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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
  • To: "m.schieferdecker" <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Mon, 07 May 2012 18:40:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Die Idee ist sicher Diskussionsfähig, ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen.

-Zuverlässigkeit
-Sachkunde
-Sichere Verwahrung (B-Würfel für den Fall das man nicht Zuhause ist und führt; Munition + Waffe gemeinsam)
-Regelmäßiges Training, meinetwegen wie beim Sport 18x Ersterwerb, 12x zur Wahrung der Fähigkeiten an der Waffe
-Regelmäßig (vielleicht alle 3 Jahre?) abzulegender Kurs explizit für Verteidigungsschießen
-Erwerb *einer* Verteidigungswaffe pro Wohnsitz *einer* natürlichen Person, zB Kaliber 10x22T oder .380 Me Gum oder .316 RG Gum oder was auch immer es noch vergleichbares gibt...


Als 'frei ab 18 Varianten' sollten Taser und JPX-Varianten und [weiteres Diskussionsfähiges Material einfügen] erhältlich sein sowie deren sichere Nutzung und Wirkungsgrad propagiert werden.


Man kann das Thema zumindest mal durchackern und irgendwo ablegen, damit man falls die Frage direkt danach aufkommt schonmal drüber gesprochen hat.


Grüße

Patrick
________
Sportschütze, Wiederlader, Arbeitnehmer in Waffenfremder Branche (<--Tja, nix mit "Lobby")


On 07.05.2012 18:24, m.schieferdecker wrote:
 Hallo an alle!

Ich wollte auch noch etwas zum Thema Bewaffnung zur Selbstverteidung sagen, was
in der Diskussion nicht gefallen ist, aber grundlegen wichtig.

Nur wer im Umgang mit einer Schusswaffe geübt ist, wird diese auch erfolgreich
zur Verteidigung einsetzen können. Ansonst passiert das übliche: Wird nicht
durchgeladen, oder nicht entsichert.

Und dann eine grundlegende Sache noch:
Wir haben in Deutschland die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung. Sollte es zu
einem Einbruch kommen, bekomme ich doch die Waffe gar nicht so schnell aus dem
Tresor, oder ich vergesse wegen der Aufregung die Kombination, oder krieg den
Schlüssel nicht ins Schloss gefummelt.

Jetzt aber mal rein hypothetisch:
Nehmen wir nur mal an, es würde einen Bedürfnisgrund "Sicherung von Haus und
Hof" (oder sowas...) geben, der nach entsprechendem Sachkundelehrgang, dem
Nachweis der sicheren Aufbewahrung und dem Nachweis von regelmäßigem Training
auf einem Schießstand (18x im Jahr böte sich an, wie bei den Sportschützen)
nicht denkbar?
Die Sachkunde wäre gewährleistet. Die Aufbewahrung ebenfalls. Und der sichere
Umgang mit der Waffe.
Zudem könnte es die Beschränkung geben, dass man nur eine Kurzwaffe auf einer
grünen WBK haben darf und sonst keine weiteren Waffen.

Die Frage wäre nun: Würde sich dadurch die Sicherheit erhöhen? Was wären die
Auswirken.

Ich finde das sollten wir mal offen diskutieren.

Gruß,
Marc

--
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