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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis


Chronologisch Thread 
  • From: Shamefur Dispray <Shamefur+Dispray AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Polizei findet mehr alss 100 Waffen bei Neonazis
  • Date: Mon, 08 Oct 2012 22:38:15 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Cathy schrieb:
*Nun zu den Fakten:*

Siehst du, es geht ja doch ganz ohne virtuellen Striptease. Wie kommt's? Auf jeden Fall ist es doch erfreulich, dass nun auf Basis von Fakten argumentiert wird.

Am Diskussionverhalten müssen wir noch etwas arbeiten:

*Auch wenn dir die Ausführungen des Statistikers und Volkswirts Westphal nicht gefallen: DER KANN statistische Daten interpretieren und die von mir ausgerechneten Prozente ergeben einfach mal eine Wahrscheinlichkeit von 0%.*

Denn nur weil der feine Herr Westpfahl diplomierter Volkswirt ist, heißt das nicht automatisch, dass er Recht hat. Wäre er diplomierter Mathematiker, dann würd' ich das Scheinargument aber akzeptieren. Scherz am Rande... ;) Aber über Daten kann man wenigstens fundiert streiten, sofern man sie denn zur Verfügung stellt, was du ja ansatzweise tust. Dafür bin ich dir auch dankbar. Das zeigt zumindest, dass diese AG nicht nur von "Horsts" besiedelt ist. Und insbesondere den Herrn Westpfahl erziehen wir auch noch, oder?

Und nebenbei haben wir immer noch -wie gesagt - einen Rechtsstaat, d.h. was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sogar legaler Waffenbesitz bei bisher nicht negativ aufgefallenen Personen, die einer verdächtigen, aber nicht verbotenen Extremistenvereinigung angehören. Selbst diese Personen haben das Recht, ihre Unschuld zu beweisen.

Der letzte Satz macht keinen Sinn, aber ich glaube zu verstehen was du meinst. Natürlich sind sie vor dem Strafgesetz unschuldig, solange sie nicht verurteilt sind. Und wenn sie verurteilt wären, würden ihnen die Waffen auch sicherlich aberkannt. Aber wir reden hier ja vom Verwaltungsrecht und nicht vom Strafrecht. Da gilt meines Wissens nach die Unschuldsvermutung nicht.




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