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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Standtpunkte

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Standtpunkte


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Standtpunkte
  • Date: Sat, 19 May 2012 16:50:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

der durch das Waffenrecht in seinem Wirkungskreis beschnittene Artikel 13 des GG findet durch die unterstehende Ausfertigung keine Beachtung. Ist das gewollt, wenn ja, warum?

MfG
Speedy




Am 19.05.2012 16:33, schrieb "Sebastian Möcker":
Hi,

stelle folgenden Etwurf bzgl unserer Standpunkte zur Diskussion und
kritischen Würdigung.


Entwurf zu den Standpunkten der AG Waffenrecht

Wir erachten die derzeitige Waffengesetzgebung für gänzlich ausreichend. Die
bestehende Kodifikation spiegelt die Sicherheitsinteressen der Bürger wider
und gewährleistet einen höchst möglichen Schutz der Bevölkerung. Ferner sind
wir der Ansicht, dass hierbei die durch die Verfassung garantierten
Freiheits- und Grundrechte für alle Bürger in gleichem Umfang gewahrt werden
sollen.

Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit bleibt ein Privileg der
Sicherheitsorgane und in Ausnahmefällen besonders gefährdeter Personen. Eine
Erweiterung dieses Rechtes würde unserer Auffassung folgend das
Schutzinteresse der Bevölkerung tangieren und keines Falls eine
Steigerung/Erhöhung der öffentlichen Sicherheit herbeiführen, weshalb wir die
Ausweitung dieses Rechtes nachdrücklich ablehnen.

Die Einrichtung zentraler Lagerstätten für Waffen bedeutet unserer Ansicht
nach keinen Zugewinn an Sicherheit. Zielgerichtete Diebstähle könnten ein
Vielfaches der Waffen, die aus Privaträumen zu entwenden wären, der Kontrolle
des Staates entziehen und kriminellen Kreisen zuführen. Ein derartiges
Vorgehen korreliert nicht mit dem Grundsatz der Gefahrenabwehr, inhärent wäre
diesem eine unzumutbare Konzentration des Risikomomentes.

Wir betrachten die geplante Einrichtung eines Zentralregisters, welches über
die Anforderungen der Richtlinie der Europäischen Union (2008/51/EG)
hinausgeht und sämtliche Daten der Eigentümer von Waffen erfasst, kritisch.
Das Seitens der Europäischen Union zur Umsetzung angewiesene, anonymisierte,
Zentralregister wird datenschutzrechtlichen Erfordernissen gerecht,
verhindert Missbrauch und regelt im Bedarfsfall den Zugriff auf alle Daten
der örtlichen Waffenbehörden.

Besten Gruß
Sebastian





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