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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Kommunalwahlprogrammantragsprozedere

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Kommunalwahlprogrammantragsprozedere


Chronologisch Thread 
  • From: Clemens Mayer <clemens AT clemens-mayer.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Kommunalwahlprogrammantragsprozedere
  • Date: Mon, 25 Jun 2012 13:31:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Am 25.06.2012 13:18, schrieb Baldrick:

Einerseits aus eigener Erfahrung mit dem Wahlamt der Stadt Düsseldorf ( Das Wahprogamm musste ebenso wie die Satzung der Wählergruppe durch die Versammlung abgestimmt und anschließend dem Wahlamt vorgelegt werden) und andererseits durch das "Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998.

Kannst du da die Stelle nennen, aus der das hervorgehen soll? Das Wort "Programm" kommt im gesamten Gesetz lediglich zweimal vor, beide Male an für uns irrelevanten Stellen. Die Vorkommnisse in der Kommunalwahlordnung sind ebenfalls nicht von Relevanz (da wir im Landtag sitzen und die Wahlausschreibung noch nicht stattgefunden hat). Siehe dazu z.B. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=4752&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Kommunalwahlgesetz#det241257

Und zur Info, Wählergruppen sind keine Parteien, das Gesetz behandelt hier beide unterschiedlich...

Gruß

Clemens






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