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muenster - Re: [MS Piraten] Unterstützung des Bündnisses

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Unterstützung des Bündnisses


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Schlüter <admin AT web-data-master.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Unterstützung des Bündnisses
  • Date: Sat, 21 Jan 2012 21:20:41 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>



Markus Gronotte schrieb:
Im Notfall hilft auch ein Blick ins Grundgesetz.
Artikel 20.
(1) (...)
(2) (...)
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, (...) gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ist zwar recht weit hergeholt, aber Absatz 4 dürfte zutreffen, denn der "Aufmarsch" ist ja die Unternehmung bzw Versuch, diese Ordnung zu beseitigen.
auf keinen Fall kann eine reine Meinungsäußerung und das Abhalten einer genehmigten Veranstaltung automatisch als Versuch angesehen werden diese Ordnung zu beseitigen.... die Aussage jemanden umbringen zu wollen kann man ja auch nicht automatisch mit einem Mordversuch gleichstellen....
Da sich an der Demo voraussichtlich auch NPD-Mitglieder beteiligen,
kann man hier auch deren Bestrebung zur Einführung einer Todesstrafe anführen, denn auch das Recht auf Leben gehört zu dieser Ordnung.
wie bereits gesagt... reine Forderungen können keine Ordnung beseitigen....
Im Prinzip genauso wie bei der Partei der Bibeltreuen Christen. Die wollen die Todesstrafe für Schwule. Nur sind die bei dem "Aufmarsch" nicht dabei.
Aber wo wir gerade beim thema sind... ist eigentlich die Planung und Ausführung von Aktionen die andere bei der Ausübung von verfassungsmäßigen Rechte, wie Versammlungs- und Redefreiheit, einschränken, nicht schon als verfassungswidriges Verhalten anzusehen? Ist dann doch ein Versuch die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, oder?

----- Original Message -----
From: "Markus Barenhoff" <alios AT alios.net <mailto:alios AT alios.net>>
To: "Kreis Münster/ NRW" <muenster AT lists.piratenpartei.de <mailto:muenster AT lists.piratenpartei.de>>
Sent: Friday, January 20, 2012 5:01 PM
Subject: Re: [MS Piraten] Unterstützung des Bündnisses

>> Also Unterstützung von genehmigten friedlichen Gegendemos auf jeden
>> Fall! Aber auf keinen Fall zu Sitzblockaden zur Behinderung des
>> Marsches aufrufen, eben weil es rechtswidrig ist und sich nicht mit
>> Demokratie und Meinungsfreiheit unter einen Hut bringen lässt....
>
> Da die Nazis permanent und ständig unser Justizsystem trollen und sich
> dabei auf die Meinungsfreiheit berufen, obwohl es offensichtlich nicht
> um Meinungen sondern um Verbrechen geht, kann und darf meiner Ansicht
> nach eine Partei auch zu Ordnungswiederigkeiten aufrufen. Denn Parteien
> haben nach Parteiengesetz auch die ausdrückliche Aufgabe zur poltischen
> Willensbildung beizutragen. Und wenn Blockaden ein Weg dahin sind, dass
> weniger Leute auf die Idee kommen die angeblich bedrohte
> Meinungsfreiheit der Nazis zu verteidigen dann ist dies absolut
> lohnenswert - wenns am nur drum geht dass evtl. jemand Schuld sein muss,
> dann nehme ich das gerne auf mich.






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