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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Nicht-Öffentlich - Ineinsichtnahme

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

Re: [Kommunalpolitik] Nicht-Öffentlich - Ineinsichtnahme


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Ludwig <arne.ludwig AT piraten-nds.de>
  • To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Nicht-Öffentlich - Ineinsichtnahme
  • Date: Wed, 11 Nov 2015 14:53:16 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Das nützt dir zwar wenig, aber in Niedersachsen hat der Abgeordnete nach
Paragraph 56 NKomVG ein Auskunftsrecht an den Bürgermeister "in allen
Angelegenheiten der Kommune". Darüberhinaus ist die Akteneinsicht in
Paragraph 58 Abs. 4 NKomVG geregelt. Letzteres habe ich hier bereits
mehrfach genutzt, um in interne Gutachten und Unterlagen der Verwaltung
einzusehen.

Schau doch erstmal in das Gutachten rein, ob da denn was interessantes
drinsteht, bevor du weitere Schritte unternimmst.

Beste Grüsse,

Arne






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