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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Kommunalwahlprogrammantragsprozedere

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Kommunalwahlprogrammantragsprozedere


Chronologisch Thread 
  • From: Clemens Mayer <clemens AT clemens-mayer.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Kommunalwahlprogrammantragsprozedere
  • Date: Mon, 25 Jun 2012 12:40:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Moin,

Am 25.06.2012 12:37, schrieb Baldrick:

Liebe Leute,
als - mittlerweile - regelmäßiger Gast im AK-Kommunalpolitik kann ich eure Diskussion nicht so ganz nachvollziehen:
Sicherlich ist es eine grundlegende Frage, wer letzlich das Kommunalwahlprogramm intern beschließt, jedoch ist die Kommunalverfassung NRW ziemlich eindeutig bzgl. der Gültigkeit einer Abstimmung zum Programm.
Dieses Programm ist eine der Grundlagen für den Antritt zu den Wahlen und muss - ebenso wie die Listen zum Rat und den Bezirksvertretungen - fristgerecht beim Wahlamt eingereicht werden.
Ähnlich wie bei den Listen zur Kommunalwahl dürfen deshalb auch nur wahlberechtigte Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Stadtgebeit von Düsseldorf haben (!) und Mitglied der Partei sind, über das Programm beschließen.
Dies geschieht - normalerweise - auch in einer sog. "Wahlversammlung" , die vom Gesetzgeber wiederum mit etlichen formalen Voraussetzungen (Strenge Ladungsfristen, genaues Wahlprotokoll, Mitgliedschaft etc.) "garniert" ist und den Parteien/WählerInnengemeinschaften diesbzgl. keinerlei Freiheiten gewährt.
Kannst du da die genaue Quelle zu angeben?

Gruß

Clemens




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