kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
- From: Christian Drieling <christian.drieling AT googlemail.com>
- To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Antragsrecht.
- Date: Wed, 11 Jan 2012 09:51:22 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
Ich habe mal in die GemO von BW geschaut.
§ 20 b
Bürgerantrag
(1) Die Bürgerschaft kann beantragen, dass der Gemeinderat eine
bestimmte Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag). Ein Bürgerantrag
darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum
Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist, und in denen
innerhalb des letzten Jahres nicht bereits ein Bürgerantrag gestellt
worden ist. Ein Bürgerantrag ist in den in § 21 Abs. 2 genannten
Angelegenheiten ausgeschlossen; das Gleiche gilt bei Angelegenheiten,
über die der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss nach
Durchführung eines gesetzlich bestimmten Beteiligungs- oder
Anhörungsverfahrens beschlossen hat.
(2) Der Bürgerantrag muss schriftlich eingereicht werden; richtet er
sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats oder eines beschließenden
Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe
des Beschlusses eingereicht sein. § 3 a des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Der
Bürgerantrag muss hinreichend bestimmt sein und eine Begründung
enthalten. Er muss mindestens von 30 vom Hundert der nach § 21 Abs. 3
Satz 5 erforderlichen Anzahl von Bürgern unterzeichnet sein; das
Nähere wird durch das Kommunalwahlgesetz geregelt.
(3) Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags entscheidet der
Gemeinderat. Ist der Bürgerantrag zulässig, hat der Gemeinderat oder
der zuständige beschließende Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach
seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln; er soll hierbei
Vertreter des Bürgerantrags hören.
(4) Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend in einer Ortschaft für eine
Behandlung im Ortschaftsrat. Für die erforderliche Zahl der
Unterschriften sind in diesem Fall die Zahlen der in der Ortschaft
wohnenden Bürger und Einwohner maßgebend. Über die Zulässigkeit des
Bürgerantrags entscheidet der Ortschaftsrat. Sätze 1 bis 3 gelten
entsprechend für Gemeindebezirke in Gemeinden mit
http://tinyurl.com/6mhu5um
In § 21 Abs. 2 wird folgendes Ausgeschlossen:
(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über
1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem
Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
Es kann also sein, dass du mit einem Bürgerantrag nicht so weit
kommst, sollte der Antrag abgelehnt werden, solltest du dir
Mitstreiter aus dem Stadtrat suchen, die diesen Antrag mit Ihrer
Fraktion einbringen.
--
Christian Drieling
Cramerstr. 152
D-27749 Delmenhorst
Phone: +49 4221 2711604
Cell: +49 176 63738039
Mail: christian.drieling AT googlemail.com
Web: www.christian-drieling.de
Am 11. Januar 2012 09:42 schrieb Andreas Bergholz <dayohack AT hotmail.de>:
> Bden Württemberg aus der Stadt Singen.
> Ich meinte eher sowas wie ich einen Antrag auf Online Streaming der
> Gemeinderatsitzung einreichen kann.
> Aber eure Antworten sind auch schon sehr hilfreich.
> Bis jetzt bin ich auf dem Stand das ich einen solchen Antrag beim
> OBürgermeister einreichen kann und der halt selbst entscheidet was draus
> wird.
> Bei diesem Fall hab ich mir egdacht lokale Presse noch an Bord zu holen die
> sozusagen ,sofern sie einen solchen Antrag als sinnvoll betrachten ,
> ebenfalls ein kritisches Auge darauf haben was aus dem Antrag passiert oder
> ob er im Müll landet.
> Möglich ?
>
> Gruß Andi.
>
>> From: christian.drieling AT googlemail.com
>> Date: Tue, 10 Jan 2012 23:21:33 +0100
>> To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>> Subject: Re: [Kommunalpolitik] Antragsrecht.
>
>>
>> In Niedersachsen gibt es die Möglichkeit der Eingabe nach §34 NKommVG,
>> wichtig ist also erst mal zu wissen aus welchen Bundesland du kommt ;)
>>
>>
>> --
>> Christian Drieling
>> Cramerstr. 152
>> D-27749 Delmenhorst
>>
>> Phone: +49 4221 2711604
>> Cell: +49 176 63738039
>>
>> Mail: christian.drieling AT googlemail.com
>> Web: www.christian-drieling.de
>>
>>
>>
>> Am 10. Januar 2012 18:54 schrieb Claus Palm <c.palm AT ingenieur.de>:
>> > Hallo Andi,
>> >
>> > also wie das mit dem Einwohnrantrag genau geregelt ist, musst du der
>> > Gemeindeordnung deines Bundeslandes entnehmen. In NRW ist es zum
>> > Beispiel
>> > so, dass ich in kreisangehörigen Gemeinden Unterschriften von 5% der
>> > Einwohner brauche und in kreisfreien Städten 5%. Den Antrag kann jeder
>> > stellen, der älter als 14 Jahre ist und innerhalb der Gemeinde wohnt.
>> >
>> > Bei uns in Unna gibt es auch noch die Möglichkeit einer Bürgeranfrage an
>> > den
>> > Stadtrat, aber das ist relativ unverbindlich. Wie das in der jeweiligen
>> > Gemeinde gehandhabt wird, steht dann in der Gemeindesatzung bzw. der
>> > Geschäftsordnung des Rates. Der Einblick in diese Dokumente steht auf
>> > jeden
>> > Fall allen Bürgern zu. In vielen Gemeinden findet man die auch im
>> > Internet.
>> >
>> > Schöne Grüße,
>> > Claus
>> >
>> >
>> >
>> > Am 10.01.2012 11:53, schrieb piratsven77 AT googlemail.com:
>> >
>> >> Hi Andi,
>> >>
>> >> wenn du jemanden kennst bzw. einen guten Draht zu einer Fraktion hast
>> >> kannst du diese natürlich bitten deinen Antrag zu übernehmen.
>> >> Ansonsten gibt es z.B. bei uns eine Bürgerversammlung, bei der auch
>> >> Bürger Rederecht haben. Dein Anliegen/Anregung muss dann auch von
>> >> einer gewissen Anzahl der Anwesenden unterstützt werden. Ist das der
>> >> Fall muss sich die Gemeindevertretung damit befassen. Bei uns steht
>> >> das Prozedere und weitere Möglichkeiten in der Hauptsatz bzw.
>> >> Geschäftsordnung der Gemeinde. Diese könntest du dir beim zuständigen
>> >> Amt beschaffen. Das Informationsfreiheitsgesetz gibt dir den
>> >> entsprechenden Anspruch auf diese Dokumente. Bei der geschäftsordnung
>> >> gab es in meiner Gemeinde etwas Unklarheit, ob ich diese erhalten darf.
>> >>
>> >> Falls ich falsch liege korrigiert mich bitte jemand. :-)
>> >>
>> >> Gruß
>> >> Sven
>> >>
>> >> Am 10.01.2012 11:46, schrieb Andreas Bergholz:
>> >>>
>> >>> Hallo Leute, gibt es eine Möglichkeit Anträge im Gemeinderat
>> >>> einzubringen ohne im Gemeinderat vertreten zu sein ?Also normal
>> >>> Bürger oder auch als Partei ?Über dritte etc. ? Was gibt es da für
>> >>> Möglichkeiten ? Gruß Andi.
>> >>>
>> >>>
>> >>>
>> >
>> > --
>> > Kommunalpolitik mailing list
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>> > https://service.piratenpartei.de/listinfo/kommunalpolitik
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