kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
- From: Christian Drieling <christian.drieling AT googlemail.com>
- To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Antragsrecht.
- Date: Wed, 11 Jan 2012 09:55:16 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
Achse und wie ich das sehe, brauchst du wahrscheinlich 750
Unterstützer. Das ist natürlich ein Brocken.
Nähere Infos bekommst du aber bestimmt von
Fachbereich 1:
Zentrale Dienste
Leitung: Regine Achatz • Rathaus, Hohgarten 2, Zimmer 326
Tel. +49 (0)7731 85-140 • Fax +49 (0)7731 85-882-133
http://www.in-singen.de/index.php?a=6A6781CC34308087D3E6E06C39343AA6&d=550
--
Christian Drieling
Cramerstr. 152
D-27749 Delmenhorst
Phone: +49 4221 2711604
Cell: +49 176 63738039
Mail: christian.drieling AT googlemail.com
Web: www.christian-drieling.de
Am 11. Januar 2012 09:51 schrieb Christian Drieling
<christian.drieling AT googlemail.com>:
> Ich habe mal in die GemO von BW geschaut.
>
> § 20 b
> Bürgerantrag
> (1) Die Bürgerschaft kann beantragen, dass der Gemeinderat eine
> bestimmte Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). Ein Bürgerantrag
> darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum
> Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist, und in denen
> innerhalb des letzten Jahres nicht bereits ein Bürgerantrag gestellt
> worden ist. Ein Bürgerantrag ist in den in § 21 Abs. 2 genannten
> Angelegenheiten ausgeschlossen; das Gleiche gilt bei Angelegenheiten,
> über die der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss nach
> Durchführung eines gesetzlich bestimmten Beteiligungs- oder
> Anhörungsverfahrens beschlossen hat.
>
> (2) Der Bürgerantrag muss schriftlich eingereicht werden; richtet er
> sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats oder eines beschließenden
> Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe
> des Beschlusses eingereicht sein. § 3 a des
> Landesverwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Der
> Bürgerantrag muss hinreichend bestimmt sein und eine Begründung
> enthalten. Er muss mindestens von 30 vom Hundert der nach § 21 Abs. 3
> Satz 5 erforderlichen Anzahl von Bürgern unterzeichnet sein; das
> Nähere wird durch das Kommunalwahlgesetz geregelt.
>
> (3) Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags entscheidet der
> Gemeinderat. Ist der Bürgerantrag zulässig, hat der Gemeinderat oder
> der zuständige beschließende Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach
> seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln; er soll hierbei
> Vertreter des Bürgerantrags hören.
>
> (4) Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend in einer Ortschaft für eine
> Behandlung im Ortschaftsrat. Für die erforderliche Zahl der
> Unterschriften sind in diesem Fall die Zahlen der in der Ortschaft
> wohnenden Bürger und Einwohner maßgebend. Über die Zulässigkeit des
> Bürgerantrags entscheidet der Ortschaftsrat. Sätze 1 bis 3 gelten
> entsprechend für Gemeindebezirke in Gemeinden mit
>
> http://tinyurl.com/6mhu5um
>
> In § 21 Abs. 2 wird folgendes Ausgeschlossen:
>
> (2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über
>
> 1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem
> Bürgermeister obliegen,
>
> 2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
>
> Es kann also sein, dass du mit einem Bürgerantrag nicht so weit
> kommst, sollte der Antrag abgelehnt werden, solltest du dir
> Mitstreiter aus dem Stadtrat suchen, die diesen Antrag mit Ihrer
> Fraktion einbringen.
>
>
>
> --
> Christian Drieling
> Cramerstr. 152
> D-27749 Delmenhorst
>
> Phone: +49 4221 2711604
> Cell: +49 176 63738039
>
> Mail: christian.drieling AT googlemail.com
> Web: www.christian-drieling.de
>
>
>
> Am 11. Januar 2012 09:42 schrieb Andreas Bergholz <dayohack AT hotmail.de>:
>> Bden Württemberg aus der Stadt Singen.
>> Ich meinte eher sowas wie ich einen Antrag auf Online Streaming der
>> Gemeinderatsitzung einreichen kann.
>> Aber eure Antworten sind auch schon sehr hilfreich.
>> Bis jetzt bin ich auf dem Stand das ich einen solchen Antrag beim
>> OBürgermeister einreichen kann und der halt selbst entscheidet was draus
>> wird.
>> Bei diesem Fall hab ich mir egdacht lokale Presse noch an Bord zu holen die
>> sozusagen ,sofern sie einen solchen Antrag als sinnvoll betrachten ,
>> ebenfalls ein kritisches Auge darauf haben was aus dem Antrag passiert oder
>> ob er im Müll landet.
>> Möglich ?
>>
>> Gruß Andi.
>>
>>> From: christian.drieling AT googlemail.com
>>> Date: Tue, 10 Jan 2012 23:21:33 +0100
>>> To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>>> Subject: Re: [Kommunalpolitik] Antragsrecht.
>>
>>>
>>> In Niedersachsen gibt es die Möglichkeit der Eingabe nach §34 NKommVG,
>>> wichtig ist also erst mal zu wissen aus welchen Bundesland du kommt ;)
>>>
>>>
>>> --
>>> Christian Drieling
>>> Cramerstr. 152
>>> D-27749 Delmenhorst
>>>
>>> Phone: +49 4221 2711604
>>> Cell: +49 176 63738039
>>>
>>> Mail: christian.drieling AT googlemail.com
>>> Web: www.christian-drieling.de
>>>
>>>
>>>
>>> Am 10. Januar 2012 18:54 schrieb Claus Palm <c.palm AT ingenieur.de>:
>>> > Hallo Andi,
>>> >
>>> > also wie das mit dem Einwohnrantrag genau geregelt ist, musst du der
>>> > Gemeindeordnung deines Bundeslandes entnehmen. In NRW ist es zum
>>> > Beispiel
>>> > so, dass ich in kreisangehörigen Gemeinden Unterschriften von 5% der
>>> > Einwohner brauche und in kreisfreien Städten 5%. Den Antrag kann jeder
>>> > stellen, der älter als 14 Jahre ist und innerhalb der Gemeinde wohnt.
>>> >
>>> > Bei uns in Unna gibt es auch noch die Möglichkeit einer Bürgeranfrage an
>>> > den
>>> > Stadtrat, aber das ist relativ unverbindlich. Wie das in der jeweiligen
>>> > Gemeinde gehandhabt wird, steht dann in der Gemeindesatzung bzw. der
>>> > Geschäftsordnung des Rates. Der Einblick in diese Dokumente steht auf
>>> > jeden
>>> > Fall allen Bürgern zu. In vielen Gemeinden findet man die auch im
>>> > Internet.
>>> >
>>> > Schöne Grüße,
>>> > Claus
>>> >
>>> >
>>> >
>>> > Am 10.01.2012 11:53, schrieb piratsven77 AT googlemail.com:
>>> >
>>> >> Hi Andi,
>>> >>
>>> >> wenn du jemanden kennst bzw. einen guten Draht zu einer Fraktion hast
>>> >> kannst du diese natürlich bitten deinen Antrag zu übernehmen.
>>> >> Ansonsten gibt es z.B. bei uns eine Bürgerversammlung, bei der auch
>>> >> Bürger Rederecht haben. Dein Anliegen/Anregung muss dann auch von
>>> >> einer gewissen Anzahl der Anwesenden unterstützt werden. Ist das der
>>> >> Fall muss sich die Gemeindevertretung damit befassen. Bei uns steht
>>> >> das Prozedere und weitere Möglichkeiten in der Hauptsatz bzw.
>>> >> Geschäftsordnung der Gemeinde. Diese könntest du dir beim zuständigen
>>> >> Amt beschaffen. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt dir den
>>> >> entsprechenden Anspruch auf diese Dokumente. Bei der geschäftsordnung
>>> >> gab es in meiner Gemeinde etwas Unklarheit, ob ich diese erhalten darf.
>>> >>
>>> >> Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte jemand. :-)
>>> >>
>>> >> Gruß
>>> >> Sven
>>> >>
>>> >> Am 10.01.2012 11:46, schrieb Andreas Bergholz:
>>> >>>
>>> >>> Hallo Leute, gibt es eine Möglichkeit Anträge im Gemeinderat
>>> >>> einzubringen ohne im Gemeinderat vertreten zu sein ?Also normal
>>> >>> Bürger oder auch als Partei ?Über dritte etc. ? Was gibt es da für
>>> >>> Möglichkeiten ? Gruß Andi.
>>> >>>
>>> >>>
>>> >>>
>>> >
>>> > --
>>> > Kommunalpolitik mailing list
>>> > Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>>> > https://service.piratenpartei.de/listinfo/kommunalpolitik
>>> --
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- [Kommunalpolitik] Antragsrecht., Andreas Bergholz, 10.01.2012
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