Jurist) ist der Meinung, dass für die
> Stimmberechtigung auf einer AV lediglich die Mitgliedschaft
> (unabhängig vom Bezahlstatus) maßgeblich ist.
> Ist sich da aber auch nicht 100% sicher.
>
> Dialog hier:
>
> https://twitter.com/nutellaberliner/status/393023564452220928
>
>
> Ist natürlich bis jetzt nur eine Meinung.
>
>
> Ich würde empfehlen alle Mitglieder einzuladen
> und ihnen auf der AV Stimmrecht zu geben.
> Solange keine fundierte gegenteilige Aussage kommt.
>
>
> Olli
>
>
>





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang