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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Nicht-Öffentlich - Ineinsichtnahme

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

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Re: [Kommunalpolitik] Nicht-Öffentlich - Ineinsichtnahme


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Dross <heiko.dross AT googlemail.com>
  • To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Nicht-Öffentlich - Ineinsichtnahme
  • Date: Wed, 11 Nov 2015 12:04:31 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

nur das es in Bayern kein IFG gibt.

Dass Bundesgestz dürfte hier nicht zum tragen kommen da das nur für Informationen des Bundes gilt.

On 11.11.2015 11:56, Purodha Blissenbach wrote:
Naïverweise würde ich vermuten, Informationsfreiheitsgesetz: öffentlich
bezahlt und keine perönlichen Daten drin -> muß öffentlich gemacht
werden.

Purodha

On 11.11.2015 11:10, Benjamin Wildenauer wrote:
Servus,

wir haben bei uns gerade einen konkreten Fall bei dem ich mir nicht
sicher bin, ob das rechtens ist.
Unsere alte Bahnstrecke wurde auf Altlasten/Schadstoffe untersucht und
es wurde ein Gutachten darüber angefertigt. Ich habe dieses Gutachten
beim Landratsamt angefordert, wo ich darauf verwiesen wurde, dass das
Gutachten den Bürgermeistern zugeschickt wurde. Daraufhin habe ich
das Gutachten bei uns im Rathaus angefordert. Nach einigem Hin und Her
wurde mir jetzt gesagt, ich könne das Gutachten im Rathaus einsehen,
aber man könne mir keine Ausfertigung (auch nicht als PDF) zukommen
lassen.
In diesem speziellen Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass in dem
Gutachten etwas steht was nicht an die Luft kommen soll, sonst wäre
nicht erst jetzt bekannt geworden, dass es überhaupt ein Gutachten
gibt. Aber mir stellt sich anlässlich dieses Falls die Frage, wie das
überhaupt geregelt ist.

Es gibt klare Vorschriften in der Bayerischen Gemeindeordnung über
die Frage, was in öffentlicher Sitzung behandelt werden muss und was
in nichtöffentlicher behandelt werden darf.
Aber über die Frage, wann Unterlagen ausgehändigt werden aber als
nichtöffentlich zu behandeln sind (Verschwiegenheitspflicht) und wann
nur eine Ineinsichtnahme gewährt werden muss ist mir nichts bekannt.
Bin ich in dieser Sache also der Willkür unserer Bürgermeisterin
ausgesetzt oder ist das irgendwo geregelt?

Vielleicht noch ein wichtiges Detail: Das Thema steht derzeit nicht
auf der Tagesordnung für die nächste Stadtratssitzung. Es geht hier
also nicht um die direkte Vorbereitung einer Sitzung.

Vielleicht weiss ja jemand von euch Bescheid.

MfG

--
Benjamin Wildenauer
Stadtrat Bad Brückenau
Fraktionssprecher der SPD-Fraktion
Referat für Jugend, Jugendzentrum und Kommunikation
Stellv. Vorsitzender Piratenpartei BzV Unterfranken
Kapellengasse 1
97769 Bad Brückenau
Mobil: 0151 681 23 279
Threema: SXX4BHKW

http://piraten-ufr.de [1]
http://benjamin-wildenauer.de [2]

„Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm
anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist."
Marcus Tullius Cicero (römischer Politiker, Schriftsteller und
Philosoph; Konsul 63 v. Chr. ; *Jan. 106 v. Chr. - †Dez. 43 v. Chr.)

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