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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] DANKE

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] DANKE


Chronologisch Thread 
  • From: Manfred Nolting <manfred.nolting AT gmail.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] DANKE
  • Date: Fri, 20 Jul 2012 21:30:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ukw schrieb:

 

Danke Mats,

 

Deine Mail / Antwort , Dein Stil - alles gefällt mir. Ich kann gut damit

leben.

Ich möchte Dir (und jedem anderen) weitere Fragen stellen:

 

Es gibt für einen Jäger oder einen Sportschützen also keinen Grund

ständig eine Waffe zu führen / bei sich zu tragen.

Keine emotionalen Gründe und keinen sachlich begründeten Argumente/Gründe.

 

Dann tut ein Verbot eine Waffe ständig bei sich zu führen ja auch keinem

weh oder?

 

Dann frage ich mich weiter - warum nicht ein freiwilliger Verzicht auf

das Grundrecht ständig eine Waffe zu führen / bei sich zu tragen erfolgt.

Würden alle Jäger und Sportschützen auf dieses Recht verzichten, dann

würden allen Waffengegnern,  allen Kleingeistern, Angsthasen und

sonstigen Freaks doch ordentlich Wind aus den Segeln genommen oder? Ich

will keinem den Spaß am Schießen nehmen.

 

Bitte wieder gerne auch um  sehr emotional Antworten, solange auch

Gründe in Deinen emotional formulierten Antworten sind.

 

Und nicht nur von Dir sondern von jedem hier auf der Liste. Ich freue

mich auf jede Antwort.

 

mit bestem Gruß

 

ukw

 

 

Na ja, UKW, ein wenig Nachhilfe in Sachen Waffen- und Grundgesetz scheint hier ja wohl nötig zu sein.

 

Ein freiwilliger Verzicht für Jäger und Sportschützen, ständig Waffen bei sich zu führen, ist eigentlich gar nicht mehr so richtig nötig. Das ist nämlich aus gutem Grund schon seit ewigen Zeiten verboten.

 

Es gibt kein explizites Grundrecht, eine Waffe zu führen. Es gibt allerdings das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, worunter man das Recht auf Waffenbesitz unter bestimmten Umständen subsummiert.

 

Es gibt, übergeordnet, das Recht auf Widerstand für jeden Bundesbürger, wenn ihm, wie in der Vergangenheit so häufig geschehen, von Minderheitsgruppierungen, die sich geschickt und dominant an die Öffentlichkeit spielen, seine Rechte ohne vernünftigen Grund eingeschränkt, genommen oder geschmälert werden sollen. Ein vernünftiger Grund ist ausdrücklich nicht das angebliche „Sendungsbewusstsein“ des einzelnen. Aus gutem Grund, denn das nimmt Breivik auch für sich in Anspruch, aber auch die RAF und andere „Volksbeglücker“.

 

Es gibt im Gegenteil aber Fragen von norwegischen Eltern, die nach der Tat die Meinung vertreten, dass der „Held“ Breivik z. B. auf Utoya vielleicht 20 bis 25, auf keinen Fall aber 59 Menschen hätte ermorden können, wenn nur ein einziger im Waffenumgang geübter Polizist, Jäger, Sportschütze mit Waffe zugegen gewesen wäre. Wie es um das persönliche Heldentum Breiviks bestellt war, hat man gesehen, als er umgehend die Waffen hingelegt hat und sich ergeben hat, als tatsächlich bewaffnete Kräfte auf der Insel erschienen; insofern hat er dreist und gewissenlos den „Waffenfrei = Gewaltfrei- Mainstream“ ausgenutzt.

 

Das war also die gewünschte Stellungnahme. Jetzt hätte ich gerne die Antwort. Ruhig emotional, da bitte ich sogar drum.

 

Mit piratig- grundgesetzlichem Gruß,

 

Manfred Nolting

 

P.S.: Offenes Visier ist hier grundsätzlich nicht Voraussetzung, wäre aber aus Gründen des Anstandes bei solchen grundlegenden Themen vielleicht angeraten.

 

 




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