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oberhausen - Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen


Chronologisch Thread 
  • From: corax <corax AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen
  • Date: Wed, 23 Oct 2013 17:38:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Goxy,



> Am 23.10.2013 17:10, schrieb corax:
>> Ahoi Stefan,
>>
>>
>>
>>> Bundessatzung §4(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn
>>> der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten
>>> Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen
>>> Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf
>>> Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle
>>> Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.
>>
>>> Und es sind 60 Piraten im Kreis die mitwählen dürfen. Sofern die
>>> Aufstellungsversammlung Januar - März 2014 stattfindet sind die Beiträge
>>> für 2013 ausreichend für die Stimmberechtigung.
>>
>>
>> Ich hab mal rumgefragt, §16 KWahlG sagt Grundsätzliches über die
>> Stimmberechtigung aus und verweist ansonsten auf die Satzungen.
>> Die NRW-Satzung verweist auf die Gesetze und die Bundessatzung,
>> die Bundessatzung verweist auf die Gesetze und die anderen Satzungen.
>>
>> der @Nutellaberliner (Jurist) ist der Meinung, dass für die
>> Stimmberechtigung auf einer AV lediglich die Mitgliedschaft
>> (unabhängig vom Bezahlstatus) maßgeblich ist.
>> Ist sich da aber auch nicht 100% sicher.
>>
>> Dialog hier:
>>
>> https://twitter.com/nutellaberliner/status/393023564452220928
>>
>>
>> Ist natürlich bis jetzt nur eine Meinung.
>>
>>
>> Ich würde empfehlen alle Mitglieder einzuladen
>> und ihnen auf der AV Stimmrecht zu geben.
>> Solange keine fundierte gegenteilige Aussage kommt.
>>
>>
>> Olli
>>
>>
>>

> Mein Kenntnisstand:
> Grundsätzlich ist erst mal nur der Stimmberechtigt der mir als solches
> vom Verwaltungsportal angezeigt wird.

> Nach Satzung tritt Zahlungsverzug am 1.1. ein. Am 1.1. ist keiner
> Stimmberechtigt der seinem Beitrag und selbstverständlich auch die davor
> nicht vollständig entrichtet hat. Die drei Monatsregel wurde aus der
> Bundessatzung entfernt.

> Was ich tun werde:
> Ich werde, wenn ich es denn machen sollte, nach Verwaltungsportal und
> der dort angegebenen Stimmberechtigung akkreditieren sofern ich keine
> anderen gesichtern Infos bekomme.



https://twitter.com/antigrav18/status/393038090639400960


--
Mit freundlichen Grüßen
corax
follow: https://twitter.com/coraxaroc

Warum ich 'Die Tafeln' zum Kotzen finde:
aktuell: 'Die Würde des Menschen ist unauffindbar'
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38915/1.html

vorher:
http://www.heise.de/tp/artikel/20/20576/1.html
und
http://www.heise.de/tp/artikel/30/30562/1.html

Cui bono? http://www.tafel.de/foerderer/spender-sponsoren.html





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