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oberhausen - Re: [Oberhausen] Indect

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] Indect


Chronologisch Thread 
  • From: Ricardo Jung <ricardojung AT gmx.de>
  • To: "Oberhausen (NRW)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] Indect
  • Date: Fri, 14 Oct 2011 16:53:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

Hey Leute,

Zwar kennt ihr mich noch nicht, bzw. ich euch euch (noch) nicht, Pirat werde ich dennoch bald sein.
Daher möchte ich auf eine Sache hinweisen, die hier scheinbar ziemlich verallgemeinert wird.

Zum einen will ich eine Sache klar stellen: Ja, Indect finde ich allein schon vom Grundgedanken scheiße, glücklicherweise nicht mit unserm Grundgesetz vereinbar, soweit ich das beurteilen kann.

Aber... mein Vorredner schrieb bereits, wir dürfen nicht als überempfindlich makiert werden, daher auch meine Bitte, differenziert ein wenig genauer. An gewissen Orten bin ich klip und klar FÜR eine Überwachung. Zwar nicht nach dem Prinzip "indect", jedoch Hochauflösend als mögliches Mittel der nachträglichen(!) Täterermittlung, zur Abschreckung, oder dem Gefühl der Sicherheit (ich muss sagen ich fühl mich wohler, Nachts im Bahnhof, MIT Kameras!)

Wenn man eine solche Forderung stellen möchte, muss dies präzise sein, denn es geht hier um großflächige(!) Allgemeinüberwachung die verhindert werden sollte, nicht aber um Überwachung, die ich selber in meinem Laden aufstelle zur abschreckung von Ladendieben oder an Orten (wie dem Bahnhofstunnel in Oberhausen), die schlecht "einzusehen"/unübersichtlich sind.

Als öffentlich gelten natürlich Orte die stark frequentiert sind, die Problematik das viele dieser "öffentlichen" Orte, beispielsweise der Bahnhof, nicht der Stadt gehören, muss dennoch rechtlich geklärt werden: Was ist denn überhaupt "öffentlich", kann und darf man über solche Orte und deren Überwachung bestimmen?

Dann kann man erst darüber diskutieren, wo würde an Sicherheit gespart und ab wann fängt "Totalüberwachung" an.
Alternative zu Kameras: 24/7 Überwachung durch anwesende Personen (Sicherheitsdienst?), möglicherweise zu teuer. Datenspeicherung: Wollen wir nicht! Realtime-Videosauswertung: indect. Wir stehen also vor einem Problem!

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsche Tatsachen aufzählte.

Gruß,

Ricardo Jung

Hallo Markus danke für dein Feedback

Das Problem ist mir bekannt. Öffentlichen Raum wird leider nicht immer als
"öffentlich" betrachtet! Meine Position ist. Wo die Türen für Publikum,
Kunden, Klienten geöffnet sind ist bereits öffentlich.

Ich schlage deshalb vor schrittweise vorzugehen.
Leitsatz: Schutz der Privatsphäre hat vorrang! Wir wollen keinen
Überwachungsstaat!
Das können wir als Partei fordern.

Auf der Straßen, auf Schulhöfen, auf Bahnhöfen, in den Ärztepraxen, in
Discos, im Rathäuser, am Arbeitsplatz, im Supermarkt, Zuhause oder Sonst wo.

Wenn eine "Prozessüberwachung" aus welchen Grund immer statt findet ist
immer den obigen Leitsatz zu unterstellen.

Die gesetzliche Regelung ist mangelhaft.

Der Vollzug ist noch mangelhafter, siehe Indect, Oberhausener Bahnhof aber
auch einige Oberhausener Straßen usw.

Dies gilt auch hier vor Ort, auf kommunale Ebene und dass wollen wir
politisieren.

In welcher Form und mit welchen Mittel wir das tun wollen, ist noch von uns
gemeinsam zu klären.
albert
Mobil: 0163-4526343


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: oberhausen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:oberhausen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Markus
Bloch
Gesendet: Freitag, 14. Oktober 2011 12:40
An: Oberhausen (NRW)
Betreff: Re: [Oberhausen] Indect

Am 14.10.2011 12:31, schrieb Albert Karschti:
Die Aufstellung von Kameras im öffentlichen Raum ist
genehmigungspflichtig.

WENN die Kameras denn auch im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Aber
schon am Bahnhof siehts anders aus, weil es hier Eigentum der Deutsche
Bahn AG ist. Und die können ihr Eigentum überwachen, soviel sie wollen.
Es muss an öffentlich zugänglichen Bereichen nur auf die
Kameraüberwachung hingewiesen werden, was i.d.R. durch entsprechende
Hinweisschilder geschieht.

Die Stadt ist hierfür zuständig. Formell haben wir als Bürger die
Möglichkeit die Stadt aufzufordern die Aufstellungsplätze zu nennen:
a.) über Informationsfreiheitsgesetzt
b.) über Anfrage nach Gemeindeordnung NRW
c.) über die Bürgerfragestunde in der jeweiligen Bezirksvertretungen
(nächste Sitzungen 29.11. Osterfeld, 30.11 Alt Oberhausen und 01.12
Sterkrade)
als Kommunalpolitiker
d.) Schriftliche Anfrage
Als Partei
e.) Offenen Brief an Oberbürgermeister

So weit, so richtig. Aber was ist mit Kameras, die z.B. IN einem
Ladenlokal hängen, und durch das Schaufenster auf die öffentliche Straße
schauen? Die wird sich niemand genehmigen lassen, weil man in seinen
Räumlichkeiten so viele Kameras aufhängen kann, wie man will, und weil
2. die Überwachung öffentlicher Verkehrsräume für Privatleute (als
solche werden Ladenbesitzer hier gewertet) nicht zulässig ist.

Aber genau solche Kameras habe ich Bottrop gefunden, und die Essener
Kollegen hatten auch derartiges.

Albert Karschti
Mobil: 0163-4526343







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