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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] [Düsseldorf]Vertagung der Düsseldorf Mitgliederversammlung auf den 28.11.2010 15:00

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] [Düsseldorf]Vertagung der Düsseldorf Mitgliederversammlung auf den 28.11.2010 15:00


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Koester <martinkoesteryrthy AT googlemail.com>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] [Düsseldorf]Vertagung der Düsseldorf Mitgliederversammlung auf den 28.11.2010 15:00
  • Date: Tue, 09 Nov 2010 15:20:09 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Ich versuche das nochmal so zu schreiben wie ich es verstanden habe und wie glaube es sinnvoll für den KV wäre:

- Laut Parteiengesetz zieht immer die unterste Ebene ein.
- Die unterste Ebene kann das jedoch an höhere Ebenen delegieren.

Ich würde das auch so in die FO packen. Grundsätzlich (juristisches Grundsätzlich) zieht der KV-DDorf ein, der Schatzmeister kann diese Aufgabe (oder Teile dieser Aufgabe) jedoch auch an den LVor weitergeben.

Diese Lösung hätte den charm das es (in Abstimmung mit dem LVor) möglich ist z.B. weiter über das Landeskonto einzuziehen, aber das Mahnwesen selbst zu machen und damit dem LVor 1-3 * 30 Briefe Abzunehmen oder Änderungen von Konten zu verwalten, etc.



Am 09.11.2010 15:11, schrieb Dave-Kay:
Moin,

Am 9. November 2010 14:07 schrieb Silent-Bob<bob AT tbbd.de>:
Ahoi,

On Tuesday 09 November 2010 12:38:56 Sebastian Greiner wrote:

danke für die interessante Info. Dann arbeiten die Ortsverbände der SPD
offensichtlich gegen deren Landessatzung...?!
Möglicherweise kommt das daher, dass eine Gliederung nur den Gliederungen eine
Ebene unter ihr Vorschriften machen kann.

AFAIK kann keine Bundesatzung irgendetwas unter Landesebene regeln, so wie
keine Landessatzung in die Kreisverbände reinregeln darf. (Aktuell dürfte es
bei uns in NRW allerdings so sein, dass mangels Bezirksverbänden die KVs
direkt unter dem LV hängen und er somit reinregeln kann.)
Ich glaube, die Landessatzung ist da eh nicht bindend, da imho das
PartG vorsieht, dass die Beiträge auf der untersten Ebene eingezogen
werden. Aber trotzdem noch mal die Anmerkung, das muss durchaus das
Ziel sein, wir sollten mit dieser Regelung aber dennoch nicht
vorgreifen. MM (Meine Meinung)

Gruß
Kai



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