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oberhausen - Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen


Chronologisch Thread 
  • From: Goxy <goxy AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen
  • Date: Wed, 23 Oct 2013 17:32:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Am 23.10.2013 17:10, schrieb corax:
> Ahoi Stefan,
>
>
>
>> Bundessatzung §4(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn
>> der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten
>> Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen
>> Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf
>> Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle
>> Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.
>
>> Und es sind 60 Piraten im Kreis die mitwählen dürfen. Sofern die
>> Aufstellungsversammlung Januar - März 2014 stattfindet sind die Beiträge
>> für 2013 ausreichend für die Stimmberechtigung.
>
>
> Ich hab mal rumgefragt, §16 KWahlG sagt Grundsätzliches über die
> Stimmberechtigung aus und verweist ansonsten auf die Satzungen.
> Die NRW-Satzung verweist auf die Gesetze und die Bundessatzung,
> die Bundessatzung verweist auf die Gesetze und die anderen Satzungen.
>
> der @Nutellaberliner (Jurist) ist der Meinung, dass für die
> Stimmberechtigung auf einer AV lediglich die Mitgliedschaft
> (unabhängig vom Bezahlstatus) maßgeblich ist.
> Ist sich da aber auch nicht 100% sicher.
>
> Dialog hier:
>
> https://twitter.com/nutellaberliner/status/393023564452220928
>
>
> Ist natürlich bis jetzt nur eine Meinung.
>
>
> Ich würde empfehlen alle Mitglieder einzuladen
> und ihnen auf der AV Stimmrecht zu geben.
> Solange keine fundierte gegenteilige Aussage kommt.
>
>
> Olli
>
>
>

Mein Kenntnisstand:
Grundsätzlich ist erst mal nur der Stimmberechtigt der mir als solches
vom Verwaltungsportal angezeigt wird.

Nach Satzung tritt Zahlungsverzug am 1.1. ein. Am 1.1. ist keiner
Stimmberechtigt der seinem Beitrag und selbstverständlich auch die davor
nicht vollständig entrichtet hat. Die drei Monatsregel wurde aus der
Bundessatzung entfernt.

Was ich tun werde:
Ich werde, wenn ich es denn machen sollte, nach Verwaltungsportal und
der dort angegebenen Stimmberechtigung akkreditieren sofern ich keine
anderen gesichtern Infos bekomme.


--
gesendet von meinem elektronischen Knecht

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Fingerprint: C7A4 EA78 6FDB A245 03C2 AA74 3A78 F546 98FA BA7F
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