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nrw-pg-struktur - Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen

nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen


Chronologisch Thread 
  • From: Sebastian Greiner <piratenpartei AT seb666.de>
  • To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
  • Date: Thu, 8 Jul 2010 15:54:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
  • List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>

Hallo Hilmar,

danke für diese Ausarbeitung. Das umfasst so ziemlich das, wie ich es mit den
virtuellen KVs meinte.
Ich muss mir das nach der Arbeit noch in Ruhe anschauen, aber auf den ersten
Blick gefällt es. :)

Grüße
Seb



Am 08.07.2010 um 15:44 schrieb Hilmar Benecke:

> Ahoi PG Piraten,
>
> Ich würde gerne in der nächsten Woche ein großes Stück vorankommen mit der
> Arbeit der kurzfristigen Gruppe und möchte daher einen konkreten
> Diskussionsvorschlag für Regelungen zu Gliederungen und deren Finanzierung
> machen. Ein Teil davon ist kürzlich auf der NRW-Mailingliste schon
> andiskutiert worden. Zwei konkrete Regelungsentwürfe habe ich am Dienstag
> in die Vorstandssitzung eingebracht, um diesbezüglich Unterstützung
> beziehungsweise ein Meinungsbild vom Vorstand zu erhalten.
>
> (1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
> gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Gebietsverbände
> (GVs), die sich aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten
> zusammensetzen.
>
> ! Hierzu wird der NRW-Landesvorstand mit der Bundes-AG Recht oder dem
> Bundesvorstand abklären, ob dies gegen §7 der Bundessatzung verstößt. Die
> derzeit überwiegende Meinung (auch von den Baden-Württembergern am Sonntag
> in Düsseldorf) ist jedoch, dass dies unproblematisch ist!
>
> (2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bund abgeführt wird,
> sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt aufgeteilt:
> a. Der Landesverband (LV) erhält 40%
> b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 10%
> c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 25%
> d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 25%
> Existiert kein OV gehen die für diese Gliederungsebene vorgesehenen Mittel
> zusätzlich an den KV. Existiert kein BV gehen die für diese
> Gliederungsebene vorgesehenen Mittel zusätzlich an den LV.
>
> Alternativ in Gesamt-Prozenten, wenn man nur die Verteilung der
> Mitgliedsbeiträge regeln möchte (und nicht Mittel aus der
> Parteienfinanzierung auch auf die Gliederungen verteilen möchte) und den
> Bundes-/PPI-Anteil mit auflisten möchte:
> a. Der Landesverband (LV) erhält 24%
> b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 6%
> c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 15%
> d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 15%
> e. Der Bundesverband erhält 35%
> f. PPI erhält 5%
>
> (3) Für jeden nicht existierenden Kreisverband werden vom Schatzmeister des
> Landesvorstands im Kassenbuch KV-Konten (= „virtuelle KVs“) angelegt. Auf
> diese fließen die für die KVs vorgesehen Anteile der jeweiligen
> Mitgliedsbeiträge (inkl. OV-Mittel, falls nicht existent). Jeder Pirat und
> jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische) können für die
> parteipolitische Arbeit in denjenigen Kreisen/kreisfreien Städten, für die
> keine KVs existieren, Mittel aus diesen „virtuellen KVs“ für die jeweilige
> Region beim LVor beantragen. Wird ein KV/GV unterjährig gegründet, gehen
> die noch nicht abgerufenen Mittel des/der "virtuellen KVs" auf diesen über.
>
> ! Eine solche Regelung hält der Landesvorstand gemäß seiner Sitzung am
> letzten Dienstag für administrativ sinnvoll und leistbar!
>
> (4) (Eher eine Regelung für die FO)
> Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel werden vom Landesvorstand
> verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per
> Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.
>
> (5) (Eher eine Regelung für die FO)
> Die LMV als höchstes Beschlussorgan im Landesverband NRW kann Mittel aus
> dem LV-Budget PGs/AGs/AKs und sonstigen Vereinigungen von Piraten auf
> Antrag zweckgebunden zuweisen. Konkrete Ausgaben aus den derart
> zugewiesenen Mitteln bedürfen der Zustimmung des LVor, der mit seinem
> Beschluss die korrekte Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt. Bei
> einer Ausgabenhöhe bis 200,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters
> ausreichend.
>
> Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen wäre wie folgt:
> • Diskussion dieser Entwürfe auf der PG Struktur-ML bis nächsten Dienstag -
> möglichst mit konkreten Gegenvorschlägen, wenn Ergänzungs- oder
> Veränderungsbedarf einzelner Regelungen gewünscht
> • Abstimmung am nächsten Mittwoch in der Gesamtprojektgruppe (Termin UpH
> bereits definitiv vereinbart?) mit Einigung auf ein oder zwei konkret
> formulierte Regelungsvorschläge
> • anschließend Diskussion/Anregungen und Abstimmung über LF mit dem Ziel
> dies als eigene Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den
> Satzungsalternativen auf der nächsten LMV einzubringen.
>
> Bitte um lebhafte Beteiligung bei der möglichen Optimierung der
> Formulierungsentwürfe und natürlich konstruktiv-kritisches Feedback. :-)
>
>
> Klarmachen zum Ändern
> Hilmar
> _______________________________________________
> nrw-pg-struktur mailing list
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> https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/nrw-pg-struktur





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