nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list
Listenarchiv
- From: Hilmar Benecke <pirathilmar AT arcor.de>
- To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
- Date: Thu, 8 Jul 2010 15:44:19 +0200 (CEST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
- List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>
Ahoi PG Piraten,
Ich würde gerne in der nächsten Woche ein großes Stück vorankommen mit der
Arbeit der kurzfristigen Gruppe und möchte daher einen konkreten
Diskussionsvorschlag für Regelungen zu Gliederungen und deren Finanzierung
machen. Ein Teil davon ist kürzlich auf der NRW-Mailingliste schon
andiskutiert worden. Zwei konkrete Regelungsentwürfe habe ich am Dienstag in
die Vorstandssitzung eingebracht, um diesbezüglich Unterstützung
beziehungsweise ein Meinungsbild vom Vorstand zu erhalten.
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Gebietsverbände
(GVs), die sich aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten zusammensetzen.
! Hierzu wird der NRW-Landesvorstand mit der Bundes-AG Recht oder dem
Bundesvorstand abklären, ob dies gegen §7 der Bundessatzung verstößt. Die
derzeit überwiegende Meinung (auch von den Baden-Württembergern am Sonntag in
Düsseldorf) ist jedoch, dass dies unproblematisch ist!
(2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bund abgeführt wird,
sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt aufgeteilt:
a. Der Landesverband (LV) erhält 40%
b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 10%
c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 25%
d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 25%
Existiert kein OV gehen die für diese Gliederungsebene vorgesehenen Mittel
zusätzlich an den KV. Existiert kein BV gehen die für diese Gliederungsebene
vorgesehenen Mittel zusätzlich an den LV.
Alternativ in Gesamt-Prozenten, wenn man nur die Verteilung der
Mitgliedsbeiträge regeln möchte (und nicht Mittel aus der
Parteienfinanzierung auch auf die Gliederungen verteilen möchte) und den
Bundes-/PPI-Anteil mit auflisten möchte:
a. Der Landesverband (LV) erhält 24%
b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 6%
c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 15%
d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 15%
e. Der Bundesverband erhält 35%
f. PPI erhält 5%
(3) Für jeden nicht existierenden Kreisverband werden vom Schatzmeister des
Landesvorstands im Kassenbuch KV-Konten (= virtuelle KVs) angelegt. Auf
diese fließen die für die KVs vorgesehen Anteile der jeweiligen
Mitgliedsbeiträge (inkl. OV-Mittel, falls nicht existent). Jeder Pirat und
jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische) können für die
parteipolitische Arbeit in denjenigen Kreisen/kreisfreien Städten, für die
keine KVs existieren, Mittel aus diesen virtuellen KVs für die jeweilige
Region beim LVor beantragen. Wird ein KV/GV unterjährig gegründet, gehen die
noch nicht abgerufenen Mittel des/der "virtuellen KVs" auf diesen über.
! Eine solche Regelung hält der Landesvorstand gemäß seiner Sitzung am
letzten Dienstag für administrativ sinnvoll und leistbar!
(4) (Eher eine Regelung für die FO)
Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel werden vom Landesvorstand
verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss
zugewiesen werden.
(5) (Eher eine Regelung für die FO)
Die LMV als höchstes Beschlussorgan im Landesverband NRW kann Mittel aus dem
LV-Budget PGs/AGs/AKs und sonstigen Vereinigungen von Piraten auf Antrag
zweckgebunden zuweisen. Konkrete Ausgaben aus den derart zugewiesenen Mitteln
bedürfen der Zustimmung des LVor, der mit seinem Beschluss die korrekte
Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt. Bei einer Ausgabenhöhe bis
200,- ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.
Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen wäre wie folgt:
Diskussion dieser Entwürfe auf der PG Struktur-ML bis nächsten Dienstag -
möglichst mit konkreten Gegenvorschlägen, wenn Ergänzungs- oder
Veränderungsbedarf einzelner Regelungen gewünscht
Abstimmung am nächsten Mittwoch in der Gesamtprojektgruppe (Termin UpH
bereits definitiv vereinbart?) mit Einigung auf ein oder zwei konkret
formulierte Regelungsvorschläge
anschließend Diskussion/Anregungen und Abstimmung über LF mit dem Ziel dies
als eigene Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den Satzungsalternativen
auf der nächsten LMV einzubringen.
Bitte um lebhafte Beteiligung bei der möglichen Optimierung der
Formulierungsentwürfe und natürlich konstruktiv-kritisches Feedback. :-)
Klarmachen zum Ändern
Hilmar
- [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Hilmar Benecke, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Sebastian Greiner, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Fizz, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Thomas Nesges, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Orangebay, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Thomas Nesges, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Orangebay, 08.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, John Martin Ungar, 09.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Fizz, 09.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Andreas Rohrmann, 16.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, ryana1970, 17.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, John Martin Ungar, 09.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Orangebay, 08.07.2010
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