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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis
  • Date: Mon, 08 Oct 2012 21:54:41 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Shamefur Dispray schrieb:
Genau, schön die Frage ins lächerliche ziehen. Nachzuweisen, dass Waffen, die legal von Neonazis besessen werden, nicht zu illegalen Waffen werden, das wäre auch zu kompliziert. Oder?

Ich hatte mich über deine erste Antwort gefreut, weil du zunächst das WICHTIGE erkannt hattest und nachgefragt hattest.

Ich habe mich über die Antwort des Zwischenposters geärgert, weil er emotional reagierte.

*Nun zu den Fakten:*

Die meisten Thesen, die in Deutschland GEGEN Waffenbesitz geäußert werden, stammen von Waffenkontroll-Fanatikern, die Abrüstungsargumenten für Krisenstaaten und für die USA auf EU-Rechtsstaaten übertragen.

Das ist für uns in Deutschland sehr bedauerlich, weil wir bereit 1972 mit unserem WaffG fast alle Forderungen der Kontrollbefürworter von 2001 bedient hatten. Lediglich Japan war 1972 strikter als Deutschland. Dort werden Legalwaffenbesitzer mit "SEK-Teams" ohne Anlass des öfteren zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Bett geholt, um ihre Aufbewahrungsmodalitäten zu kontrollieren. Während in UK, dem angeblich gelobten Land der Waffenkontrolle, es nicht mal Aufbewahrungsvorschriften für Schrotflinten gibt.

Dadurch, dass der Hauptgegner der Kontrollbefürworter die NRA in den USA ist, werden auch die Argumente, die für viele US-Staaten gelten, einfach in die EU importiert.

In Deutschland unterliegt jede legal hergestellte Waffen der Buchpflicht. Auch ohne Nationales Waffenregister wäre es möglich, jede zivile Waffe seit Produktion 1972 nachzuverfolgen.

Jede ZIVILE Waffe bekommt eine Seriennummer (gilt nicht für Kriegswaffen).
Diese wird in das Herstellungsbuch des Produzenten eingetragen.
Bei Verkauf an einen Händler wird sie dort mit Nennung des Händlers ausgetragen.
Der Händler hat ein Waffenhandelsbuch. Jede zivile Waffe wird dort bei Eingang eingetragen und bei Überlassung an den Käufer mit Nennung seiner Erwerbsberechtigung ausgetragen.
Jeder legale Besitzer hat Waffenbesitzkarten. Hier werden alle Neuerwerbungen und auch Überlassung ausgetragen.

Wäre unser Staat daran interessiert gewesen, illegale Überlassungen von legalen Herstellern über legale Händler an legale Endverbraucher zu kontrollieren, hätte er schon vor 10 Jahren einen Email-Verteiler einrichten können, der bei Funden/Beschlagnahmungen angeworfen hätte könne.

*Unser Staat hat's nicht gemacht, weil die illegalen Waffen in Deutschland fast ausnahmslos illegal eingeführt werden (ohne Buchpflicht). *

Das nationale Waffenregister macht nur eines: es zeigt die seit 1972 protokollierten Einträge in den Herstellungsbücher, Handelsbücher und privat Waffenkarten in digitaler Form und ermöglicht es, nach einer einzigen Seriennummer in allen legalen Büchern/Karten zu suchen.

Und hier liegt der große Unterschied zwischen Deutschland, USA, aber auch Österreich und Schweiz.

In unserem Land bleibt eine legale Waffe solange legal bis sie gestohlen wurde oder verlustig ging.

In den USA können Strohmänner/frauen mit Background-Check legal eine Waffe kaufen, die nicht registriert wird und danach an Kriminelle weitergegeben, ohne das irgendwo ein Nachweis der Übergabe existiert.

In Österreich war dies bis heute für delitk-irrelevante Schrotflinten u.a. möglich, jedoch seit Jahren bei selbstautomatische Pistolen ausgeschlossen.

In der Schweiz ist der legale Verkauf an gewisse Staatsangehörige verboten, seit 2007 oder so gehört die Schweiz waffenrechtlich dem Schengen-Raum an. D.h. jede Bewegung in oder aus der Schweiz einer legalen Waffe wird protokolliert.

Die NSU Waffe war in der Schweiz legal und wurde illegale nach Deutschland eingefürht. Dieser Weg ist seit 2007 oder so verbaut.

*
Bei insgesamt 27 Missbräuchen mit legalen Waffen im Jahr 2010 *(siehe Bundeslagebild Schusswaffenkriminalität auf den piratenseiten), bei denen Wilderei, Schießen auf Verkehrszeichen etc. miterfasst sind, liegt die Anteile von möglichen, missbräuchlich verwendeten, legalen Neonazi-Waffen unter 0,006%, da bereits der Anteil der legalen Waffen für ihre Besitzer unter diesem Prozentpunkt liegt.

*Auch wenn dir die Ausführungen des Statistikers und Volkswirts Westphal nicht gefallen: DER KANN statistische Daten interpretieren und die von mir ausgerechneten Prozente ergeben einfach mal eine Wahrscheinlichkeit von 0%.*

Und eventuell ist genau diese Auswertung auch der Grund, warum die Behörden bei den "Gesinnungs-Untreuen" kein Unzuverlässigkeitsverfahren einleiten: *der Aufwand lohnt sich einfach nicht!*

Und nebenbei haben wir immer noch -wie gesagt - einen Rechtsstaat, d.h. was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sogar legaler Waffenbesitz bei bisher nicht negativ aufgefallenen Personen, die einer verdächtigen, aber nicht verbotenen Extremistenvereinigung angehören. Selbst diese Personen haben das Recht, ihre Unschuld zu beweisen. Sie werden es schwerer haben als andere, aber sie haben die Möglichkeit dazu. Und DAS finde ich gut, jedoch nicht ihre Kameradschaftsangehörigkeit.




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