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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis
  • Date: Tue, 9 Oct 2012 11:33:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Auch "Angreifer" sollten ihren Sarkasmus mindern. Viele deiner Sätze
sind grob und verletzend.

Ich gehe daher nur auf die Sätze ein, bei denen es ums Thema geht.

Das WaffG kennt die
A) absolute Unzuverlässigkeit und die
B) Regelunzuverlässigkeit.

Im ersten Fall (A) werden die Waffen sofort entzogen.
Im zweiten Fall (B) vermutet die Behörde die Unzuverlässigkeit und der
Besitzer kann versuchen, dieser Vermutung zu widersprechen, was meist
viel Geld und Nerven kostet und viele Bürger lieber ihr Eigentum
vernichten lassen, als sich diesem Stress auszusetzen.

(A)
Wenn jemand verurteilt wurde ODER wenn es TATSACHENBEWEISE gibt, die so
erheblich sind, dass sie den Schluss auf die Unzuverlässigkeit der
Behörde zulassen.


(B)
Auch wenn eine extreme "Kameradschaft" verboten wird, sind die Mitglieder
nicht dadurch absolut unzuverlässig, sondern es darf nur die
Unzuverlässigkeit vermutet werden.

Es folgt ein zweistufiges Verfahren:

1.
Behörde vermutet Unzuverlässigkeit. Waffenbesitzer muss so schnell
wie möglich, sich vom Besitz der Waffen trennen (2-4 Wochen). Er kann
verleihen, übereignen oder verkaufen.
1.a)
Kommt er der Waffenabgabe nicht nach, darf die Behörde die Waffen
einziehen - auch per Beschlagnahme

2.
Es kommt zum Prozesse, wo der Angeklagte versuchen kann, die Vermutung
der Behörde zu widerlegen und erhält bei Erfolg seine Waffen zurück.

Hier nachzulesen: http://www.triebel.de/2011/Zuverlaessigkeit.pdf

So hat das Recht es vorgesehen. Aber sogar Juristen (wie Herr Tschöpe
- SPD Bremen) üben Rechtsbeugung, um mediale Aufmerksamkeit zu bekommen.

So wurden in Bremen bei 6 rechtsextremen Bürgern, (u.a. ein bettlägriger
Renter) nicht die Unzuverlässigkeit vermutet, sondern mit angeblicher
"Gefahr im Verzug" eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme
durchgeführt, d.h. (A).
Die Begründung lautete, diese Leute ständen auf der Liste des
Verfassungsschutz, die man gerade abgeglichen hätte. (B)
So lautete jedenfalls der Grund im Dezember 2011.


Ich mag die NPD nicht, aber m.E. hätte Herr Tschöpe aufgrund des
Listenabgleichs nur eine Unzuverlässigkeitsvermutung (zweistufig)
veranlassen dürfen.
M.W. ist es noch zu keinem Prozess gekommen. Ich bin mal gespannt, ob
hier Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann.

Und wie unterschiedlich man diesen "Verwaltungsakt" beurteilen kann, sieht man
anhand dieser beiden Pressemeldungen:

Gut:
http://www.sueddeutsche.de/politik/legale-gewehre-und-pistolen-sichergestellt-polizei-nimmt-bremer-npd-kader-schusswaffen-ab-1.1228818

Schlecht:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13755200/Polizei-beschlagnahmt-Waffen-von-NPD-Mitgliedern.html
Zur Welt: die Waffen wurden nicht zufällig gefunden, wie der Header
vermuten lässt, sondern sie wurden gesucht und (m.E. widerrechtlich)
beschlagnahmt.


NRW hält sich an das Verwaltungsrecht : es PRÜFT den
Entzug, was völlig legitim ist.

Und auch wenn das nicht gefällt, weil einige die NRW-Neonazis
bereits vorverurteilt haben: DAS ist Verwaltungsrecht.

Wer das anders - so wie in Bremen - haben will, muss erstmal die
Paragraphen im WaffG ändern, was dann unweigerlich ein Schritt weiter
zum Präventions- und Gesinnungsstaat wäre.

WER bestimmt, was extrem ist? WER bestimmt, wer in die Verbundsdatei kommt?
Wenn künftig bereits der Eintrag in dieser Verbundsdatei ausreichen würde,
sind wir in DDR 2.0 angekommen.




Guten Tag Shamefur Dispray,

am Dienstag, 9. Oktober 2012 um 00:38 schrieben Sie:


>> Und nebenbei haben wir immer noch -wie gesagt - einen Rechtsstaat, d.h.
>> was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sogar legaler Waffenbesitz bei
>> bisher nicht negativ aufgefallenen Personen, die einer verdächtigen,
>> aber nicht verbotenen Extremistenvereinigung angehören. Selbst diese
>> Personen haben das Recht, ihre Unschuld zu beweisen.

> Der letzte Satz macht keinen Sinn, aber ich glaube zu verstehen was du
> meinst. Natürlich sind sie vor dem Strafgesetz unschuldig, solange sie
> nicht verurteilt sind. Und wenn sie verurteilt wären, würden ihnen die
> Waffen auch sicherlich aberkannt. Aber wir reden hier ja vom
> Verwaltungsrecht und nicht vom Strafrecht. Da gilt meines Wissens nach die
> Unschuldsvermutung nicht.





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