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oberhausen - Re: [Oberhausen] stimmberechtigte Piratinnen

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] stimmberechtigte Piratinnen


Chronologisch Thread 
  • From: corax <corax AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: oberhausen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Oberhausen] stimmberechtigte Piratinnen
  • Date: Wed, 23 Oct 2013 17:57:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Goxy,

unten jetzt die mail.


>> Am 23.10.2013 17:38, schrieb corax:
>>> https://twitter.com/antigrav18/status/393038090639400960

>> Und das heisst?
>> Mitglied sein reicht? So verstehe ich das jedenfalls. Stimmberechtigung
>> liegt auch ohne gezahlten, egal ob aktuell oder vergangenem, vor.


> Ja. Bei der KMV so wie du es sagtest.


> Aber bei der AV ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Ab 16 Jahre,
> EU-Bürger und wohnhaft in Oberhausen.

> Ich bekomme dazu noch gleich eine weitergeleitete Mail,
> vom Bundesgensek Sven @hilope Schomacker.

Hi Corax,

anbei die Mails von mir an Sven und die Antwort.

Sowohl unser Wahlleiter als auch das LSG haben das nochmal bestätigt.

Achtet aber drauf: Jemanden von der Wahl auszuschliessen kann die
ganze Wahl ungültig machen!!!

Also wenn z.B. ein PAV läuft, dürfen die Leute wählen!!!

Akkreditierung: Personalausweis zeigen lassen und dann im
Verwaltungsportal sehen, ob die/derjenige als Mitglied aufgeführt ist.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.

Lieben Gruss - Bernd aka antigrav18



----- Weitergeleitete Nachricht von Sven Schomacker
<sven.schomacker AT bremen.piratenpartei.de> -----
Datum: Sat, 12 Oct 2013 11:03:24 +0200
Von: Sven Schomacker <sven.schomacker AT bremen.piratenpartei.de>
Betreff: Re: Frage zum Stimmrecht
An: antigrav18, klaus.peukert AT piratenpartei.de

Bei einer Aufstellungsversammlung greift nur die Mitgliedschaft wenn
nichts anderes in eurem Landeswahlrecht steht (was auch ungewöhnlich wäre).

Also Bezahlstatus ist hier irrelevant. Mitgliedschaft ausreichend.

Gruß
Sven


Am 12.10.2013 10:43, schrieb antigrav18:
> Hallo Sven, hallo Klaus,
>
> kann mir einer von Euch bitte weiterhelfen.
>
> Wir haben heute Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl und sind uns
> uneinig, ob dabei §4, Absatz 4 der Bundessatzung gilt, also dass nur die
> Mitglieder wählen dürfen, die bezahlt haben.
>
> Bezahlt haben ja (fast) alle, nur unsere Mitgliedsbetreuung im LaVo
> hinkt hinterher, insofern stehen in unserem Verwaltungsportal uralte
> Klamotten drin.
>
> Also: Wer darf wählen?
>
>
> Gruss aus Köln - Bernd aka antigrav18


--

Sven Schomacker

----- Ende der weitergeleiteten Nachricht -----







--
Mit freundlichen Grüßen
corax
follow: https://twitter.com/coraxaroc

Warum ich 'Die Tafeln' zum Kotzen finde:
aktuell: 'Die Würde des Menschen ist unauffindbar'
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38915/1.html

vorher:
http://www.heise.de/tp/artikel/20/20576/1.html
und
http://www.heise.de/tp/artikel/30/30562/1.html

Cui bono? http://www.tafel.de/foerderer/spender-sponsoren.html





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